Landtag Brandenburg Drucksache 6/10036 6. Wahlperiode Eingegangen: 28.11.2018 / Ausgegeben: 03.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3995 der Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) und Björn Lakenmacher (CDU- Fraktion) Drucksache 6/9796 Situation der Regionalleitstellen des Brand- und Katastrophenschutzes in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) regelt die vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen in einem integrierten Hilfeleistungssystem im Falle von Brand-, Hilfs- und Katastrophenfällen . Die Aufgabenträger nach § 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg bündeln in den fünf bestehenden integrierten Leitstellen Oderland, Nordost, Nordwest, Lausitz und Brandenburg ihre Kräfte. Mit Blick auf die Vorkommnisse der letzten Jahre (Sturmtief Xaver oder Großbrände dieses Sommers u. a.) stellt sich die Frage nach der Arbeitsweise und dem Ist- Zustand der Leitstellen im Land Brandenburg. 1. Wie stellt sich die aktuelle Personalsituation in den fünf Regionalleitstellen des Landes Brandenburg dar? Bitte je Regionalleitstelle aufschlüsseln nach Personalbedarfszahl, Personalzahl, Altersstruktur des vorhandenen Personals und Fehl- bzw. Krankenzeiten des Personals (durchschnittlich und gesamt) für die Jahre 2010 bis 2018. zu Frage 1: Der Landesregierung liegen in der gewünschten Erkenntnistiefe keine Daten vor. 2. Wie ist das Flächen- und Einwohnerverhältnis der einzelnen Regionalleitstellen in Brandenburg im Vergleich miteinander? zu Frage 2: Regionalleitstelle Fläche in km²* Einwohner* Einwohner pro km² Brandenburg 4926 451.990 91,76 Lausitz 7220 598.388 82,88 Oderland 4563 429.505 94,13 Nordost 6365 511.106 80,30 Nordwest 6581 513.051 77,96 Landtag Brandenburg Drucksache 6/10036 - 2 - *Stand 31. Dezember 2017, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 3. Hat die Landesregierung Vergleichszahlen zum Flächen- und Einwohnerverhältnis von Regionalleitstellen in anderen Bundesländern und wenn ja, wie sehen diese im Vergleich zu den Brandenburger Regionalleitstellen aus? zu Frage 3: Die Landesregierung hat keine Vergleichszahlen zum Flächen- und Einwohnerverhältnis von Regionalleitstellen in anderen Bundesländern. 4. Wie hoch ist das Notrufaufkommen in den einzelnen Regionalleitstellen? Bitte aufschlüsseln nach durchschnittlich täglichem, monatlichem und jährlichem Notrufaufkommen der einzelnen Regionalleitstellen in den Jahren 2010 bis 2018. zu Frage 4: Folgende jährliche Notrufzahlen wurden der Landesregierung von den Regionalleitstellen übermittelt: RLS Nordost Brandenburg Oderland Nordwest Lausitz 2010 85.198 86.594 113.786 65.629 162.459 2011 86.432 97.270 119.233 96.672 161.762 2012 92.978 100.248 119.647 97.193 166.231 2013 90.962 73.060 87.385 62.773 160.419 2014 83.720 86.097 72.046 107.801 139.203 2015 84.463 83.682 95.814 103.414 153.837 2016 86.315 86.964 109.823 107.194 149.830 2017 89.328 88.865 113.116 108.533 155.164 Anmerkung: In den Jahren 2013/2014 fanden in den Leitstellen Systemumstellungen statt, die vereinzelt zu Schwierigkeiten bei der statistischen Erfassung geführt haben. Für das laufende Jahr 2018 liegen der Landesregierung keine Daten vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu der Kleinen Anfrage 3142 (Drucksache 5/7887) verwiesen. 5. Wie hoch ist die finanzielle Beteiligung der Aufgabenträger nach § 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg an den jeweiligen Regionalleitstellen? Bitte aufschlüsseln nach Finanzbedarf der einzelnen Regionalleitstelle, Aufgabenträger und Kostenbeteiligung für die Jahre 2010 bis 2018. zu Frage 5: Die Finanzierung der integrierten Regionalleitstellen erfolgt auf Grundlage der im Amtsblatt für Brandenburg bekannt gemachten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen über die Errichtung und den Betrieb von integrierten Regionalleitstellen für den Rettungsdienst sowie den Brand- und Katastrophenschutz. Die Ermittlung der anteiligen Kosten für die beteiligten Gebietskörperschaften (Landkreise und kreisfreie Städte) ist für die einzelnen integrierten Regionalleitstellen unterschiedlich geregelt. Überwiegend erfolgt eine Kostenverteilung, die neben eines zu gleichen Teilen von den Betreibern zu zahlenden Sockelbetrags darüber hinaus die Einwohnerzahlen und den Anteil am Einsatzgeschehen berücksichtigt. Für die Regionalleitstelle Oderland erfolgt die Kostenverteilung ausschließlich auf der Grundlage des Anteils am Einsatzgeschehen, für die Regionalleitstelle Nordost ausschließlich auf der Grundlage der Einwohnerzahlen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10036 - 3 - Angaben über die „finanzielle Beteiligung der Aufgabenträger“ im Einzelnen liegen der Landesregierung nicht vor. 6. Gab es in den Jahren 2010 bis 2018 Ausfälle in der Erreichbarkeit von Regionalleitstellen in Brandenburg und wenn ja, welche Regionalleitstellen waren in welchen Zeiträumen von Ausfällen in der Erreichbarkeit betroffen? zu Frage 6: Im Zuge des Sturmereignisses Xavier im Oktober 2017 kam es in allen Regionalleitstellen zu einem stark erhöhten Notrufaufkommen, wodurch die Notrufannahme zeitweilig beeinträchtigt war. Zu weiteren Einschränkungen in der Notrufannahme der Regionalleitstellen liegen hier keine Erkenntnisse vor. Zudem verfügen die Regionalleitstellen im Land Brandenburg über eine technische Redundanz, um längere Störungen überbrücken zu können. 7. Gibt es aktuelle Gespräche der Landesregierung mit den Aufgabenträgern zu finanziellen Änderungen bei der Kostenbeteiligung der Aufgabenträger und/oder der Verbesserung der Arbeitsweise der einzelnen Regionalleitstellen? Wenn ja, welchen Inhalt haben diese Gespräche und gibt es erste Ergebnisse? zu Frage 7: Das Land Brandenburg verfügt bundesweit über eine der modernsten Strukturen im Bereich der Rettungsleitstellen. Die Landesregierung ist insoweit mit den Trägern der Regionalleitstellen in einem regelmäßigen Austausch, um die Zukunftsfähigkeit dieser kritischen Infrastruktur zu erhalten. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Weiterentwicklung der Kommunikationssysteme. Zur Aufrechterhaltung der Redundanz der Leitstellen ist es erforderlich, die technischen Systeme einheitlich und kompatibel auszustatten. Um diese einheitliche Ausstattung auch in Zukunft sicherzustellen, werden Möglichkeiten zur Ausreichung erneuter Zuwendungen geprüft. 8. Einem Bericht der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 10.10.2018 ist zu entnehmen, dass die Aufgabenträger vom Land Brandenburg aufgefordert werden, regionale Befehlsstellen einzurichten, um im Katastrophenfall zur Entlastung der Regionalleitstellen beizutragen. Wie viele dieser regionalen Befehlsstellen wurden von welchen Aufgabenträgern bereits eingerichtet und wie sind diese im Einzelnen ausgestattet und finanziert ? Bitte aufschlüsseln nach Aufgabenträger, Ort der regionalen Befehlsstelle, Personalzahl, Ausstattung und Quelle der Finanzierung. zu Frage 8: Das Land Brandenburg hat die Aufgabenträger nicht zur Bildung von regionalen Befehlsstellen aufgefordert.