Datum des Eingangs: 30.03.2015 / Ausgegeben: 07.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1005 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 355 des Abgeordneten Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/758 Wortlaut der Kleinen Anfrage 355 vom 03.03.2015 Städtebauförderung der Potsdamer Stadtteile Am Stern und Drewitz Mit dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ wurde das Stadtviertel Am Stern seit 1999 bis heute mit 8,2 Mio. Euro unterstützt. Für die weitere Umgestaltung sollen laut Presseberichten in den nächsten vier Jahren 7,7 Mio. Euro, nach anderen Presseangaben 3,5 Mio. Euro in die Potsdamer Stadtteile Am Stern und Drewitz fließen. Die finanziellen Mittel sollen ebenfalls aus dem Programm „Soziale Stadt“ kommen. Im Jahr 2014 wurden die Bundesmittel für das Programm „Soziale Stadt“ von 40 Mio. Euro im Jahr 2013 auf 150 Mio. Euro aufgestockt. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Welches Finanzvolumen hat das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ im Jahr 2015? 2. Wie hoch ist der finanzielle Anteil Brandenburgs am Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ (bitte in absoluten Zahlen)? 3. Bis wann ist die finanzielle Förderung der beiden Stadtteile Am Stern und Drewitz durch das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ zugesichert? 4. In welcher Höhe hat das Land Zuwendungen für die Stadtteile Am Stern und Drewitz zugesichert (bitte jeweilige Angaben für Am Stern und Drewitz)? 5. Inwieweit sind die vorgenommenen Erhöhungen des Bundes für das Jahr 2014 am Förderprogramm berücksichtigt worden? 6. Inwieweit sind die vom Land zugesicherten Fördermittel zweckgebunden (bitte ausführlich)? 7. Welche baulichen Maßnahmen sind Am Stern und in Drewitz mit den zugesi- cherten Fördermitteln geplant? 8. Welche baulichen Maßnahmen werden grundsätzlich nicht gefördert? 9. Welchen Eigenanteil trägt die Landeshauptstadt Potsdam an den aus dem Bund-Länder-Programm zugesicherten Fördermitteln für die Stadtteile Am Stern und Drewitz? 10. Inwieweit wird die Verwendung der Fördermittel durch das Stadtkontor Potsdam der Landeshauptstadt Potsdam vom Land kontrolliert? 11. Inwieweit fließen im Jahr 2015 weitere Fördermittel des Landes an die Landeshauptstadt Potsdam für nachhaltige Stadtentwicklung und Wohnungsneubau in den Stadtteilen Am Stern und Drewitz? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Lan- desplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welches Finanzvolumen hat das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ im Jahr 2015? Zu Frage 1: Der Bund stellt den Ländern im Jahr 2015 Finanzhilfen für das Programm „Soziale Stadt“ in Höhe von 150 Mio. Euro zur Verfügung. Frage 2: Wie hoch ist der finanzielle Anteil Brandenburgs am Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ (bitte in absoluten Zahlen)? Zu Frage 2: Der finanzielle Anteil des Landes Brandenburg am Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ im Jahr 2015 beträgt 4.703.000 Euro. Frage 3: Bis wann ist die finanzielle Förderung der beiden Stadtteile Am Stern und Drewitz durch das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ zugesichert? Zu Frage 3: Der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) stehen für die Gesamtmaßnahme „Stern/Drewitz“ derzeit Verpflichtungsermächtigungen (VE) bis einschließlich 2018 aus dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ zur Verfügung. Frage 4: In welcher Höhe hat das Land Zuwendungen für die Stadtteile Am Stern und Drewitz zugesichert (bitte jeweilige Angaben für Am Stern und Drewitz)? Zu Frage 4: Der LHP stehen derzeit in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 Bewilligungen (VE) in Höhe