Landtag Brandenburg Drucksache 6/10035 6. Wahlperiode Eingegangen: 27.11.2018 / Ausgegeben: 03.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3997 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/9798 Ein neuer Tourismusweg als Hochwasserschutzsystem - Variabler Hochwasserschutz Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragenstellers: Im Land Brandenburg sind ca. 1700 km Deichdamm als Vorsorge zum Hochwasserschutz zu sanieren. Dieser Wert stammt aus Gesprächen kommunaler Vertreter mit Mitarbeitern der Landesregierung und auch von der Bürgermeisterin von Elsterwerda. Aus vielen vom möglichen zukünftigen Hochwasser bedrohten Kommunen kommt die Frage nach dem Sanierungsstand angesichts einer möglichen neuen Sanierungsmethode. Im Jahr 2013 erhielt der Bauunternehmer A. aus Bad Liebenwerda für seine Patentweiterentwicklung des variablen Hochwasserschutzes (Patentgeber D. aus Münster) den Wissenschaftspreis des Bayrischen Staatsministeriums sowie im November 2013 den Zukunftspreis des Landes Brandenburg. Dieses Schutzsystem kann als touristischer Rad- und Wanderweg oder als Parkplatz verlegt werden. Er ist im Regelfall abgesenkt und kann dann auch flussuferbegleitend als Rad- bzw. Wanderweg dienen. Nur im drohenden Hochwasserfall wird dieses System klappstuhlähnlich hochgeklappt und dient als Hochwasserschutzbarriere. Die Vorteile sind, dass auf diese Weise auch gleich Wege an bisher wilden Uferzonen geschaffen werden und es keine Einlagerungskosten für diverse mobile Hochwasserschutz- Bauteile in normalen Zeiten gibt. Auch sind die erstmaligen Anlagekosten wesentlich unter denen der etablierten mobilen Hochwasserschutzsysteme . Doch wie bei vielen neuen und prämierten Erfindungen ist auch diese nach hiesiger Kenntnis bis heute nicht in die Praxis umgesetzt worden. Vorbemerkungen der Landesregierung: Das in den Vorbemerkungen des Fragenstellers beschriebene variable Hochwasserschutzsystem ist der Landesregierung bekannt. Der Hersteller des Systems ist wiederholt an die Landesregierung und an das Landesamt für Umwelt (LfU) herangetreten. Es existiert dazu seit 2013 umfangreicher Schriftverkehr und es fanden Vor-Ort-Termine/Gespräche statt, in denen das System vorgestellt wurde. Frage 1: Warum wurde dieses Schutzsystem in geeigneten hochwassergefährdeten Bereichen unseres Landes nicht in die Praxis umgesetzt, bzw. ist bei Tourismus- und Hochwasserschutzplanungen außer Acht gelassen worden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10035 - 2 - Frage 2: Welche Landesbehörde ist verantwortlich, dieses Schutzsystem zukünftig zu berücksichtigen ? Zu Frage 1 und 2: Das beschriebene variable Hochwasserschutzsystem wurde bei verschiedenen Vorhaben, wie den Ortslagenplanungen Bad Liebenwerda, Elsterwerda und Herzberg und zuletzt bei den innerstädtischen Hochwasserschutzvorhaben in Wittenberge und Frankfurt/Oder, von der für Hochwasserschutz zuständigen Behörde (LfU) in die Vorplanung mit einbezogen. Dabei kam das LfU zu dem Ergebnis, dass das System nicht für die spezifischen standörtlichen Gegebenheiten geeignet war. Frage 3: Wie kann die Landesregierung bei der Planung für dieses neue Hochwasserschutzsystem unterstützen bzw. noch eventuell vorhandene Hindernisse beseitigen? Zu Frage 3: Die für die Entwicklung des angesprochenen Hochwasserschutzsystems verantwortliche Firma wurde schon im Jahr 2013 und auch in nachfolgender Kommunikation darauf hingewiesen, dass das System an die allgemein anerkannten Regeln der Technik für mobile Hochwasserschutzsysteme gemäß der DIN 19712 und dem Merkblatt des Bundes der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau (BWK-Merkblatt) „Mobile Hochwasserschutzsysteme - Grundlagen für Planung und Einsatz“ angepasst werden sollte. Das LfU hatte hierfür wiederholt seine Unterstützung zugesagt. Darauf ist der Hersteller des Systems bislang nicht zurückgekommen.