Drucksache 18 / 21 602 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) vom 14. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. November 2019) zum Thema: Probezeit am Gymnasium und Antwort vom 27. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21 602 vom 14. November 2019 über Probezeit am Gymnasium ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) In der Mitteilung zur Kenntnisnahme über die Ausstattung an den 7. Klassen der Gymnasien [Drucksache 18/2305] erklärt der Senat die gestiegene Quote der Abgängerinnen und Abgänger vom Gymnasium auf die Integrierte Sekundarschule mit den Auswirkungen des Ergebnisses im Bezirk Mitte. 1.a) Lässt sich die Quote der Abgänger im Bezirk Mitte auf einzelne Schulen aufschlüsseln (bitte seit dem Schuljahr 2008/2009 angeben)? 1.b) Sind für das Ergebnis im Bezirk Mitte besondere Gründe erkennbar? Zu 1.: a) Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlicht keine schulscharfen Daten zu Schülerinnen und Schülern, die das Gymnasium nach Jahrgangsstufe 7 verlassen müssen. Beigefügt sind summarische Auswertungen in aggregierter Form (ohne Angaben vor dem Schuljahr 2011/2012, da hier die Nachversetzungsverfahren unberücksichtigt blieben): 2 Bezirk Mitte Schülerinnen und Schüler, die mit Beginn des Schuljahrs erstmalig nach Verlassen der Grundschule in das Gymnasium (Jahrgangsstufe 7) aufgenommen wurden. Abgängerinnen und Abgänger auf die Integrierte Sekundarschule (absolut) Abgängerinnen und Abgänger auf die Integrierte Sekundarschule (in Prozent von 1., gerundet) SJ 2011/12 899 160 17,8 SJ 2012/13 615 87 14,1 SJ 2013/14 612 78 12,7 SJ 2014/15 648 78 12,0 SJ 2015/16 654 88 13,5 SJ 2016/17 694 114 16,4 SJ 2017/18 700 115 16,4 SJ 2018/19 718 149 20,8 b) Die möglichen Gründe sind vielfältig und können auch individueller Natur sein. Schulaufsicht und Schulen im Bezirk Mitte analysieren die Ergebnisse zurzeit. 2.) Im Schuljahr 2010/2011 war die Probezeit noch auf das erste Schulhalbjahr begrenzt; ab dem Schuljahr 2011/2012 wurde die Probezeit auf das gesamte Schuljahr ausgedehnt. [Drucksache 17/10072] Gedenkt der Senat, angesichts der Tatsache, dass von 9967 Gymnasiasten 793 das Probejahr in der 7. Jahrgangsstufe nicht bestanden haben (die höchste Quote der letzten Jahre), darüber nach, das Probejahr auf ein Probehalbjahr zu reduzieren, um Schüler künftig ihrem Leistungsvermögen gemäß gezielter fördern zu können? Zu 2.: Nein. Auftrag der Berliner Schule ist es, „alle wertvollen Anlagen der Schülerinnen und Schüler zur vollen Entfaltung zu bringen“ (§ 1 SchulG). Folglich erhalten Schülerinnen und Schüler, die im Laufe des ersten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 7 Leistungsrückstände aufweisen, die eine Versetzung gefährdet erscheinen lassen, die individuelle Chance, über verbindlich zu schließende Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen zwischen der Schule und der Schülerin oder dem Schüler sowie ihren oder seinen Erziehungsberechtigten, diese Leistungsrückstände zu beheben. Gelingt das nicht, so müssen sie das Gymnasium verlassen. Berlin, den 27. November 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie