Drucksache 18 / 21 561 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Kofbinger (GRÜNE) vom 07. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. November 2019) zum Thema: Maßnahmen gegen sexistische und diskriminierende Werbung und Antwort vom 25. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Anja Kofbinger (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21561 vom 7. November 2019 über Maßnahmen gegen sexistische und diskriminierende Werbung Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Nach welchen Kriterien wird in den von Berlin mit Wall AG geschlossenen Verträgen sexistische und diskriminierende Werbung definiert? Antwort zu 1: In den vom Land Berlin geschlossenen Verträgen über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch Werbung ist geregelt, dass die Werbeunternehmen sicherzustellen haben, „dass die Werbung den gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Anordnungen und den guten Sitten (insbesondere keine sexistische, diskriminierenden, kriegs- oder gewaltverherrlichenden Inhalte) entspricht“. Eine nähere Definition dieser unbestimmten Rechtsbegriffe durch bestimmte Kriterien ist in den Verträgen nicht enthalten. Frage 2: An welche Ansprechpersonen in der Verwaltung können sich Bürger*innen wenden, sollte es trotz des Ausschlusses in den Verträgen zu sexistischer und diskriminierender Werbung in öffentlichem Straßenland kommen? Antwort zu 2: Sollten Bürgerinnen und Bürger auf öffentlichem Straßenland sexistische oder diskriminierende Werbung sehen, können sie sich auf Bezirksebene in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte an die dort eingerichteten Jurys gegen sexistische und diskriminierende Werbung und auf Senatsverwaltungsebene an die Landesstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung der Senatsverwaltung für Justiz, Antidiskriminierung und Verbraucherschutz oder an das Justiziariat der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wenden. 2 Frage 3: Um gegen sexistische und diskriminierende Werbung auf privaten Flächen vorzugehen, will der Senat ein unabhängiges Expert*innengremium einsetzen. Welche Maßnahmen hat die Senatsverwaltung zur Einsetzung dieses Gremiums unternommen? Bis wann ist die Umsetzung dieser Maßnahme geplant? Antwort zu 3: Die Zuständigkeit für die Einrichtung einer Jury gegen sexistische Werbung und diskriminierende Inhalte hat die Landesstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung übernommen. Derzeit werden die konzeptionellen Grundlagen erarbeitet und der fachpolitische und ressourcenmäßige Rahmen für die Einrichtung einer unabhängigen Jury abgesteckt. Die Erfahrungen der Jurys gegen sexistische und diskriminierende Werbung aus den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte werden in die Überlegungen zur Gründung der landesweiten Jury einfließen. Das zu entwickelnde Konzept wird das Verfahren zur Einberufung des Gremiums sowie dessen konkrete Aufgaben und Kompetenzen beschreiben. Die Einrichtung der Jury kann voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2020 realisiert werden. Berlin, den 25.11.2019 In Vertretung I. S t r e e s e Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz