Datum des Eingangs: 30.03.2015 / Ausgegeben: 07.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1000 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 347 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 6/749 Wortlaut der Kleinen Anfrage 347 vom 03.03.2015: L 744 Ortsdurchfahrt Kallinchen und Schöneiche Seit mehr als 20 Jahren befindet sich die Ortsdurchfahrt der L 744 im Ortsteil Kallinchen im Kreis Teltow-Fläming in einem äußerst schlechten straßenbaulichen Zustand . Die Straße besteht aus Kleinkopfpflaster und hat zahlreiche Spurrillen, Senkungen und Dellen. Auch fehlen in der Straße jegliche Entwässerungssysteme bei z. T. fehlenden Bordsteinen. Nicht nur der Lärm, der durch die Struktur der Straße, dem Kleinkopfpflaster, erzeugt wird, ist insbesondere in der Nacht ein Dauerärgernis für die Anwohner, sondern auch die Tatsache, dass bei Regen zahlreiche Grundstücke massiv überschwemmt werden. Die Gemeinde Kallinchen ist seit fast 20 Jahren bemüht, in Abstimmung mit dem Landkreis Teltow-Fläming und dem Land Brandenburg den Zustand dieser Ortsdurchfahrt zu verbessern. Die Gemeinde Kallinchen hatte seinerzeit sogar ein eigenes Straßenbauprojekt ausarbeiten lassen. Bedauerlicherweise hat das Land Brandenburg die Ortsdurchfahrt Kallinchen als nicht besonders bedeutsam eingestuft. Unabhängig davon, welche Bedeutung die Landesregierung dieser Ortsdurchfahrt zumisst, wird diese Ortsdurchfahrt massiv be- und genutzt, insbesondere durch den Schwerlastverkehr im Rahmen der Mülldeponie Schöneiche durch die MEAB Berlin und die entsprechenden Müllfahrzeuge, die allesamt Schwerlasttransporte sind. Zudem ist die Ortsdurchfahrt Kallinchen durch den Umgehungsverkehr der Autobahnen eine vielgenutzte Straße. Die Spurrillen und Dellen in der Straße führen insbesondere nachts beim Schwerlastverkehr zu massiven Geräuschkulissen, so wie seinerzeit auch im Streckenabschnitt der B 96 in Großmachnow. Die B 96 in Großmachnow wurde seinerzeit aus genau diesen Gründen saniert. Bei der L 744, Ortsdurchfahrt Kallinchen ist bisher nichts passiert. Auf eine entsprechende Anfrage teilte das Verkehrsministerium im Jahr 2014 mit, dass die Landesregierung den Ausbau verkehrswichtiger Straßen im kommunalen Bereich fördert. Allerdings sind nach Angaben der Landesregierung für den Zeitraum 2014 bis 2016 jährlich 27 Mio. € eingestellt. Für das Jahr 2014 waren diese Mittel bereits in vollem Umfang gebunden, für das Jahr 2015 waren nach dem damaligen Zeitpunkt schon 23 Mio. € gebunden und für das Jahr 2016 waren nach dem Stand vom März 2014 bereits 5 Mio. € gebunden. Unabhängig davon, wie bedeutsam die Landesregierung diese Straße einschätzt, ist die Tatsache einer massiven Beeinträchtigung der Lebenssituation der Menschen als Anlieger der Straße nicht wegzudiskutieren. Auch die Frage der Übergabe der Baulast in die kommunale Zuständigkeit wurde mehrfach erörtert. Allerdings sind den Erörterungen keine Taten gefolgt. Aus diesem Grund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch ist nach Erkenntnissen der Landesregierung die Verkehrsbelastung der L 744 im Bereich Kallinchen, insbesondere im Bereich der Ortsdurchfahrt? 2. Liegen der Landesregierung konkrete Verkehrszählungen vor, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, um den Verkehr zu evaluieren? Wenn ja, von wann und mit welchen Ergebnissen? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Stellungnahme der Gemeinde Kallin- chen, vertreten durch den Ortsbeirat bzw. der Stadt Zossen, im Hinblick auf die Notwendigkeit der Sanierung der Ortsdurchfahrt? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Sanierung der Ortsdurchfahrt im Zeitraum bis 2019? 5. Welche Finanzmittel stehen für das Jahr 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 in der kurz-, mittel- und langfristigen Planung für die Sanierung von kommunalen Straßen als Fördermittel bereit? Welche Förderkriterien gelten? Wie hoch könnte ein entsprechender Fördersatz sein? 6. Könnte sich die Landesregierung eine Übergabe der Baulast in die kommunale Zuständigkeit vorstellen? Wenn ja, unter welchen Kriterien und in welchem Zeitraum? Welchen Zustand müsste die Straße beim Zustand der Umwidmung haben bzw. welche Mittel würde das Land im Hinblick nicht nur auf die Ortsdurchfahrt, sondern auch im Rahmen des Netzzusammenhangs für den gesamten Straßenzug der L 744 bewilligen und sehen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist nach Erkenntnissen der Landesregierung die Verkehrsbelastung der L 744 im Bereich Kallinchen, insbesondere im Bereich der Ortsdurchfahrt? Zu Frage 1: Die Straßenverkehrszählung (SVZ) 2010 ergab für die Ortsdurchfahrt Kallinchen eine Verkehrsbelastung von ca. 1.100 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von ca. 7,5 %. Frage 2: Liegen der Landesregierung konkrete Verkehrszählungen vor, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, um den Verkehr zu evaluieren? Wenn ja, von wann und mit welchen Ergebnissen? Zu Frage 2: Im Jahr 2000 lag die Verkehrsbelastung im Bereich der Ortsdurchfahrt Kallinchen bei ca. 1.230 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von ca. 3,2 %. Im Jahr 2005 lag die Verkehrsbelastung bei ca. 1.640 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von ca. 4,6 %. Die nächste Verkehrszählung findet im Jahr 2015 statt. Die Ergebnisse sollen im Sommer 2016 vorliegen. Frage 3: Wie bewertet die Landesregierung die Stellungnahme der Gemeinde Kallinchen, vertreten durch den Ortsbeirat bzw. der Stadt Zossen, im Hinblick auf die Notwendigkeit der Sanierung der Ortsdurchfahrt? Zu Frage 3: Der schlechte Straßenzustand der L 744 in den Ortsdurchfahrten Kallinchen und Schöneiche ist bekannt. Durch die Gemeinden wird seit mehreren Jahren ein grundhafter Ausbau der Bereiche gefordert, um insbesondere die Fahrbahnoberflächen mit dem Ziel einer Verkehrslärmreduzierung zu verändern und die Straßenentwässerungen zu verbessern. Eine wesentliche Verbesserung des Zustandes der Straße kann nur durch einen grundhaften Ausbau der Straße erreicht werden. Frage 4: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Sanierung der Ortsdurchfahrt im Zeitraum bis 2019? Zu Frage 4: Die L 744 gehört zum nachrangigen Netz der Landesstraßen (Grünes Netz). Grundsätzlich wird der Ausbaubedarf der Ortsdurchfahrten erkannt. In Anbetracht der Netzzuordnung, der geringen Verkehrsbelastung sowie der nur begrenzt verfügbaren Haushaltsmittel für den Bau von Landesstraßen können auf absehbare Zeit keine Baumaßnahmen geplant und umgesetzt werden. Frage 5: Welche Finanzmittel stehen für das Jahr 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 in der kurz-, mittel- und langfristigen Planung für die Sanierung von kommunalen Straßen als Fördermittel bereit? Welche Förderkriterien gelten? Wie hoch könnte ein entsprechender Fördersatz sein? Zu Frage 5: Das MIL fördert auf Antrag den Ausbau verkehrswichtiger Straßen und Wege in kommunaler Baulast mit Mitteln des Entflechtungsgesetzes auf der Grundlage der „Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg – Teil kommunaler Straßenbau (Rili KStB Bbg 2011)“ vom 21.09.2011 (ABl. S. 1559), geändert am 03.07.2013 (ABl. S. 1761). Hierfür stehen für 2015 finanzielle Mittel in Höhe von 27,0 Mio. € zur Verfügung. Voraussichtlich wird diese Summe auch für die nächsten Jahre jährlich zur Verfügung stehen. Gemäß Rili KStB können der Bau oder Ausbau, die Grunderneuerung und die Erhaltung kommunaler Straßen in der Baulast der Gemeinden, kreisfreier Städte, Landkreise oder kommunaler Zusammenschlüsse, die anstelle von Gemeinden oder Landkreisen Träger der Baulast sind gefördert werden. Dazu gehören u. a. verkehrswichtige innerörtliche Straßen, für die der Fördersatz 50 % bzw. für die Nebenanalgen (Geh-/Radwege) 75 % der jeweils zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt. Die weiteren Förderbedingungen sind der aktuellen Rili KStB Bbg zu entnehmen. Frage 6: Könnte sich die Landesregierung eine Übergabe der Baulast in die kommunale Zuständigkeit vorstellen? Wenn ja, unter welchen Kriterien und in welchem Zeitraum? Welchen Zustand müsste die Straße beim Zustand der Umwidmung haben bzw. welche Mittel würde das Land im Hinblick nicht nur auf die Ortsdurchfahrt, sondern auch im Rahmen des Netzzusammenhangs für den gesamten Straßenzug der L 744 bewilligen und sehen? Zu Frage 6: Die L 744 ist gemäß dem Straßennetzkonzept 2008 des Landes Brandenburg aufgrund ihrer geringen Verkehrsbedeutung dem „Grünen Netz“ zugeordnet. Eine Überprüfung der funktionalen Gliederung der Landesstraßen im Grünen Netz ergab, dass die L 744 keine Landesstraßenfunktion mehr innehat. Eine Umstufung der L 744 käme wegen des erforderlichen Netzzusammenhanges nur als gesamter Straßenzug in Frage. Die mögliche Umstufung bedarf einer vertiefenden Einzelfallprüfung. Sofern eine Übergabe der Baulast in die kommunale Zuständigkeit erfolgt, weist das Land Brandenburg als bisheriger Baulastträger nach § 11 Abs. 4 BbgStrG dem neuen Träger der Straßenbaulast nach, dass er die Straße ordnungsgemäß unterhalten hat. Ist dies nicht der Fall, wird eine sogenannte Einstandspflicht ermittelt. Für Maßnahmen an umgestuften Landesstraßen beträgt die Zuwendung 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens gemäß Rili KStB Bbg.