Landtag Brandenburg Drucksache 6/10002 6. Wahlperiode Eingegangen: 21.11.2018 / Ausgegeben: 26.11.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3982 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/9779 Finanzierung der Regionalen Planungsgemeinschaften Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Im Land Brandenburg gibt es 5 Regionale Planungsgemeinschaften . Es liegt in der Eigenart dieser Institutionen, dass diese kaum die Möglichkeit zu Geldeinnahmen aus Gebühren u. ä. haben. Nun fallen dort aber auch Personalund Sachkosten an. Frage 1: Wie finanzieren sich diese Regionalen Planungsgemeinschaften? zu Frage 1: Nach § 10 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) trägt das Land die Kosten, die den Regionalen Planungsgemeinschaften (RPG) durch die Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben (gemäß § 4 Absatz 2 die Aufstellung, Fortschreibung, Änderung und Ergänzung von Regionalplänen) entstehen, durch eine jährliche Zuweisung. Die RPG können mit Zustimmung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg weitere Aufgaben im Zusammenhang mit der Regionalplanung übernehmen. Soweit die Zuweisung für solche Aufgaben verwendet werden soll, ist von den Mitgliedern der Regionalen Planungsgemeinschaft hierfür eine Umlage in mindestens gleicher Höhe zu erheben (siehe auch Antwort auf Frage 5). Frage 2: Bitte die hierzu aufgewendeten Finanzmittel der Jahre 2012 bis 2017 nach Planungsgemeinschaft differenziert aufführen. zu Frage 2: Im Einzelplan 11 des Haushalts des Landes Brandenburg werden die Kosten für die Regionalen Planungsgemeinschaften im Kapitel 11 020 Titel 633 20 veranschlagt. Für die Regionen wurden folgende Zuweisungen ausgezahlt: Region 2012 Prignitz-Oberhavel 369.002,84 Uckermark-Barnim 353.559,99 Oderland-Spree 355.624,36 Lausitz-Spreewald 378.275,86 Havelland-Fläming 377.336,95 1.833.800,00 Landtag Brandenburg Drucksache 6/10002 - 2 - Region 2013 Prignitz-Oberhavel 369.000,51 Uckermark-Barnim 353.553,90 Oderland-Spree 355.622,59 Lausitz-Spreewald 403.247,79 Havelland-Fläming 402.375,21 1.883.800,00 Region 2014 Prignitz-Oberhavel 473.329,16 Uckermark-Barnim 428.039,80 Oderland-Spree 434.105,18 Lausitz-Spreewald 500.442,14 Havelland-Fläming 497.883,72 2.333.800,00 Region 2015 Prignitz-Oberhavel 473.452,96 Uckermark-Barnim 427.819,23 Oderland-Spree 433.887,28 Lausitz-Spreewald 499.875,12 Havelland-Fläming 498.765,40 2.333.800,00 Region 2016 Prignitz-Oberhavel 473.447,90 Uckermark-Barnim 427.814,07 Oderland-Spree 433.875,93 Lausitz-Spreewald 499.699,37 Havelland-Fläming 498.962,73 2.333.800,00 Region 2017 Prignitz-Oberhavel 473.387,95 Uckermark-Barnim 427.785,26 Oderland-Spree 433.997,79 Lausitz-Spreewald 499.472,91 Havelland-Fläming 489.156,09 2.333.800,00 Landtag Brandenburg Drucksache 6/10002 - 3 - Frage 3: Nach welchem Schlüssel erfolgt die finanzielle Unterstützung der Regionalen Planungsgemeinschaften? zu Frage 3: Neben einer Grundkostenpauschale in Höhe von 315.000€ erhalten die Regionen einen nach Flächengröße und Einwohnerzahl abhängigen Teil der Zuweisung. Frage 4: Unter welcher Position finden sich diese Finanzmittel im Landeshaushalt? zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 2. Frage 5: Wie viel an Finanzierung geben die Landkreise für die für ihr Territorium zuständigen Regionalen Planungsgemeinschaften hinzu? zu Frage 5: Die Planungsregion Lausitz-Spreewald erhebt von den Mitgliedern der Regionalen Planungsgemeinschaften für Aufgaben im Zusammenhang mit der Regionalplanung eine jährliche Umlage. Diese betrug in den Jahre 2013-2017 insgesamt 198.257,43 €. Die anderen Planungsregionen erheben nur projektbezogen Umlagen: Für die Jahre 2013 - 2017 haben diese vier Regionen insgesamt folgende Mittel von ihren Mitgliedern erhalten, die als Eigenanteil für die über eine Richtlinie des Wirtschaftsministeriums geförderte Erarbeitung und Umsetzung der jeweiligen Regionalen Energiekonzepte eingesetzt wurden: Prignitz-Oberhavel: 50.413,10 € Oderland-Spree: 54.541,21 € Uckermark-Barnim: 52.502,10 € Havelland-Fläming: 50.000,00 €.