Drucksache 18 / 21 576 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Fuchs und Kristian Ronneburg (LINKE) vom 11. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2019) zum Thema: Die neue City-Toilette (II) und Antwort vom 22. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Stefanie Fuchs (LINKE) und Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21576 vom 11. November 2019 über Die neue City-Toilette (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Standorte wurden für die zweite Versorgungsstufe (sog. „verbesserte Versorgung“) mit weiteren 85 öffentlichen Toilettenanlagen ab 2021 von den Bezirken festgelegt? Frage 2: Bis wann soll die Festlegung der Standort-Liste spätestens finalisiert werden? Antwort zu 1 und 2: Wie in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. Nr. 18/16664 (Die neue City-Toilette) dargelegt, sind die Standorte für die Realisierung der verbesserten Versorgung von den Bezirken vorfestgelegt worden. Die konkreten Aufstellorte für die Toilettenanlagen stehen noch nicht final fest. Hierzu sind entsprechende umfangreiche Abstimmungen und Standortprüfungen erforderlich. Die genaue Festlegung der Standorte dieser Anlagen erfolgt durch die jeweils zuständigen Bezirke bis spätestens Mitte des Jahres 2020. Frage 3: Warum wurde die „verbesserte Versorgung“ noch nicht bestellt? Müssen dafür die konkreten Standorte benannt sein? Antwort zu 3: Die Beauftragung der Errichtung und des Betriebs der 85 zusätzlichen Berliner Toiletten zur Erreichung der verbesserten Versorgung ist durch den Abruf einer im Toilettenvertrag enthaltenen Option möglich. Das Ziehen dieser Option erfordert neben der noch 2 ausstehenden Bewilligung der erforderlichen Haushaltsmittel die Festlegung der konkreten Anzahl der zusätzlich zu errichtenden Toilettenanlagen sowie die Übermittlung einer Liste mit den entsprechenden konkreten Standorten und der Toilettenausstattung. Der Abruf kann folglich erst nach der Festlegung der Standorte durch die Bezirke erfolgen. Da derzeit vorrangig die Grundversorgung umgesetzt wird und hierfür alle Kapazitäten gebunden sind, ist die verbesserte Versorgung ohnehin nicht vor 2021 umsetzbar. Frage 4: Teilt der Senat nach wie vor die Auffassung, dass erst die erweiterte Versorgung „ein sinnvolles Versorgungsnetz“ schafft, „das Versorgungsketten insbesondere für Menschen mit Behinderungen herstellt und eine Versorgung auf einem im europäischen Vergleich hohen Niveau, vergleichbar mit Paris, herstellt“? (siehe Toilettenkonzept, S.26) Frage 5: Wann kann die „erweiterte Versorgung“ bestellt werden? Antwort zu 4 und 5: Mit der Umsetzung der vom Toilettenvertrag umfassten ersten und zweiten Versorgungsstufe wird die Toiletteninfrastruktur im Land Berlin nachhaltig und bedarfsgerecht verbessert: Bereits in der Grundversorgung steigt die Anzahl an Toilettenanlagen im Land Berlin von 257 auf 281. Nach der Realisierung der verbesserten Versorgung in den Jahren 2021 und 2022 werden es insgesamt 366 Toilettenanlagen sein - mehr als je zuvor. Darüber hinaus ermöglicht die im Toilettenvertrag vereinbarte Option den Abruf von weiteren 24 neuen Modultoilettenanlagen, um zusätzliche Bedarfe flexibel abdecken zu können. Bereits mit der Umsetzung der ersten beiden Versorgungsstufen wird somit ein im europäischen Vergleich sehr hohes Versorgungsniveau bis Ende 2022 geschaffen. Die Realisierung der im Toilettenkonzept für Berlin beschriebenen optionalen erweiterten Versorgungsstufe mit insgesamt 447 öffentlichen Toilettenanlagen ist hingegen nicht vom Toilettenvertrag umfasst, da erst nach einer Evaluation des Ende 2022 erreichten Stands entschieden werden soll, inwieweit die erweiterte Versorgung anzustreben ist. Das Ergebnis der entsprechenden Bestands- und Bedarfsanalysen bleibt abzuwarten. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass sich bereits bei der Realisierung der Grundversorgung gezeigt hat, dass zahlreiche zunächst ausgewählte Standorte nicht umsetzbar waren, weil die Platzverhältnisse an dem jeweiligen Standort nicht ausreichen. Die in jedem Einzelfall vorhandenen besonderen räumlichen Verhältnisse vor Ort müssen bei etwaigen Erweiterungen der Toilettenversorgung berücksichtigt werden. Berlin, den 22.11.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz