Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1001 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 320 des Abgeordneten Steeven Bretz der CDU - Fraktion Drucksache 6/687 Wortlaut der Kleinen Anfrage 320 vom 24.02.2015: Baustellen Nutheschnellstraße in der Landeshauptstadt Potsdam Der Landesbetrieb Straßenwesen plant im Jahr 2015 eine drei Kilometer lange Deckensanierung auf der Nuthestraße zwischen Güterfelder Eck und Wetzlarer Straße. Beginn der Straßenbauarbeiten soll laut Presse das Frühjahr 2015 sein. Die Ausschreibung für die geplanten Baumaßnahmen ist noch nicht beendet und daher auch noch keine Auftragsvergabe erfolgt. Der Landesbetrieb äußert sich aufgrund dessen nicht zu Einzelheiten der Ausschreibung. Im Rahmen dieses Projektes beabsichtigt die Landeshauptstadt Potsdam die Aufund Abfahrtrampen der Neuendorfer Straße mit eigenen Mitteln zu sanieren. Eine von Anwohnern seit Jahren geforderte Lärmschutzwand im Bereich der Neuendorfer Straße ist nicht vorgesehen. Ich frage die Landesregierung: Wie stellt sich der aktuelle Sachstand zu den geplanten Baumaßnahmen aus der Sicht des Landes dar? 1. Wurden die geplanten Baumaßnahmen des Landesbetriebes Straßenwesen öffentlich ausgeschrieben? 2. Wann endet die Frist der Ausschreibung? 3. Wie viele Bewerber gibt es um die Ausführung der geplanten Baumaßnahmen , und wie haben diese von der Ausschreibung erfahren? 4. Mit welcher Dauer der geplanten Baumaßnahmen rechnet das Land? 5. Welche Kosten sind für die geplanten Baumaßnahmen veranschlagt, und inwieweit sind Mehrkosten für die Baumaßnahmen eingeplant? 6. Datum des Eingangs: 27.03.2015 / Ausgegeben: 01.04.2015 7. Inwieweit stehen Eigenmittel der Landeshauptstadt Potsdam für die geplanten Baumaßnahmen des Landesbetriebes Straßenwesen zur Verfügung? 8. Welche Planungen gibt es seitens des Landes, um die zu erwartende massive Beeinträchtigung des Pendlerverkehrs während der Baumaßnahmen aufzufangen ? 9. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung von einer ausreichenden Koordinierung anderer städtischer Straßenbaustellen durch die Potsdamer Stadtverwaltung ? 10. Inwiefern gibt es eine Abstimmung mit den zeitgleich geplanten Baumaßnahmen (Auf- und Abfahrtsrampen Neuendorfer Str.) der Landeshauptstadt Potsdam ? 11. Welche Haltung hat das Land in Bezug auf die von Anwohnern geforderte Lärmschutzwand im Bereich Neuendorfer Straße? 12. Wie hoch wäre der finanzielle Gesamtaufwand für die Lärmschutzwand, und inwieweit wäre eine Beteiligung des Landes an diesen Kosten möglich? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der aktuelle Sachstand zu den geplanten Baumaßnahmen aus der Sicht des Landes dar? Zu Frage 1: Das Vergabeverfahren ist mit der Zuschlagserteilung abgeschlossen. Baubeginn ist noch im März 2015. Frage 2: Wurden die geplanten Baumaßnahmen des Landesbetriebes Straßenwesen öffentlich ausgeschrieben? Zu Frage 2: Die Baumaßnahmen wurden öffentlich ausgeschrieben. Frage 3: Wann endet die Frist der Ausschreibung? Zu Frage 3: Die Bekanntmachung erfolgte am 19.12.2014. Der Submissionstermin war am 21.01.2015, die Zuschlagsfrist endete am 27.02.2015. 2 Frage 4: Wie viele Bewerber gibt es um die Ausführung der geplanten Baumaßnahmen, und wie haben diese von der Ausschreibung erfahren? Zu Frage 4: Es gab 13 Bewerber um die Ausführung der geplanten Baumaßnahmen. Das Bauvorhaben wurde über die Internetplattform „Vergabemarktplatz Land Brandenburg“ veröffentlicht. Frage 5: Mit welcher Dauer der geplanten Baumaßnahmen rechnet das Land? Zu Frage 5: Die Bauarbeiten sollen im März 2015 beginnen und im September 2015 abgeschlossen werden. Frage 6: Welche Kosten sind für die geplanten Baumaßnahmen veranschlagt, und inwieweit sind Mehrkosten für die Baumaßnahmen eingeplant? Zu Frage 6: Es werden ca. 5 Mio. € veranschlagt. Mehrkosten sind nicht eingeplant. Frage 7: Inwieweit stehen Eigenmittel der Landeshauptstadt Potsdam für die geplanten Baumaßnahmen des Landesbetriebes Straßenwesen zur Verfügung? Zu Frage 7: Der Anteil der Landeshauptstadt Potsdam liegt bei ca. 311.000 €. Frage 8: Welche Planungen gibt es seitens des Landes, um die zu erwartende massive Beeinträchtigung des Pendlerverkehrs während der Baumaßnahmen aufzufangen? Zu Frage 8: Während der Bauzeit soll der Verkehr weitestgehend mit zwei Fahrstreifen in einer Richtung und einem Fahrstreifen in der Gegenrichtung gewährleistet werden. Die Fahrstreifenanzahl wechselt in Abhängigkeit vom Baufortschritt je nach der Richtungsfahrbahn , die sich gerade im Bau befindet. Während der Sommerferien 2015 wird vorübergehend nur ein Fahrstreifen pro Richtung zur Verfügung stehen. Die Geschwindigkeit wird auf 30 km/h herabgesetzt. Dies ist den beengten Verhältnissen im Baubereich geschuldet sowie dem Schutz der Beschäftigten auf der Baustelle . 3 Die Verkehrsführung ist mit der Landeshauptstadt Potsdam abgestimmt. Weitere Abstimmungen wurden mit dem Stern Center und weiteren von der Baumaßnahme betroffenen Gewerbetreibenden geführt. Das Sterncenter ist während der gesamten Bauzeit erreichbar. Hier sind die jeweiligen Umleitungsbeschilderungen zu beachten. Trotz dieser Maßnahmen ist während der Bauzeit mit Einschränkungen im Verkehrsablauf und Staus in Spitzenzeiten zu rechnen. Frage 9: Welche Kenntnisse hat die Landesregierung von einer ausreichenden Koordinierung anderer städtischer Straßenbaustellen durch die Potsdamer Stadtverwaltung? Zu Frage 9: Das Bauvorhaben wurde mehrmals in turnusmäßig stattfindenden Beratungen zur Steuerung des Baustellenverkehrs vorgestellt und mit anderen Bauvorhaben abgestimmt . Frage 10: Inwiefern gibt es eine Abstimmung mit den zeitgleich geplanten Baumaßnahmen (Auf- und Abfahrtsrampen Neuendorfer Str.) der Landeshauptstadt Potsdam? Zu Frage 10: Zeitgleich mit der Sanierung der Nuthestraße im Bereich Neuendorfer Straße bis Wetzlarer Straße erfolgt die Sanierung der Auf-und Abfahrtsrampen Neuendorfer Straße. Dadurch entstehen Synergieeffekte bezüglich des Bauablaufs und der Verkehrsführung in der Bauzeit. Im Vorfeld wurden in Projektkoordinierungsrunden Abstimmungen mit der Landeshauptstadt Potsdam geführt. Frage 11: Welche Haltung hat das Land in Bezug auf die von Anwohnern geforderte Lärmschutzwand im Bereich Neuendorfer Straße? Zu Frage 11: Im Jahre 2000 wurden auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses zur Anbindung eines Standstreifens die Ansprüche auf Lärmvorsorge geprüft und, soweit diese dem Grunde nach bestanden, durch die Finanzierung von Lärmschutzfenstern abgegolten. Eine Lärmschutzwand war nicht verhältnismäßig. Im Jahre 2008/09 wurde auf Grundlage der für Landesstraßen geltenden Lärmsanierungsgrenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung sowie anhand der Prognosebelastung 2025 geprüft, ob die entsprechenden Voraussetzungen für eine Lärmschutzwand nunmehr vorliegen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Orientierungswerte nicht erreicht wurden. Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg wird im Rahmen der Deckenerneuerung eine moderne lärmarme Asphaltdeckschicht einbauen. 4 Frage 12: Wie hoch wäre der finanzielle Gesamtaufwand für die Lärmschutzwand, und inwieweit wäre eine Beteiligung des Landes an diesen Kosten möglich? Zu Frage 12: Für die Finanzierung der geforderten Lärmschutzwand durch die zuständige Straßenbauverwaltung bestand zurückliegend und besteht derzeit keine rechtliche Grundlage. Deshalb liegt eine belastbare Kostenermittlung zur Errichtung einer Lärmschutzwand im Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg nicht vor. 5