Drucksache 18 / 21 582 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) vom 12. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. November 2019) zum Thema: Sicherheitsdienste im Auftrag der BVG und Antwort vom 26. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Frau Abgeordnete June Tomiak (Bündnis 90/ Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21 582 vom 12. November 2019 über Sicherheitsdienste im Auftrag der BVG ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt. 1. Auf den Dienstgeländen der BVG und S-Bahn ist seit Jahren eine gesteigerte Präsens von privaten Sicherheitsdiensten zu beobachten. Die Mitarbeiter*innen dieser Dienste sind oft mit Reizgas, Handschellen, Schutzwesten und Schlagstöcken ausgestattet. a) Wie viele Mitarbeiter*innen der BVG bzw. von Subunternehmen wurden seit 2015 von der BVG im Sicherheitsdienst eingesetzt? Bitte Zahl der eingesetzten Mitarbeiter*innen nach Jahren aufschlüsseln. b) Wer stattet die Mitarbeiter*innen mit welchen Mitteln und auf welcher Grundlage aus? Bitte ausführen. c) In welcher Form werden die Mitarbeiter*innen im Umgang mit diesen Mitteln geschult. Bitte ausführen. d) Auf welcher Grundlage sollen diese eingesetzt werden dürfen? Zu 1 a.: Die BVG AöR teilt mit, dass durchschnittlich seit 2015 täglich knapp 200 interne und externe Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter eingesetzt wurden. Zu 1 b. – d.: Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter der BVG erhalten ihre Ausrüstungsgegenstände von der Sicherheitsabteilung der BVG. Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter der WISAG werden in Abstimmung mit der Sicherheitsabteilung der BVG von der WISAG mit Ausrüstungsgegenständen ausgestattet. Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter werden während ihrer Ausbildung im Umgang und Einsatz mit Ausrüstungsgegenständen geschult. Handfesseln dürfen stets nur als letztes Mittel zum Fixieren einer Person genutzt und nur angewendet werden, wenn alle anderen Mittel unzureichend sind. - 2 - 2. Gab es seit 2015 Anzeigen gegen BVG Mitarbeiter*innen im Sicherheitsdienst oder Mitarbeiter *innen von Subunternehmen, welche im Auftrag der BVG als Sicherheitsdienst eingesetzt werden oder wurden betreffend ihres Verhaltens während der Arbeitszeit? Falls ja, bitte angeben, wie viele es gab und auf Grund welches Sachverhalts diese jeweils gestellt wurden. Bitte nach Jahr und Bezirken einzeln aufschlüsseln und den Sachverhalt anonymisiert darstellen. Zu 2.: Die BVG AöR teilt mit, dass ohne Bezugnahme auf den Ausgang der gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG sowie von Fremddienstleistern erfolgten Anzeigenerstattungen eine Angabe der Anzahl zu einer verzerrten Darstellung führen könne. Angaben zum Ausgang der Anzeigenerstattungen lägen der BVG nicht vor. Durch die Polizei Berlin erfolgt keine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung . 3. Sicherheitsdienste der BVG bzw. der beauftragten Subunternehmen wirken durch Uniformierung, Ausrüstung, Abzeichen bzw. Aufnähern oft, wie Personen die mit hoheitlichen Aufgaben betreut wurden. a) Gibt es offizielle Abzeichen, Aufnäher oder Uniformen für Sicherheitskräfte der BVG bzw. der beauftragten Subunternehmen? Falls ja, wer rüstet die Mitarbeiter*innen mit diesen Uniformen, Aufnähern und/oder Abzeichen auf welcher Grundlage und welchen Gründen aus? Falls nein, auf welcher Grundlage und aus welchen Gründen ist es Mitarbeiter*innen gestattet Uniformen, Aufnäher und/oder Abzeichen zu tragen? Bitte ausführen. b) Agieren die Sicherheitskräfte der BVG bzw. der beauftragten Subunternehmen allein auf Grundlage des Hausrechts der BVG? Bitte erläutern. Zu 3.: Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter der BVG tragen Dienstkleidung nach den Richtlinien der BVG, die in einer entsprechenden Dienstkleidertrageordnung festgelegt ist. Neben der Aufschrift „BVG Sicherheitsdienst“ tragen die Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter keine zusätzlichen Aufnäher oder Abzeichen. Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter der WISAG tragen die Dienstkleidung der Firma WISAG. Diese ist mit der BVG Sicherheitsabteilung abgestimmt und trägt die Aufschrift „Sicherheitsdienst im Auftrag der BVG“. Auch diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen keine zusätzlichen Aufnäher oder Abzeichen. Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter der BVG und des Fremddienstleisters WISAG üben das Hausrecht der BVG aus. Berlin, den 26. November 2019 In Vertretung Barbro D r e h e r .................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe