Landtag Brandenburg Drucksache 6/10061 6. Wahlperiode Eingegangen: 30.11.2018 / Ausgegeben: 05.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4016 der Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) und Rainer Genilke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9851 Sperrung der Bahnstrecke zwischen Berlin und Ludwigsfelde sowie Jüterbog Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Im kommenden Jahr sind auf einer der wichtigsten Bahnverbindungen zwischen Berlin und dem Süden Brandenburgs umfangreiche Bauarbeiten geplant. Für mehrere Monate soll die Strecke komplett gesperrt werden, weshalb beispielsweise aus Jüterbog und Ludwigsfelde keine Regionalverkehrszüge auf direktem Weg von und nach Berlin verkehren können. Tausende Fahrgäste, insbesondere Pendlerinnen und Pendler, werden deshalb erhebliche Fahrzeitverlängerungen auf sich nehmen müssen, um ihren Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienplatz zu erreichen. 1. Welche Bauarbeiten sind auf der genannten Strecke in welchem Zeitraum konkret geplant ? Für welchen Zeitraum wird die Strecke vollständig gesperrt? Welche Linien des Regionalverkehrs sind davon betroffen? zu Frage 1: Von Seiten der DB Netz AG wurde im Rahmen der Bauinformationsdialoge eine Totalsperrung zwischen Ludwigsfelde und Niedergörsdorf vom 5. Oktober 2020 bis zum 12. Dezember 2020 angekündigt. Betroffen hiervon sind die Linien RE3, RE4 sowie einzelne Fahrten der Linien S2 und S8 der S-Bahn Mitteldeutschland. Inwiefern auch andere Linien betroffen sind, ist im Rahmen der Detailabstimmungen zu klären. Die weitere Beantwortung der Kleinen Anfrage bezieht sich daher auf diese genannte Baumaßnahme. 2. Welche Verbesserungen werden durch die geplanten Bauarbeiten erreicht? zu Frage 2: Die Baumaßnahmen dienen der Erhaltung der Verfügbarkeit der Strecke in einem qualitätsgerechten Zustand, der auch den Anforderungen des Hochgeschwindigkeitsverkehrs entspricht. Hierzu werden Gleise und Weichen erneuert. 3. Weshalb ist eine vollständige Sperrung notwendig, statt zumindest in den Hauptverkehrszeiten des Berufsverkehrs ein eingeschränktes Zugangebot zu ermöglichen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10061 - 2 - zu Frage 3: Die Baumaßnahmen erfordern teilweise aus technischen oder sicherungstechnischen Gründen eine Sperrung des parallelen Gleises. Um die Beeinträchtigungen für die Fahrgäste möglichst gering zu halten, werden daher die geplanten Baumaßnahmen in einem kurzen Zeitraum konzentriert zusammengefasst. 4. Wie werden Ersatzverkehre während der geplanten Bauarbeiten organisiert? In welchem Umfang werden sich die Fahrzeiten von Jüterbog und Ludwigsfelde nach Berlin durch die Ersatzverkehre verlängern? zu Frage 4: Da die Baumaßnahme erst Ende 2020 stattfinden wird, liegt bislang nur diese erste Ankündigung durch DB Netz vor. Im Rahmen der weiteren Planungen für den Fahrplan 2020 werden die konkreten Auswirkungen auf den Zugverkehr im Detail mit den Verkehrsunternehmen abgestimmt und darauf aufbauend die Ersatzkonzepte entwickelt werden . 5. Wann wird die Öffentlichkeit in den betroffenen Regionen über die konkreten Maßnahmen und die Details der Ersatzverkehre informiert? zu Frage 5: Eine Vorabinformation zu größeren Baumaßnahmen im folgenden Fahrplanjahr erfolgt in der Regel im Rahmen der Regionalkonferenzen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg. Die konkrete Information zu den Ersatzverkehren erfolgt dann nach Vorliegen des Ersatzkonzeptes, voraussichtlich im ersten Halbjahr 2020. 6. In welchem Umfang ist der Fernverkehr von den Bauarbeiten betroffen? Wie wird der Fernverkehr umgeleitet? zu Frage 6: Im Fernverkehr verkehren die Züge von Berlin in Richtung Leipzig, Halle (Saale ), Frankfurt (Main) und München über die Anhalter Bahn. Diese bedienen innerhalb des Landes Brandenburg jedoch planmäßig keine Halte, so dass sich hieraus keine direkte Betroffenheit für Orte entlang der Strecke ergibt. Eine Umleitung wird durch die DB AG zu gegebener Zeit festgelegt. Diese erfolgt in der Regel über Dessau. 7. Sind auf den umgeleiteten Fernverkehrsstrecken zusätzliche Halte geplant? Falls nein, warum nicht? zu Frage 7: Die konkrete Ausgestaltung des eigenwirtschaftlichen Fernverkehrsangebotes obliegt in Deutschland grundsätzlich dem jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Informationen zu zusätzlichen Halten während der Baumaßnahme liegen der Landesregierung bisher nicht vor.