Drucksache 18 / 21 560 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 12. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. November 2019) zum Thema: Erleichterung für Ehrenamtliche bei der Anwendung der Datenschutzgrundverordnung und Antwort vom 27. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei – Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 21 560 vom 12. November 2019 über Erleichterung für Ehrenamtliche bei der Anwendung der Datenschutzgrundverordnung ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele ehrenamtliche Organisationen machten im vergangenen Jahr Gebrauch vom Beratungsangebot der Berliner Datenschutzbeauftragten? Zu 1.: Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) erhält sehr viele Beratungsanfragen von öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen. Allein in den ersten fünf Monaten des vergangenen Jahres gingen ca. 5.000 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Behörden, freiberuflich tätigen Personen, Vereinen , Verbänden etc. im Zusammenhang mit der Umsetzung der DSGVO ein. Eine gesonderte Statistik über die Anfragen ehrenamtlicher Organisationen wird nicht geführt. 2. Was ergab die Prüfung der Task Force der Berliner Datenschutzbehörde, die evaluieren sollte, welche Informationsbroschüren zum Thema DSGVO und Vereine aus anderen Bundesländern für Berlin übertragbar sind (Bericht Sts Chebli AS BürgEn am 08.04.2019? Zu 2.: Die Berliner Datenschutzbehörde ist entsprechend einem Beschluss der Datenschutzkonferenz im regelmäßigen Austausch mit den anderen datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder und des Bundes über Informationsbroschüren, die von den Häusern erstellt werden. Die Koordination der Übersicht über die Publikationen der Aufsichtsbehörden liegt beim Bayerischen Landesamt für Datenschutz, wohin die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit regelmäßig die eigenen 2 Publikationen rückmeldet (bei Nachfrage durch das BayLDA, in der Regel halbjährlich ). Wo dies sinnvoll ist, werden Publikationen anderer Aufsichtsbehörden auf www.datenschutz-berlin.de zur Verfügung gestellt oder verlinkt. 3. Welche Broschüren wurden inzwischen für Berliner Organisationen in welcher Stückzahl zugänglich gemacht? Zu 3.: In den Jahren 2018 und 2019 wurden verschiedene Broschüren von der BlnBDI herausgegeben, die unter anderem auch nicht kommerziellen Organisationen und Initiativen aus Berlin zur Verfügung stehen und auf Anfrage kostenlos an sie abgegeben werden. Eine gesonderte Statistik über die Anfragen und den Broschürenversand an ehrenamtliche Organisationen wird auch hier nicht geführt. Insgesamt wurden folgende Broschüren gedruckt und zum großen Teil bereits verteilt: · Datenschutz-Grundverordnung (Gesetzestext mit Erwägungsgründen), 750 Expl. · Berliner Datenschutzgesetz (Gesetzestext), 1000 Expl. · Bundesdatenschutzgesetz (Gesetzestext), 750 Expl. · Tätigkeitsberichte der BlnBDI (jährlich), 650 Expl. · Ratgeber „Meine Privatsphäre als Mieter/in", 1000 Expl. · Ratgeber „Ich suche dich. Wer bist du? Soziale Netzwerke und Datenschutz", 3000 Expl. · Ratgeber „Datenschutz bei Bild-, Ton und Videoaufnahmen in der Kita", 1250 Expl. · Flyer „Informationsfreiheit in Berlin", 1000 Expl. · Flyer „Datenschutz in Berlin", 2000 Expl. · Flyer „EU-Datenschutz-Grundverordnung", 1000 Expl. · Mitmachkrimi für Grundschulen „Viren, Würmer und andere Widerlinge", 2000 Expl. · Faltblatt „Achtung, Datenspuren! Datenschutz für die Hosentasche", 1000 Expl. Die Unterlagen stehen auf www.data-kids.de zur freien Verfügung. 4. Sind bisher bereits Vereine, Organisationen oder andere ehrenamtliche Institutionen auf den Senat zugekommen und haben Probleme im Zusammenhang mit der DSGVO artikuliert? 5. Wenn ja, um welche Probleme handelte es sich und wie hat der Senat jeweils konkret geholfen? 6. Sind dem Senat bereits Auswirkungen auf das digitale Engagement ehrenamtlicher Organisationen in Berlin seit Inkrafttreten der DSGVO bekannt? 9. Welche Fortbildungsmöglichkeiten zum Thema DSGVO gibt es für ehrenamtlich Engagierte in Berlin und in welcher Art und Weise wird für diese Formate geworben? Zu 4., 5., 6. und 9.: Der Senat fördert mit dem Projekt „Vereinsvorstände stärken. Für vielfältiges Leadership (PVS)“ in Trägerschaft der Landesfreiwilligenagentur Berlin e.V. ein Austausch-, Innovations- und Lernprogramm für Ehrenamtliche in Leitungsverantwortung , besonders in jungen und kleineren Organisationen. Ziel des Projektes ist es, neue (junge) Vorstände durch Workshops und mittels webbasierter Bereitstellung von Informations- und Unterstützungsmaterialien gezielt zu unterstützen und die Hürde für Neueinsteiger zu verringern. Das Thema Digitalisierung ist dabei eines der zentralen Qualifizierungsthemen. Für die Teilnahme wird durch die Landesfreiwilligenagentur Berlin e.V. geworben. Konkrete Problemanzeigen sind dem Senat nicht bekannt. 3 7. Wie steht der Senat zu der Idee, die die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Maja Smoltczyk, in der 18. Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz äußerte, dass das Land Berlin einen Fonds einrichtet, damit sich kleinere Unternehmen oder Vereine Datenschutzbeauftragte leisten können? Zu 7.: Unternehmen können bereits bestehende Unterstützungs- und Förderangebote , beispielsweise des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), in Anspruch nehmen. Bezüglich der Vereine hält es der Senat für den richtigen Ansatz, diese bei der Kompetenzentwicklung, u.a. auf dem Gebiet des Datenschutzes, zu unterstützen (siehe Projekt "Vereinsvorstände stärken" in Trägerschaft der Landesfreiwilligenagentur Berlin e.V.). Um die Zivilgesellschaft auf die Informationsangebote der Datenschutzbeauftragten hinzuweisen, wurde ein entsprechender Link auf der Plattform Bürgeraktiv gesetzt (https://www.berlin.de/buergeraktiv/informieren/). 8. Wie viele Bußgeldbescheide wurden bisher in Berlin an Vereine aufgrund eines Verstoßes gegen die DSGVO ausgestellt? Zu 8.: Bislang sind durch die BlnBDI keine Bußgeldbescheide gegen Vereine wegen Verstößen gegen die DSGVO erlassen worden. Berlin, den 27. November 2019 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei