Landtag Brandenburg Drucksache 6/10008 6. Wahlperiode Eingegangen: 22.11.2018 / Ausgegeben: 27.11.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4004 des Abgeordneten Günter Baaske (SPD-Fraktion) Drucksache 6/9814 Entwicklung eines zentralen Verwaltungsstandortes in Beelitz-Heilstätten Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Nachfrage zur KA Nr. 3899 Drucksache 6/9584 Vorbemerkung: In der Antwort der Landesregierung auf Frage 1 „Wie bewertet die Landesregierung die Pläne des Landrates des Landkreises PM, über 90 % der Verwaltungsmitarbeiter außerhalb der Kreisstadt unterzubringen?“ heißt es, dass es aktuelle Presseberichte gäbe, nach denen die „ersten Pläne“ nicht mehr Grundlage weiterer Bearbeitung im Landkreis Potsdam-Mittelmark“ seien. Unabhängig davon, dass dem Fragesteller diese aktuellen Presseberichte nicht aufgefallen sind, gibt es nunmehr eine erneute Vorlage des Landrates zur Kreistagssitzung am 6.12.2018 mit einem, zur ersten Vorlage, identischen Beschlusstext. In den beiden Anlagen gebe ich der Landesregierung zum einen die Vorlage für die Kreistagssitzung am 6.12.2018 und zum anderen das der Vorlage zugrundeliegende Konzept des Beratungsunternehmens M.O.O.CON GmbH zur Kenntnis. Nach diesen soll eine „Ein-Standort-Strategie“ verfolgt und „die Kreisverwaltung am Standort Beelitz-Heilstätten zentralisiert“ werden. Ausweislich dieser Unterlagen würden am gesetzlich festgelegten Kreissitz lediglich etwa 5 % der Mitarbeiter der Kreisverwaltung verbleiben . Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Da hiermit der Landesregierung die Vorlagen bekannt gemacht werden, nach denen mehr als 90 % der Mitarbeiter außerhalb des Kreissitzes untergebracht werden sollen, frage ich nunmehr erneut, wie die Landesregierung die Pläne des Landrates bewertet. Sicher ist nichts gegen eine „Ein-Standort-Strategie“ zu sagen, aber ich bitte um die juristische, politische und landesplanerische Bewertung des Vorhabens, nach welchem neben einigen Außenstellen der Hauptstandort der Kreisverwaltung außerhalb des Kreissitzes angesiedelt werden soll. 2. Wie wird sich das Innenministerium des Landes Brandenburg verhalten, falls der Kreistag Potsdam-Mittelmark am 6.12.2018 einen solchen Beschluss fassen sollte? zu den Fragen 1 und 2: Sollte der Kreistag des Landkreises Potsdam-Mittelmark am 6. Dezember 2018 einen solchen Beschluss fassen, so wird der Minister des Innern und für Kommunales als nach § 110 Abs. 2 BbgKVerf zuständige Aufsichtsbehörde über den Landtag Brandenburg Drucksache 6/10008 - 2 - Landkreis Potsdam-Mittelmark entsprechend den Grundsätzen der Kommunalaufsicht handeln. Kommunalaufsicht dient dem Schutz der Kommune. Wenn die Landesregierung vor der Beschlussfassung über eine Sitzungsvorlage in einer Vertretungskörperschaft ein klares Votum über diese nach außen abgeben würde, würde die entsprechende Selbstverwaltungskörperschaft in ihrer Entscheidungshoheit massiv eingeschränkt werden.