Landtag Brandenburg Drucksache 6/10040 6. Wahlperiode Eingegangen: 27.11.2018 / Ausgegeben: 03.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3999 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/9808 Bearbeitungssituation Regionalpläne Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Das Ministerium für Infrastruktur und Ländliche Entwicklung (MIL) ist als Genehmigungsbehörde für die Prüfung und Genehmigung von Regionalplänen verantwortlich. Dazu sind auch die entsprechenden personellen Ausstattungen im MIL und die Absicherung der Arbeitsfähigkeit der Regionalen Planungsgemeinschaften eine wichtige Bedingung. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Regionalen Planungsgemeinschaften (RPG) erstellen die Regionalpläne in eigener Verantwortung, sie gestalten sie fachlich und inhaltlich selbst aus und nehmen die Interessenabwägung vor. Hierüber entscheiden in den RPG die Regionalversammlungen. Die Regionalpläne werden von den RPG als Satzung erlassen . Die Prüfung der Satzung im Genehmigungsverfahren beschränkt sich auf eine Rechtmäßigkeitskontrolle . Die Satzung bedarf einer Genehmigung durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) Berlin-Brandenburg als zuständige Landesplanungsbehörde, bevor sie bekannt gemacht und damit rechtswirksam werden kann. Die GL darf die Genehmigung nur im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Ministerien erteilen. Die Genehmigung wird erteilt, soweit die Satzung nach Maßgabe des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung aufgestellt ist und sonstigen Rechtsvorschriften nicht widerspricht (vgl. § 2 Abs. 4 RegBkPlG). Umfang und Dauer des Genehmigungsverfahrens hängen von der jeweils zu prüfenden Satzung ab. 1. Wie viele Mitarbeiter stehen beim MIL für die Überprüfung und Genehmigung der Regionalpläne zur Verfügung und welche Qualifikation haben diese dazu? zu Frage 1: Im zuständigen Fachreferat der GL stehen drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im höheren Dienst und eine Mitarbeiterin im gehobenen Dienst für die Genehmigung von Regionalplänen zur Verfügung. In die Genehmigungsprüfung werden - in Abhängigkeit von den Inhalten der Regionalpläne - weitere Referate im MIL einbezogen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Wie überprüft die Genehmigungsbehörde die Genehmigung der Regionalpläne? Anhand Landtag Brandenburg Drucksache 6/10040 - 2 - a) der Planungsunterlagen (Textbericht, Festlegungs- und Erläuterungskarten, Umweltbericht , Natura2000-Bericht, sonstige Unterlagen)? b) der Abwägungsdokumentation? zu Frage 2: Regionalpläne werden von den Regionalen Planungsgemeinschaften als Satzung beschlossen. Die Satzung umfasst die textlichen und zeichnerischen Festlegungen. Die Rechtskontrolle im Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die Prüfung, ob die Satzung ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Auch die Gesamtabwägung unterliegt einer Rechtskontrolle. Die Überprüfung aller Einzelabwägungen ist dabei nicht geboten. Die Begründung zu den Festlegungen wird auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Der Umweltbericht mit etwaigen Natura 2000-Prüfungen wird auf Vollständigkeit hinsichtlich der bundesrechtlich vorgegebenen Pflichtinhalte geprüft (vgl. § 9 Abs. 1 Anlage 1 Raumordnungsgesetz ). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Wie viel Zeit benötigt die Genehmigungsbehörde für das Überprüfen der Abwägungsdokumentation für einen sachlichen Teilregionalplan Windenergie, hier bei beispielsweise mit ca. 10.000 Seiten? zu Frage 3: Die Daten werden nicht erhoben. Im Übrigen wird auf die Frage 2 verwiesen. 4. Laut § 10 RegBKPlG trägt das Land Brandenburg die Kosten, die den Regionalen Planungsgemeinschaften durch die Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben entstehen durch eine „gleiche Grundkostenpauschale und eine einwohner- und flächenbezogene jährliche Zuweisung“. a) Wie hoch war die Grundkostenpauschale in Euro für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 des Landes Brandenburg an die Regionale Planungsgemeinschaften? b) Wie schlüsselt sich die einwohner- und flächenbezogene jährliche Zuweisung für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 auf? c) Wie hoch war die einwohner- und flächenbezogene jährliche Zuweisung für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017? Bitte getrennt nach Planungsgemeinschaften und dazugehörigen Landkreisen auflisten . zu Frage 4: Die Zuweisungen erhalten die Regionalen Planungsgemeinschaften. Der einwohner - und flächenbezogenen Anteil wird für die jeweilige Region ermittelt und nicht für Landkreise. Die Grundkostenpauschale beträgt 315.000 Euro pro Region und Jahr. Für die Regionen wurden folgende Zuweisungen ausgezahlt (vgl. die Antwort zu den Fragen 2 und 3 der KA 3982), aus denen sich nach Abzug der Grundkostenpauschale folgende einwohner - und flächenbezogene Anteile ergeben: Landtag Brandenburg Drucksache 6/10040 - 3 - Region 2014 davon einwohnerund flächenbezogener Anteil Prignitz-Oberhavel 473.329,16 158.329,16 Uckermark-Barnim 428.039,80 113.039,80 Oderland-Spree 434.105,18 119.105,18 Lausitz-Spreewald 500.442,14 185.442,14 Havelland-Fläming 497.883,72 182.883,72 2.333.800,00 758.800,00 Region 2015 davon einwohnerund flächenbezogener Anteil Prignitz-Oberhavel 473.452,96 158.452,96 Uckermark-Barnim 427.819,23 112.819,23 Oderland-Spree 433.887,28 118.887,28 Lausitz-Spreewald 499.875,12 184.875,12 Havelland-Fläming 498.765,40 183.765,40 2.333.800,00 758.799,99 Region 2016 davon einwohnerund flächenbezogener Anteil Prignitz-Oberhavel 473.447,90 158.447,90 Uckermark-Barnim 427.814,07 112.814,07 Oderland-Spree 433.875,93 118.875,93 Lausitz-Spreewald 499.699,37 184.699,37 Havelland-Fläming 498.962,73 183.962,73 2.333.800,00 758.800,00 Region 2017 davon einwohnerund flächenbezogener Anteil Prignitz-Oberhavel 473.387,95 158.387,95 Uckermark-Barnim 427.785,26 112.785,26 Oderland-Spree 433.997,79 118.997,79 Lausitz-Spreewald 499.472,91 184.472,91 Havelland-Fläming 489.156,09 184.156,09 2.333.800,00 758.800,00 1. Wie viele Mitarbeiter stehen beim MIL für die Überprüfung und Genehmigung der Regionalpläne zur Verfügung und welche Qualifikation haben diese dazu? 2. Wie überprüft die Genehmigungsbehörde die Genehmigung der Regionalpläne? Anhand a) der Planungsunterlagen (Textbericht, Festlegungs- und Erläuterungskarten, Umweltbericht, Natura2000-Bericht, sonstige Unterlagen)? b) der Abwägungsdokumentation? zu Frage 2: Regionalpläne werden von den Regionalen Planungsgemeinschaften als Satzung beschlossen. Die Satzung umfasst die textlichen und zeichnerischen Festlegungen. Die Rechtskontrolle im Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die Prüfung, ob die S... 3. Wie viel Zeit benötigt die Genehmigungsbehörde für das Überprüfen der Abwägungsdokumentation für einen sachlichen Teilregionalplan Windenergie, hier bei beispielsweise mit ca. 10.000 Seiten? zu Frage 3: Die Daten werden nicht erhoben. Im Übrigen wird auf die Frage 2 verwiesen. 4. Laut § 10 RegBKPlG trägt das Land Brandenburg die Kosten, die den Regionalen Planungsgemeinschaften durch die Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben entstehen durch eine „gleiche Grundkostenpauschale und eine einwohner- und flächenbezogene jährl... a) Wie hoch war die Grundkostenpauschale in Euro für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 des Landes Brandenburg an die Regionale Planungsgemeinschaften? b) Wie schlüsselt sich die einwohner- und flächenbezogene jährliche Zuweisung für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 auf? c) Wie hoch war die einwohner- und flächenbezogene jährliche Zuweisung für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017? Bitte getrennt nach Planungsgemeinschaften und dazugehörigen Landkreisen auflisten.