Landtag Brandenburg Drucksache 6/10006 6. Wahlperiode Eingegangen: 22.11.2018 / Ausgegeben: 27.11.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3994 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/9795 Forstreviere in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Ähnlich wie bei Lehrern suchen andere Bundesländer , gut ausgebildete Förster und werben diese, insbesondere das Land Sachsen-Anhalt, gezielt im Land Brandenburg ab. Aus der Antwort (Drucksache 6/9687) zu der Kleinen Anfrage 3865 ist der Anlage 1 zu entnehmen, dass per 31.08.2018 14 Reviere im Zuständigkeitsbereich der Oberförstereien unbesetzt sind. Zum Stichtag 01.01.2017 waren 17 Reviere nicht besetzt. Die Reviere Birkholz, Golzow, Wittmannsdorf und Babben werden in beiden Auflistungen geführt, die Reviere Diedersdorf, Gorden und Vetschau sind zwischenzeitlich mit nur befristeten Beschäftigten besetzt. Frage 1: In welchen Forstrevieren sind Beschäftigte angegeben, die ihren Dienst jedoch nicht ausüben können (Langzeiterkrankung, Mutterschutz, …)? Wie ist die Vertretung geregelt ? zu Frage 1: Oberförsterei Freies Revier Vertretungsregelung Bemerkung Landeswaldoberförsterei Groß Schönebeck Revier Fristow Vertretung gemäß Geschäftsverteilungsplan Landeswaldoberförsterei Müllrose Revier Neuhaus Oberförsterei Baruth Revier Luckenwalde derzeit internes Interessenbekundungsverfahren zur Besetzung Oberförsterei Potsdam Revier Ferch Oberförsterei Hohenleipisch Revier Sonnenwalde Frage 2: Seit längerer Zeit ist die Oberförsterei Herzberg, die vor einigen Jahren mit der Oberförsterei Hohenbucko zusammengelegt wurde nicht mehr mit einem Oberförster besetzt , es erfolgt seit längerer Zeit Vertretung. Wann erfolgt die Neubesetzung? zu Frage 2: Mit Ausscheiden des Leiters der Oberförsterei Herzberg wurde dem Leiter der benachbarten und ebenfalls innerhalb des Landkreises Elbe-Elster liegenden Oberförste- Landtag Brandenburg Drucksache 6/10006 - 2 - rei Hohenleipisch die Leitung beider Oberförstereien übertragen. In Umsetzung der Personalbedarfsplanung im Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) ist keine Nachbesetzung der Oberförsterei Herzberg beabsichtigt, es wird die Zusammenlegung beider Oberförstereien angestrebt. Frage 3: In o.g. Anlage 1 wird das Revier Uebigau, Dienstort Bad Liebenwerda mit einen Beschäftigten/ Förster ausgewiesen, obwohl die Stelle nicht mehr besetzt sein soll. In diesem Revier sind mehrere Projekte mit Schulen entwickelt und umgesetzt worden, um Wertschöpfung und Umweltbewusstsein den Kindern nahe zu bringen. Wie ist der genaue Sachverhalt und wann wird diese Stelle wieder besetzt? zu Frage 3: Das Revier Uebigau ist seit dem 1.10.2018 nicht mehr besetzt - die Vertretung wurde der Leitung des Revieres Falkenberg übertragen. Der Revierleiter des Reviers Uebigau hat regelmäßig waldpädagogische Aktivitäten hauptsächlich in Form von geführten Försterwanderungen für Besucher der Jugendherberge Uebigau durchgeführt. Weiterhin gab es Initiativen in verschiedenen Schülerprojekten, im Zusammenhang mit Veranstaltungen an der Schülerakademie Domsdorf e. V. und im Rahmen der Gestaltung und Betreuung des Projektes „Meister-Bockert-Pfad“ in Maasdorf. Der LFB plant, alle Stellen der zukünftigen Zielstruktur wieder zu besetzen, worunter auch das Revier Uebigau fällt. Hinsichtlich der konkret erfolgenden Wiederbesetzung siehe Antwort zu Frage 5. Frage 4: Mit Stand 31.08.2018 waren 17 Beschäftigte in den Landeswaldoberförstereien und Oberförstereien befristet angestellt, davon 8 Revierförster. In welchen Revieren wird beabsichtigt, die Befristung zu beenden und wann? zu Frage 4: In allen Revieren wird, sofern erforderlich, die Möglichkeit zur befristeten Besetzung der Stelle genutzt, um eine Revierleitung zu ermöglichen. Eine dauerhafte Besetzung der Reviere erfolgt im Rahmen und in Abhängigkeit von Einstellungsmöglichkeiten gemäß dem Haushaltsgesetz des Landes Brandenburg. Eine konkrete Benennung der dauerhaft zu besetzenden Reviere kann derzeit auf Grund des noch nicht beschlossenen Haushaltsgesetzes für die Jahre 2019/2020 nicht erfolgen. Im aktuellen Entwurf des Haushaltsgesetzes Einzelplan 10, Kapitel 10 080 sind derzeit im „Einstellungskorridor“ jeweils 10 dauerhafte Einstellungen im Jahr 2019 und im Jahr 2020 möglich. Frage 5: Gibt es weitere Reviere, die wie Uebigau/ Bad Liebenwerda wegen Renteneintritt des Revierförsters nicht besetzt sind und wie wird mit der Besetzung der Dienststellen verfahren ? zu Frage 5: Nr. Oberförsterei Freie Reviere 1. Gadow Revierleitung Birkholz 2. Bad Wilsnack Revierleitung Plattenburg 3. Neustadt Revierleitung Heiligengrabe 4. Boitzenburg Revierleitung Bebersee 5. Boitzenburg Revierleitung Leistenbrück 6. Eberswalde Revierleitung Wandlitz 7. Strausberg Revierleitung Neuenhagen 8. Lehnin Revierleitung Golzow Landtag Brandenburg Drucksache 6/10006 - 3 - Nr. Oberförsterei Freie Reviere 9. Baruth Revierleitung Märtensmühle 10. Jüterbog Revierleitung Maltershausen 11. Luckau Revierleitung Kasel-Golzig 12. Lieberose Revierleitung Wittmannsdorf 13. Müllrose Revierleitung Eisenhüttenstadt 14. Herzberg Revierleitung Uebigau 15. Calau Revierleitung Vetschau Die dauerhafte Besetzung von Stellen im LFB erfolgt auf Grundlage des Haushaltsgesetzes des Landes Brandenburg in Verbindung mit der Richtlinie des Landes Brandenburg zur Besetzung von Arbeitsplätzen und Dienstposten (Besetzungsrichtlinie - BesetzungsRL) vom 4. Mai 2010, zuletzt geändert durch Richtlinie der Landesregierung vom 3. Juli 2018. Gemäß § 7a dieser Richtlinie bedürfen die externen Stellenausschreibungen und die Neueinstellungen des LFB aufgrund des strukturellen Personalüberhangs der vorherigen Zustimmung des Ministeriums der Finanzen (MdF). Weiterhin können freie Positionen der Zielstruktur der Forstverwaltung im Umfang eines mit dem MdF zu vereinbarenden Einstellungskorridors ohne weitere Zustimmung besetzt werden. Sofern eine dauerhafte Besetzung auf Grund nicht ausreichender Stellen des Einstellungskorridors nicht möglich ist, wird geprüft, inwieweit eine befristete Besetzung möglich ist. Welche Stellen zuerst dauerhaft besetzt werden, entscheidet der LFB auf Grund einer Prioritätenbildung hinsichtlich verfügbarer Stellen aus dem Einstellungskorridor. Frage 6: Die Waldflächen in den einzelnen Oberförstereien weisen Unterschiede von über 50.000 ha aus, was sich nicht in der Anzahl der Beschäftigten widerspiegelt. Nach welchen Kriterien erfolgten die Festlegungen der Reviere und der Einsatz des Personals? zu Frage 6: Die Zuständigkeitsbezirke der Oberförstereien liegen innerhalb der Grenzen von Landkreisen. Mit Gründung des LFB wurden je nach Waldanteil innerhalb eines Landkreises 1 bis 3 Oberförstereien gebildet. Die Reviere der Oberförstereien schließen alle Eigentumsarten, also auch die des Landes und des Bundes ein. Wegen des geringen Beratungsaufwandes im Landes- und Bundeswald sowie im eigenbeförsterten größeren Privatwald wurden bei der Bemessung der Zuständigkeitsbereiche entsprechende Reduktionsfaktoren gebildet, was zu unterschiedlichen individuellen Reviergrößen führt, die aber den jeweiligen Arbeitsumfang berücksichtigen. Frage 7: Wie viele Revierförster betreuen mehrere Forstreviere und was sind die Gründe? (Bitte alle auflisten und Reviergröße angeben) zu Frage 7: Im LFB gibt es gegenwärtig 23 unbesetzte Reviere, davon 15 infolge Renteneintritt und 8 aus sonstigen Gründen. Diese werden durch 32 andere Reviere vertretungsweise betreut (z.T. anteilig). Eine Reviervertretung wird zentral durch den Leiter der betreffenden Oberförsterei übernommen, eine weitere durch den Funktionsförster der zuständigen Oberförsterei. Nähere Angaben sind der Anlage zu entnehmen. Frage 8: Wie erfolgt die Beratung der Waldbesitzer beim Waldumbau (Fördermöglichkeiten , welche Holzarten für die Standorte geeignet sind, Bewirtschaftung, Umgang mit Schädlingen …), wie soll es zukünftig abgesichert werden und wie erfolgt die Kontrolle zur Landtag Brandenburg Drucksache 6/10006 - 4 - Einhaltung des Waldgesetzes, insbesondere wenn Einzelwaldbesitzer die Wald-hygiene vernachlässigen? (Bitte ausführlich erläutern) zu Frage 8: Die untere Forstbehörde unterstützt die Waldbesitzer gemäß § 28 Satz 1 Landeswaldgesetz (LWaldG) bei der Bewirtschaftung ihres Waldes durch kostenfreie Beratung . Inhaltlich sind die Beratungen der Waldbesitzer und der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse an den Grundsätzen des Waldprogramms 2011 und an anerkannten Waldbaugrundsätzen (Betriebliche Anweisung 03/2011 des LFB zur Ausführung von Dienstleistungen für Dritte sowie Rat und Anleitung im Privat- und Körperschaftswald) ausgerichtet. Zusätzlich können die Waldbesitzer und die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse auch eine konkrete Beratungsleistung durch anerkannte forstliche Berater erlangen . Die freiberuflichen Forstberater, die eine derartige Beratungsleistung gegenüber dem Privat- und Körperschaftswald anbieten, können sich auf Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLUL-Forst-RL) fördern lassen. Die Unterstützung der Waldbesitzer als sogenannte Endbegünstigte bei der Inanspruchnahme von solchen Beratungsdiensten soll zur nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen unter Anwendung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter besonderer Berücksichtigung langfristiger Klimaveränderungen und damit auch zur Verbesserung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Leistung ihres Waldbesitzes beitragen. Die gesetzliche Verpflichtung der unteren Forstbehörde zur Beratung der Waldbesitzer nach LWaldG bleibt weiterhin genauso bestehen, wie parallel die direkte Förderung der einschlägigen Dienstleister Gegenstand der EU-MLUL- Forst-RL bleiben soll. Die untere Forstbehörde übt die Forstaufsicht gemäß § 34 Abs. 1 LWaldG über den Wald aller Besitzarten aus, um ihn zu erhalten, vor Schäden zu bewahren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung zu sichern. Dabei ist ihr auch die Überwachung der Waldschutzsituation in den Wäldern aller Eigentumsarten übertragen (vgl. § 32 Abs. 1 Nr. 7 LWaldG). Dieser Auftrag wird mit hoher Priorität verfolgt und in Zusammenarbeit von Revierleitungen vor Ort mit dem Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde (LFE) wahrgenommen. Sollten Waldbesitzer ihren Verpflichtungen zum Schutz des Waldes aus § 19 Abs. 2 LWaldG, vorbeugend oder bekämpfend tätig zu werden, nicht oder nicht im erforderlichen Maße nachkommen, wird die untere Forstbehörde gemäß § 19 Abs. 3 LWaldG im Rahmen ihrer Aufgaben als Eingriffsverwaltung tätig. Frage 9: Wie und durch wen erfolgt die Kontrolle bei der Unterhaltung und Instandsetzung der Waldwege, speziell auf verbaute Materialien und wird die Sicherheit für Mensch, Tier und Technik gewährleistet? Erfolgt eine umfassende Dokumentation? zu Frage 9: Im Rahmen der Forstaufsicht gem. § 34 Abs. 1 LWaldG erfolgt eine Prüfung von Aktivitäten zum Ein- und Aufbringen von Fremdstoffen in Wäldern, hierunter fällt auch der Wegebau. Stellt die untere Forstbehörde verdächtige Materialablagerungen fest, arbeitet sie mit der zuständigen unteren Abfallbehörde zusammen, um die abfallrechtliche Zulässigkeit der Handlung feststellen zu lassen und im Falle von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten behördlich tätig zu werden. Die abfallrechtliche Dokumentationspflicht liegt beim ausführenden Unternehmen. Soweit Waldwege im Rahmen der forstlichen Förderung instandgesetzt werden, obliegt es dem Zuwendungsempfänger, die entsprechenden Nachweise zur Eignung des verbauten Materials zu erbringen. Bei Verwendung von Recyclingmaterial wird neben dem Zertifikat der Haufwerksbeprobung eine zusätzliche Beprobung von der Baustelle verlangt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10006 - 5 - Frage 10: Welche Fördermöglichkeiten stehen für besonders arme Bodenstandorte (niedrige Bodengüte) zur Verfügung? zu Frage 10: Grundsätzlich steht für den Privat- und Körperschaftswald zunächst - unabhängig von Fragen der Bodengüte bzw. der Standorteignung - die gesamte Palette der Fördermöglichkeiten gemäß der EU-MLUL-Forst-RL zur Verfügung. Insbesondere Förderungen nach dem Maßnahmenbereich I (Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft) stellen für die potenziellen Antragsteller eine Möglichkeit dar, den Waldumbau in Richtung stabiler Mischbestände zu betreiben, soweit ein Bestandeszieltyp mit einer Laubholzbeteiligung von mindestens 30 % angestrebt wird. Die „Zulässigkeit“ eines Bestandeszieltyps auf dem jeweiligen Standort im Zusammenhang mit einem Waldumbau und damit die Förderfähigkeit richtet sich nach dem landesweit gültigen Bestandeszieltypen-Erlass (https://forst.brandenburg.de/media_fast/4055/bzt_brdb.pdf). Waldumbauvorhaben auf armen Standorten können, wenn auch im begrenzten Maße, demnach mit Fördermitteln aus o. g. Richtlinie unterstützt werden. Frage 11: Gibt es Überlegungen, insbesondere bei den armen Standorten, z. B. Waldbrandriegel durch Laubbäume in Kiefernwäldern wieder zu fördern? zu Frage 11: Gemäß der EU-MLUL-Forst-RL, hier im Maßnahmebereich III (Vorbeugung von Waldschäden), ist es in der aktuellen EU-Förderperiode möglich, die Anlage von Waldbrandschutzriegelsystemen, die ggf. erforderliche Nachbesserung sowie die Pflege in den ersten fünf Jahren mit Fördermitteln zu unterstützen. Wesentlicher Bestandteil eines derartigen Waldbrandschutzriegelsystems ist die Implementierung von (standortgeeigneten ) Laubholzstreifen. Frage 12: Fachleute weisen seit Jahren darauf hin, z. Bsp. Robinien in den Bereichen besonders armer Standorte zu pflanzen. Nach Aussagen der Förster sind arme Standorte von der Förderung seit vielen Jahren ausgeschlossen. Warum sind die armen Standorte konsequent ausgeschlossen? zu Frage 12: Arme Standorte sind von einer Förderung nicht ausgeschlossen, vgl. hierzu die Antworten auf die Fragen 10 und 11. Frage 13: Die Frage 11 zu o.g. Kleinen Anfrage blieb unbeantwortet. In ländlichen Räumen verbreitet sich die Auffassung, dass nur einige Planstellen weniger abgebaut werden, als bei der Forstreform ursprünglich vorgesehen. Welche Vorteile erwartet das Land Brandenburg von der Weiterführung der Forstreform? zu Frage 13: Die Landesregierung plant keine Forstreform und damit auch keine Weiterführung einer solchen. Allerdings muss der LFB seine Zielstruktur an die vorgesehene Personalzielzahl aus der Personalentwicklungsplanung anpassen, die ihm mit dem Stellenplan im jeweiligen Haushaltsgesetz vorgegeben ist. Dadurch wird es im LFB im Zuge dieser Anpassung auch zu organisatorischen Veränderungen kommen müssen. Anlage/n: 1. Anlage Landesbetrieb Forst Brandenburg Stand: 31.10.18 Oberförsterei Revier- Nr. Reviername (farblich untersetzt - Revier unbesetzt) Waldfläche (ha) Vertretung kpl. oder anteilig Vertretungsfläche (ha) Gadow 101 Wittenberge 3361 X 1000 Gadow 102 Dobberzin 3544 Gadow 103 Birkholz 3075 Gadow 104 Karstädt 3143 X 1075 Gadow 105 Groß Linde 3201 Gadow 106 Putlitz 3727 Gadow 107 Lenzen 3957 X 1000 Gadow Summe 24007 Bad Wilsnack 201 Plattenburg 3052 Bad Wilsnack 202 Meyenburg 2323 Bad Wilsnack 203 Langnow 3255 X 763 Bad Wilsnack 204 Groß Pankow 2782 Bad Wilsnack 205 Karthan 4363 X 700 Bad Wilsnack 206 Stepenitz 3144 Bad Wilsnack 207 Glöwen 3961 X 763 Bad Wilsnack 208 Gumtow 2878 X 826 Bad Wilsnack Summe 25759 Neustadt 301 Dossow 8480 Neustadt 302 Heiligengrabe 3806 Neustadt 303 Berlinchen 6704 Neustadt 304 Königsberg 4794 X 3806 Neustadt 305 Stolpe 4511 Neustadt 306 Lüttgen Dreetz 5309 Neustadt 307 Tramnitz 3709 Neustadt Summe 37314 Neuruppin 401 Fehrbellin 3027 Neuruppin 402 Lindow 3979 Neuruppin 403 Neuruppin 11139 Neuruppin 404 Temnitz 15312 Neuruppin 405 Rheinsberg 15371 Neuruppin Summe 48827 Neuendorf 501 Zehdenick 10063 Neuendorf 502 Fürstenberg/Havel 11147 Neuendorf 503 Stechlin 9585 Neuendorf 504 Gransee 7207 Neuendorf 505 Teschendorf 9337 Neuendorf 506 Oranienburg 10690 Neuendorf 507 Mühlenbeck 8515 Neuendorf 508 Löwenberg 3498 Neuendorf 509 Oberkrämer 6774 Neuendorf Summe 76818 Boitzenburg 601 Schönermark 2864 Boitzenburg 602 Bebersee 7375 Boitzenburg 603 Werderhof 5860 X 7375 Boitzenburg 604 Alt Placht 7911 Boitzenburg 605 Leistenbrück 8142 Boitzenburg 606 Brüsenwalde 5665 X 8292 Boitzenburg 607 Große Heide 3724 Übersicht Oberförstereien mit Revieren alle Reviere besetzt alle Reviere besetzt Kleine Anfrage 3994, Anlage zu Frage 7 Boitzenburg Summe 41540 Milmersdorf 701 Randowbruch 4848 Milmersdorf 702 Gartz 3041 X 2867 Milmersdorf 703 Groß Kölpin 9433 Milmersdorf 704 Greiffenberg 2867 Milmersdorf 705 Angermünde 4177 Milmersdorf 706 Berkholz 4899 X 3530 Milmersdorf 707 Passow 3530 Milmersdorf Summe 32796 Eberswalde 801 Eberswalde 6351 Eberswalde 802 Bernau 4326 X 1707 Eberswalde 803 Schorfheide 14743 Eberswalde 804 Joachimsthal 12257 X 1006 Eberswalde 805 Oderberg 9231 Eberswalde 806 Werneuchen 4674 X 1810 Eberswalde 807 Wandlitz 6030 Eberswalde 808 Tornow 4440 Eberswalde 809 Biesenthal 8491 X 1507 Eberswalde Summe 70542 Strausberg 901 Neuenhagen 2917 Strausberg 902 Strausberg 5041 Strausberg 903 Prötzel 7360 Strausberg 904 Brunow 4122 Strausberg 905 Wriezen 3344 Strausberg 906 Freienwalde 5479 Strausberg Summe 28263 Waldsieversdorf 1001 Falkenhagen 3396 Waldsieversdorf 1002 Rehfelde 3556 Waldsieversdorf 1003 Buckow 4154 Waldsieversdorf 1004 Neuhardenberg 3137 Waldsieversdorf 1005 Diedersdorf 4213 Waldsieversdorf 1006 Hermersdorf 5259 Waldsieversdorf Summe 23715 Rathenow 1101 Rhinow 4764 Rathenow 1102 Rathenow 6262 Rathenow 1103 Nennhausen 4533 Rathenow 1104 Kater 3257 Rathenow 1105 Premnitz 5402 Rathenow Summe 24218 Brieselang 1201 Klein Behnitz 4283 Brieselang 1202 Friesack 3488 Brieselang 1203 Falkensee 8060 Brieselang 1204 Haage 3016 Brieselang 1205 Schönwalde-Glien 5036 Brieselang Summe 23882 Lehnin 1301 Werbig 5591 X 1347 Lehnin 1302 Brandenburg 6212 Lehnin 1303 Wusterwitz 3803 Lehnin 1304 Görzke 6937 Lehnin 1305 Golzow 4339 Lehnin 1306 Lehnin 10105 X 1258 Lehnin 1307 Groß Kreutz 3019 Lehnin 1308 Päwesin 5166 alle Reviere besetzt Vertretung durch Funktionsförster alle Reviere besetzt alle Reviere besetzt Lehnin 1309 Ziesar 3331 X 1734 Lehnin Summe 48503 Dippmannsdorf 1401 Mahlsdorf 5988 Dippmannsdorf 1402 Grabow 3111 Dippmannsdorf 1403 Marzahna 3215 Dippmannsdorf 1404 Treuenbrietzen 5693 Dippmannsdorf 1405 Niemegk 3224 Dippmannsdorf 1406 Brück 6704 Dippmannsdorf 1407 Marzehns 4450 Dippmannsdorf 1408 Wiesenburg 6777 Dippmannsdorf 1409 Hagelberg 4135 Dippmannsdorf Summe 43296 Potsdam 1501 Beelitz 5157 Potsdam 1502 Potsdam 5261 Potsdam 1503 Güterfelde 4094 Potsdam 1504 Michendorf 5024 X 4094 Potsdam 1505 Borkwalde 3733 Potsdam 1506 Ferch 5724 Potsdam Summe 28993 Wünsdorf 1601 Großbeeren 2301 Wünsdorf 1602 Ludwigsfelde 3062 Wünsdorf 1603 Trebbin 2906 Wünsdorf 1604 Sperenberg 7688 Wünsdorf 1605 Zossen 6338 Wünsdorf Summe 22294 Baruth 1701 Wunder 6046 Baruth 1702 Merzdorf 4056 Baruth 1703 Stülpe 6611 X 4538 Baruth 1704 Luckenwalde 4538 Baruth 1705 Märtensmühle 6995 Baruth 1706 Kemnitz 2928 X 6995 Baruth 1707 Glashütte 7085 Baruth Summe 38260 Jüterbog 1801 Malterhausen 3060 Jüterbog 1802 Jüterbog 3205 X 3060 Jüterbog 1803 Keilberg 4224 Jüterbog 1804 Welsickendorf 3480 Jüterbog 1805 Riesdorfer Heide 4979 Jüterbog 1806 Hohenseefeld 3321 Jüterbog 1807 Görsdorf 4085 Jüterbog 1808 Dahme 4457 Jüterbog Summe 30812 Königs Wusterhausen 1901 Mittenwalde 2789 Königs Wusterhausen 1902 Königs Wusterhausen 2209 Königs Wusterhausen 1903 Halbe 12246 Königs Wusterhausen 1904 Teupitz 10196 Königs Wusterhausen 1905 Schönefeld 4349 Königs Wusterhausen 1906 Heidesee 7281 Königs Wusterhausen Summe 39069 Luckau 2001 Lübben 3467 X 2869 Luckau 2002 Luckau 3090 Luckau 2003 Walddrehna 5921 Luckau 2004 Paserin 3126 Vertretung durch Ltr.-Obf. alle Reviere besetzt alle Reviere besetzt alle Reviere besetzt Luckau 2005 Schönwalde 3685 Luckau 2006 Golßen 4698 Luckau 2007 Krausnick 8316 Luckau 2008 Kasel-Golzig 2869 Luckau Summe 35172 Lieberose 2101 Wittmannsdorf 3902 Lieberose 2102 Mochow 4796 Lieberose 2103 Lieberose 7387 Lieberose 2104 Ullersdorf 5126 Lieberose 2105 Goyatz 3354 X 1786 Lieberose 2106 Marienberg 3834 X 2116 Lieberose 2107 Straupitz 4447 Lieberose Summe 32847 Erkner 2201 Storkow 9736 Erkner 2202 Scharmützelsee 6789 Erkner 2203 Spreenhagen 10023 Erkner 2204 Fürstenwalde 9542 Erkner 2205 Grünheide 6635 Erkner Summe 42725 Briesen 2301 Kersdorf 7980 Briesen 2302 Steinhöfel 2773 Briesen 2303 Neubrück 5506 X 3895 Briesen 2304 Wilmersdorf 3895 Briesen 2305 Lindenberg 5721 Briesen 2306 Friedland 3209 Briesen 2307 Groß Muckrow 3779 Briesen 2308 Beeskow 3574 Briesen Summe 36438 Siehdichum 2401 Eisenhüttenstadt 3275 Siehdichum 2402 Müllrose 5218 Siehdichum 2403 Fünfeichen 4686 X 3275 Siehdichum 2404 Frankfurt Oder 5153 Siehdichum 2405 Treppeln 4852 Siehdichum 2406 Neuzelle 4283 Siehdichum 2407 Dammendorf 8181 Siehdichum Summe 35647 Herzberg 2501 Schlieben 5810 Herzberg 2502 Uebigau 4069 Herzberg 2503 Doberlug 5663 Herzberg 2504 Buchhain 3220 Herzberg 2505 Hohenbucko 3841 Herzberg 2506 Falkenberg 5654 X 4069 Herzberg 2507 Schönewalde 4109 Herzberg 2508 Herzberg 2873 Herzberg Summe 35237 Hohenleipisch 2601 Sallgast 3521 X 3152 Hohenleipisch 2602 Elsterwerda 5631 Hohenleipisch 2603 Gorden 6800 Hohenleipisch 2604 Schönborn 3778 Hohenleipisch 2605 Babben 3858 Hohenleipisch 2606 Rehain 2993 X 3858 Hohenleipisch 2607 Sonnewalde 3152 Hohenleipisch 2608 Finsterwalde 5371 alle Reviere besetzt Hohenleipisch Summe 35104 Calau 2701 Lübbenau 2999 Calau 2702 Zinnitz 3263 X 2912 Calau 2703 Vetschau 2912 Calau 2704 Gollmitz 2838 Calau 2705 Calau 3807 Calau 2706 Lipten 3322 Calau 2707 Neupetershain 5311 Calau Summe 24453 Senftenberg 2801 Guteborn 3449 Senftenberg 2802 Senftenberg 4556 Senftenberg 2803 Schwarzheide 6789 Senftenberg 2804 Lauchhammer 5758 Senftenberg 2805 Großräschen 3853 Senftenberg 2806 Hermsdorf 3694 Senftenberg Summe 28098 Cottbus 2901 Jänschwalde 3883 Cottbus 2902 Pinnow 13349 Cottbus 2903 Peitz 7933 Cottbus 2904 Cottbus 3467 Cottbus 2905 Burg 4807 Cottbus 2906 Guben 3799 Cottbus Summe 37238 Drebkau 3001 Forst 5557 Drebkau 3002 Drebkau 6869 Drebkau 3003 Neuhausen 7606 Drebkau 3004 Spremberg 3571 Drebkau 3005 Felixsee 5996 Drebkau 3006 Döbern 6774 Drebkau 3007 Trebendorf 4619 Drebkau Summe 40992 alle Reviere besetzt alle Reviere besetzt alle Reviere besetzt