von 2.370.000 Euro Bund-Länder-Mittel für die Gesamtmaßnahme Stern/Drewitz zur Verfügung. Inclusive kommunalem Eigenanteil stehen somit 3.555.000 Euro zur Verfügung. Bei der Gesamtmaßnahme „Stern/Drewitz“ handelt es sich um ein Fördergebiet, das die beiden Stadtteile Am Stern und Drewitz umfasst. Die Aufteilung der Fördermittel auf die Stadtteile Am Stern und Drewitz nimmt die LHP im Rahmen der für die Gesamtmaßnahme „Stern/Drewitz“ zur Verfügung stehenden Fördermittel eigenständig vor. Frage 5: Inwieweit sind die vorgenommenen Erhöhungen des Bundes für das Jahr 2014 am Förderprogramm berücksichtigt worden? Zu Frage 5: Aufgrund der erhöhten Bereitstellung von Bundesmitteln im Programmjahr 2014 für das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ konnten für die Gesamtmaßnahme „Stern/Drewitz“ 2.150.000 Euro bewilligt werden (Bewilligung 2013 = 350.000 Euro). Frage 6: Inwieweit sind die vom Land zugesicherten Fördermittel zweckgebunden (bitte ausführlich )? Zu Frage 6: Die Bewilligungen erfolgen zweckgebunden für die Durchführung der Gesamtmaßnahme „Stern/Drewitz“. Die Einzelvorhaben, für die die bewilligten Städtebauförderungsmittel eingesetzt werden sollen, stimmt die LHP mit dem Land im Rahmen des Umsetzungsplans (UPL) für einen Drei-Jahres-Zeitraum ab. Frage 7: Welche baulichen Maßnahmen sind Am Stern und in Drewitz mit den zugesicherten Fördermitteln geplant? Zu Frage 7: Folgende investive Maßnahmen wurden im Rahmen des UPL dem Grunde nach bestätigt : Anbindung Wohngebiet Stern (Konrad-Wolf-Allee/Stadtachse), Aufenthaltsfläche Newtonstraße (Übergang Campus Stern - Keplerplatz), Beräumung Parkplatz W.- Staudte-/S.-Dudow-Straße, „Rolle“ Drewitz: Abriss von 2 Gebäudeaufgängen, Anbindung Fuß- und Radweg Nuthestraße, Grünes Kreuz Ost: Hertha-Thiele-Weg, Grünes Kreuz Ost: Bereich „Rolle“, Grünes Freizeitband Parforceheide. Geplant sind darüber hinaus Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum Am Stern, zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes Drewitz sowie die Aufwertung von Spielplätzen in beiden Stadtteilen. Frage 8: Welche baulichen Maßnahmen werden grundsätzlich nicht gefördert? Zu Frage 8: Zuwendungsfähig sind nur Maßnahmen, die Bestandteil des vom Land bestätigten UPL sind. Maßnahmen, die keinen Bezug zu den Zielen der Gesamtmaßnahme bzw. der Sozialen Stadt haben, werden nicht bestätigt. Frage 9: Welchen Eigenanteil trägt die Landeshauptstadt Potsdam an den aus dem BundLänder -Programm zugesicherten Fördermitteln für die Stadtteile Am Stern und Drewitz ? Zu Frage 9: Die bewilligten Finanzhilfen von Bund und Land sind im Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ durch einen gemeindlichen Eigenanteil in Höhe von 33,33 % (1/3) zu ergänzen. Frage 10: Inwieweit wird die Verwendung der Fördermittel durch das Stadtkontor Potsdam der Landeshauptstadt Potsdam vom Land kontrolliert? Zu Frage 10: Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt im Rahmen der Zwischenabrechnungen (ZWA) zu den Haushaltsjahren, im Rahmen der auf der Grundlage aller ZWA erstellten Schlussrechnungsprüfung der Gesamtmaßnahme sowie für konkrete Einzelvorhaben stichprobenhaft im Rahmen von Gegenprüfungen. Frage 11: Inwieweit fließen im Jahr 2015 weitere Fördermittel des Landes an die Landeshauptstadt Potsdam für nachhaltige Stadtentwicklung und Wohnungsneubau in den Stadtteilen Am Stern und Drewitz? Zu Frage 11: Das Programm der nachhaltigen Stadtentwicklung ist ausgelaufen, insofern werden hier keine Fördermittel in 2015 fließen. Aus den Programmen der Wohnraumförderung (ModInst) wurden in 2014 10,2 Mio. Euro für den generationsgerechten Umbau von 150 WE in der s. g. Rolle bewilligt, die in 2015 in Anspruch genommen werden.