Landtag Brandenburg Drucksache 6/10063 6. Wahlperiode Eingegangen: 30.11.2018 / Ausgegeben: 05.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4009 der Abgeordneten Elisabeth Alter (SPD-Fraktion) und Helmut Barthel (SPD-Fraktion) Drucksache 6/9827 Einführung ElterngeldDigital in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Das Bundesfamilienministerium startete am 16.10.2018 gemeinsam mit den Bundesländern Berlin und Sachsen die „Pilotphase mit Antragsassistenten “. Weitere Länder sollen im Laufe des Jahres folgen. Die Digitalisierung des Elterngeldes ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur generellen Digitalisierung von Familienleistungen . Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betonte gegenüber den Medien: „Gerade Paare, die Eltern werden, wünschen sich mehr Zeit, weniger Bürokratie und stattdessen mehr digitale Angebote in der öffentlichen Verwaltung. Mit ElterngeldDigital gehen wir einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum digitalen Familienministerium. Mit verständlicher Sprache, Hilfestellungen und automatischer Fehlererkennung unterstützen wir online Eltern gezielt beim Ausfüllen des Antragsformulars.“ Aus der Presse vom gleichen Tage konnte man entnehmen, dass Brandenburg das ElterngeldDigital erst 2022 einführen will. Das ist völlig unbefriedigend, zumal das Parlament mit dem Beschluss zur Erarbeitung einer Brandenburger Digitalisierungsstrategie bereits 2016 die Landesregierung aufgefordert hat, alle Möglichkeiten zu nutzen, Verwaltungsprozesse bürgerfreundlich digital zu gestalten. Frage 1: Wie viele Anträge für Elterngeld wurden in Brandenburg 2015, 2016, 2017 und 2018 gestellt? zu Frage 1: Die amtliche Statistik zum Elterngeld erfasst nicht die Anzahl der insgesamt gestellten Anträge. Stattdessen wird die Anzahl der Beziehenden auf Basis der bewilligten Elterngeldanträge erfasst. Die entsprechenden Angaben sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt (Quelle: Statistisches Bundesamt). Jahr 2015 2016 2017 2018 (Stand: 2. Quartal ) Beziehende Land Brandenburg 42.654 44.137 47.330 25.736 Landtag Brandenburg Drucksache 6/10063 - 2 - Frage 2: Wie viel Tage dauerte die Bearbeitung der Anträge durchschnittlich zwischen Einreichung der Unterlagen durch die Antragsteller und der Genehmigung durch die zuständigen Stellen? zu Frage 2: Nach § 6 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz wird das Elterngeld im Laufe des Monats ausgezahlt, für den es bestimmt ist. Daher sind die kommunalen Elterngeldstellen im Land Brandenburg bemüht, innerhalb eines Monats nach Geburt des Kindes die Bescheiderteilung vorzunehmen. Voraussetzung hierfür ist ein vollständig vorliegender Antrag, der wirksam erst nach Geburt des/der den Anspruch begründenden Kindes/Kinder gestellt werden kann. Aufgrund der Nachforderung von Antragsunterlagen kann es jedoch zu Verzögerungen bei der Entscheidung über den Antrag kommen. Ein Überblick zur momentanen Bearbeitungsdauer in den kommunalen Elterngeldstellen liegt der Landesregierung nicht vor. Frage 3: Wie hoch ist der durchschnittliche Personalbedarf (VbE) pro anno für die Bearbeitung der Anträge? zu Frage 3: In den 19 kommunalen Elterngeldstellen im Land Brandenburg sind derzeit insgesamt ca. 80 Beschäftigte mit der Bearbeitung der Elterngeldanträge befasst. Angaben zum durchschnittlichen Personalbedarf in Vollzeitbeschäftigteneinheiten (VbE) zur Antragsbearbeitung liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 4: Hat sich das Land Brandenburg als Modelregion für das ElterngeldDigital beworben ? Frage 5: Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Frage 6: Wenn nein, warum nicht? zu Fragen 4 bis 6: Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Land Brandenburg hat seit Beginn des Projektes ElterngeldDigital des Bundes im Jahr 2016 sein Interesse an diesem Vorhaben bekundet. Jedoch wurde gleichzeitig seitens der Länder auf die offenen Fragen bezüglich der (datenschutz-)rechtlichen Grundlagen , der anfallenden Kosten sowie die besonderen Rahmenbedingungen bei einem dezentralen Verwaltungsvollzug auf kommunaler Ebene hingewiesen. Erst wenn diese Fragen abschließend geklärt sind, kann in Abstimmung mit der kommunalen Ebene die Einführung eines digitalen Elterngeldantrags im Land Brandenburg über das Bundesprojekt konkret angegangen werden. Ein formales Bewerbungsverfahren im Sinne der Fragestellung wurde vom Bund nicht durchgeführt. Frage 7: Wann will das Land Brandenburg das ElterngeldDigital einführen? Frage 8: Welche Schritte sollen dazu wann unternommen werden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10063 - 3 - zu Fragen 7 und 8: Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Land Brandenburg wird in Abstimmung mit der kommunalen Ebene die Umsetzung des Projektes ElterngeldDigital angehen, wenn die bei der Antwort zu den Fragen 4 bis 6 genannten offenen Fragen zufriedenstellend geklärt sind. Aufgrund der vom Onlinezugangsgesetz vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3138) vorgegebenen Frist ist die Umsetzung spätestens im Jahr 2022 abzuschließen. Ausgehend von den in den Pilotländern Berlin und Sachsen gemachten Erfahrungen wird das Projekt EltengeldDigital kontinuierlich vom Land Brandenburg begleitet. Wichtige nächste Schritte sind hierbei das für Ende 2018 vorgesehene Inkrafttreten eines neuen § 24b Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz als rechtlicher Grundlage für die Datenverarbeitung über das zentrale Elterngeldportal des Bundes und die Programmierung der Datenschnittstellen zu den im Land Brandenburg eingesetzten Fachanwendungen im Auftrag des Bundes. Daneben ist mit der kommunalen Ebene eine Abstimmung zu Kostenfragen und zur Einführung eines einheitlichen Elterngeldantrages für die elektronische Antragstellung vorzunehmen . Das Land organisiert den Abstimmungsprozess mit den Kommunen und regt hierüber gleichzeitig eine verbesserte interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des Elterngeldes an. Frage 9: Will sich das Land Brandenburg bei Einführung des ElterngeldDigital dem bundeseinheitlichen Antragsverfahren anschließen oder ein eigenes elektronisches Antragsverfahren entwickeln? zu Frage 9: Das Land Brandenburg beabsichtigt in Abstimmung mit der kommunalen Ebene , sich am Projekt ElterngeldDigital des Bundes zu beteiligen. Frage 10: Welche weiteren Fachverfahren, die unmittelbar für den Bürger Erleichterung bringen sind im MASGF gegenwärtig in der Einführung bzw. Erprobung? Frage 11: Gibt es dabei Kooperationsvereinbarungen mit anderen Bundesländern bzw. mit dem Bund? zu Fragen 10 und 11: Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Aktuell sind keine Fachverfahren im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) in der Einführung bzw. Erprobung, die unmittelbar für Bürgerinnen und Bürger Erleichterungen bringen. Frage 12: Welche konkreten Vorhaben zur Digitalisierung der Verwaltung im Verantwortungsbereich des MASGF sind für den Zeitraum des Doppelhaushalts 2019/20 geplant? Frage 13: Wie sind diese finanziell untersetzt? zu Fragen 12 und 13: Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10063 - 4 - Nachstehend sind die jeweiligen Vorhaben für die einzelnen Behörden im Geschäftsbereich des MASGF dargestellt. 1. MASGF Zur Bearbeitung von Querschnittsthemen über IT-Verfahren sind folgende Vorhaben aufzuführen (gilt auch für alle anderen Behörden im Geschäftsbereich mit Ausnahme von EL.DOK): - E-Mail Zentraler E-Mail-Verbund der Landesregierung (Finanzierung über MASGF) - SAP Haushalts- und Kassenverfahren (zentrale Finanzierung über MdF) - PerIS Personalwirtschaft (zentrale Finanzierung über MIK) - Verinice elektronische Dokumentation IT-Sicherheit (zentrale Finanzierung über MIK) - EL.DOK Elektronische Akte und Vorgangsbearbeitung (zentrale Finanzierung über MIK) - ab 2019: Ablösung durch EL.DOK 2.0 - Schulung Beschäftigte MASGF (Finanzierung über MASGF - geplant sind 69.000 Euro) Darüber hinaus werden spezielle IT-Fachverfahren eingesetzt bzw. neu eingeführt. Details sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen (s. Anlage). Beispielhaft wird auf die Ablösung des Altverfahrens zur Krankenhausplanung hingewiesen. 2. Landesamt für Soziales und Versorgung Es wird eine große Anzahl spezieller IT-Fachverfahren zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben eingesetzt. Die kontinuierliche Fortentwicklung der IT-Verfahren erfolgt ausschließlich im Sinne des Onlinezugangsgesetzes, wobei ein Schwerpunkt die Bereitstellung von Online-Antragsverfahren darstellt. Details sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen (s. Anlage). Beispielhaft wird auf die Entwicklung eines IT-Fachverfahrens für die Fondsverwaltung in 2019 zur Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes hingewiesen. 3. Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Es werden spezielle IT-Fachverfahren zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben eingesetzt. Die kontinuierliche Fortentwicklung der IT-Verfahren erfolgt ausschließlich im Sinne des Onlinezugangsgesetzes, wobei ein Schwerpunkt die Aktualisierung der bestehenden Online -Antragsverfahren darstellt. Details sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen (s. Anlage). 4. Brandenburgisches Landesinstitut für Rechtsmedizin (BLR) Neue Verfahren sind aktuell nicht geplant. Im BLR laufen weitgehend alle Prozesse bereits digital und werden kontinuierlich weiterentwickelt.Anlage/n: 1. Anlage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