Drucksache 18 / 21 571 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franz Kerker (AfD) und Tommy Tabor (AfD) vom 12. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. November 2019) zum Thema: Schulische Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt und Antwort vom 24. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker und Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21571 vom 12. November 2019 über Schulische Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Berliner Schulen verfügen über ein Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt? (Bitte um Auflistung und Übersendung der Schutzkonzepte) Was ist deren Inhalt und wie werden diese Konzepte umgesetzt? Zu 1.: Eine Übersicht darüber, welche Berliner Schulen ein Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt erarbeitet haben, liegt dem Senat nicht vor. 2. Welche Maßnahmen sollte ein schulisches Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt nach Auffassung der Senatsverwaltung enthalten? Gibt es diesbezüglich ein Musterkonzept? (Bitte um Übersendung) Zu 2.: Da sich die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes gegen sexuelle Gewalt eng an den schulspezifischen Gegebenheiten orientieren muss, ist kein Musterkonzept vorgegeben. Auf der Webseite www.schule-gegen-sexuelle-Gewalt.de wird kleinschrittig über die Erarbeitung eines Musterkonzeptes informiert. 3. Gibt es für Berliner Schulen rechtliche Vorgaben zur Erstellung und Durchsetzung eines Schutzkonzepts gegen sexuelle Gewalt? Wenn ja: welche Verpflichtung entfalten diese für Schulen und wie wird die Umsetzung kontrolliert? Wenn nein: Strebt der Senat an, rechtliche Vorgaben zu schaffen und was sollten diese nach Auffassung des Senats umfassen? 2 Zu 3.: Rechtliche Vorgaben zur Erstellung und Durchsetzung eines Schutzkonzeptes gegen sexuelle Gewalt sind nicht angestrebt. 4. In welchen Ländern bestehen für Schulen rechtliche Vorgaben zur Erstellung und Durchsetzung eines Schutzkonzepts gegen sexuelle Gewalt? Zu 4.: Eine Übersicht über die rechtlichen Vorgaben in den Ländern liegt nicht vor. Auf der Webseite www.schule-gegen-sexuelle-Gewalt.de haben auch die anderen Länder landesspezifische Inhalte hinterlegt. 5. Sieht der Senat in schulischen Schutzkonzepten gegen sexuelle Gewalt einen Mehrwert, um darauf hinzuwirken, dass eine Schule kein Tatort sexueller Gewalt wird? Wenn ja: Worin sieht der Senat den Nutzen? Wenn nein: Warum nützen schulische Schutzkonzepte nach Auffassung des Senats zu wenig und welche alternativen Strategien verfolgt der Senat? Zu 5.: Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt dienen der Prävention und geben Handlungssicherheit, um im Falle eines entsprechenden Ereignisses sicher und schnell agieren zu können. Berlin, den 24. November 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie