Datum des Eingangs: 30.03.2015 / Ausgegeben: 07.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1008 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 339 der Abgeordneten Gordon Hoffmann und Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/737 Arbeitsbedingungen von Honorarlehrkräften in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 339 vom 27.02.2015: Erwachsenenbildung und insbesondere Weiterbildung sind wichtige Ziele der Bildungspolitik . In Brandenburg wird die Erwachsenenbildung vor allem durch Volkshochschulen angeboten. An Volkshochschulen, aber auch an Hochschulen sowie in Kursen, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren anbietet, unterrichten freiberuflich viele Honorarlehrkräfte, die hoch qualifiziert, deren Beschäftigungsbedingungen aber oft unsicher sind. Wir fragen die Landesregierung: Situation an Brandenburger Volkshochschulen 1. Wie hat sich der Höhe der Finanzierung der Brandenburger Volkshochschulen durch a. die Kommunen, b. Entgelte von Teilnehmern, c. Zuschüsse des Landes sowie d. sonstige Einnahmen in den vergangenen 15 Jahren entwickelt? 2. Wie hat sich der prozentuale Anteil a. der Kommunen, b. der Entgelte von Teilnehmern, c. der Zuschüsse des Landes sowie d. sonstiger Einnahmen an der Gesamtfinanzierung der Brandenburger Volkshochschulen in den vergangenen 15 Jahren entwickelt? 3. Wie hat sich der rechnerische Anteil der Finanzierung durch a. die Kommunen, b. Entgelte von Teilnehmern, c. Zuschüsse des Landes sowie d. sonstige Einnahmen an einem Volkshochschulkurs in den vergangenen 15 Jahren entwickelt? 4. Wie viele Personen unterrichten an Brandenburger Volkshochschulen insgesamt? 5. Wie viele Lehrende sind an Brandenburger Volkshochschulen fest angestellt und wie viele Kurse unterrichten sie? Welchem prozentualen Anteil an der Gesamtkurszahl entspricht dies? 6. Wie viele Personen unterrichten freiberuflich als Honorarlehrkräfte an Brandenburger Volkshochschulen und wie viele Kurse unterrichten sie? Welchem prozentualen Anteil an der Gesamtkurszahl entspricht dies? (die Angabe zu den Fragen 4 bis 6 bitte in einer Tabelle darstellen) 7. Wie hoch ist das durchschnittliche Honorar pro Unterrichtseinheit für Honorarlehrkräfte an Brandenburger Volkshochschulen? (bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln) 8. Durch wen und nach welchen Kriterien wird das Unterrichtshonorar für Honorarlehrkräfte festgelegt? 9. Welchen sozialversicherungsrechtlichen Status haben Honorarlehrkräfte an Brandenburger Volkshochschulen? 10. Über welche Qualifikation verfügen Honorarlehrkräfte an Brandenburger Volkshochschulen ? (bitte nach tatsächlicher Qualifikation aufschlüsseln) Situation an Brandenburger Hochschulen 11. Wie viele Honorarlehrkräfte gibt es an Brandenburger Hochschulen? Wie viele davon sind a) nebenberuflich selbstständig und b) hauptberuflich selbstständig? 12. Wie viele Honorarlehrkräfte erteilen in welchem Umfang wissenschaftliche Kurse an Brandenburger Hochschulen? 13. Wie viele Honorarlehrkräfte erteilen in welchem Umfang nicht-wissenschaftliche Kurse an Brandenburger Hochschulen (z.B. Hilfswissenschaften, Sprachkurse, Hochschulsport)? 14. Wie hoch ist das durchschnittliches Kurs-Honorar a) für wissenschaftliche und b) für sonstige Kurse an Brandenburger Hochschulen? (bitte nach Brandenburger Hochschulen aufschlüsseln) 15. Durch wen und nach welchen Kriterien wird das Unterrichtshonorar für Honorarlehrkräfte festgelegt? 16. Welchen sozialversicherungsrechtlichen Status haben Honorarlehrkräfte an Brandenburger Hochschulen? 17. Über welche Qualifikation verfügen Honorarlehrkräfte an Brandenburger Hochschulen ? (bitte nach tatsächlicher Qualifikation aufschlüsseln) Situation in Kursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 18. Wie viele Kurse führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Branden- burg durch? 19. In welcher Höhe beteiligt sich das Land Brandenburg an der Finanzierung dieser Kurse? 20. Wie viele dieser Kurse werden von Honorarlehrkräften durchgeführt? 21. Wie hoch ist deren durchschnittliches Kurs-Honorar? (bitte nach Kursarten und ggf. nach Trägern aufschlüsseln) 22. Durch wen und nach welchen Kriterien wird das Unterrichtshonorar für diese Ho- norarlehrkräfte festgelegt? 23. Welchen sozialversicherungsrechtlichen Status haben diese Honorarlehrkräfte? 24. Über welche Qualifikation verfügen diese Honorarlehrkräfte? (bitte nach tatsächlicher Qualifikation aufschlüsseln) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Situation an Brandenburger Volkshochschulen Vorbemerkung: Im Land Brandenburg arbeiten 21 Volkshochschulen in Trägerschaft der Landkreise, der kreisfreien Städte und einer Gemeinde. Die Landesregierung fördert die von den Volkshochschulen angebotene Weiterbildung von Erwachsenen auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz - BbgWBG) im Rahmen der Grundversorgung . Das tatsächliche Angebot der Volkshochschulen geht darüber hinaus. Die kommunalen Gebietskörperschaften stellen die Grundversorgung sicher. Der Abschluss von Honorarverträgen erfolgt in kommunaler Eigenverantwortung. Die Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte gehen in die Beantwortung der auf die Situation an den brandenburgischen Volkshochschulen bezogenen Fragen ein. Da nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen die Akten zur Förderung der Grundversorgung der Jahre 2000 bis 2008 nicht mehr vorliegen, lässt sich der Entwicklungsverlauf der Finanzierung nur für den Zeitraum von 2009 bis 2014 darstellen. Frage 1: Wie hat sich der Höhe der Finanzierung der Brandenburger Volkshochschulen durch a. die Kommunen, b. Entgelte von Teilnehmern, c. Zuschüsse des Landes sowie d. sonstige Einnahmen in den vergangenen 15 Jahren entwickelt? Zu Frage 1: Die Übersicht über die Entwicklung der Höhe der anteiligen Finanzierung der brandenburgischen Volkshochschulen ist für die Jahre 2009 bis 2014 der Tabelle in Anlage 1 zu entnehmen. Die Daten basieren auf den Angaben der Träger der Volkshochschulen . Die jährlichen Zuschüsse des Landes für die Grundversorgung durch Weiterbildungseinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft betragen in den Jahren 2009 bis 2014 jeweils 2,26 Mio. Euro. Frage 2: Wie hat sich der prozentuale Anteil a. der Kommunen, b. der Entgelte von Teilnehmern, c. der Zuschüsse des Landes sowie d. sonstiger Einnahmen an der Gesamtfinanzierung der Brandenburger Volkshochschulen in den vergangenen 15 Jahren entwickelt? Zu Frage 2: Entsprechende Zahlen für 2014 liegen noch nicht vor. Zu a: Der prozentuale Anteil der Finanzierung durch die Kommunen an der Finanzierung der brandenburgischen Volkshochschulen beträgt im Jahr 2009 47,4 %, 2010 43,1%, 2011 43,5 %, 2012 46,2 % und 2013 44,0 %. Zu b: Der prozentuale Anteil der Entgelte von Teilnehmenden an der Finanzierung der brandenburgischen Volkshochschulen beträgt im Jahr 2009 34,0 %, 2010 34,1%, 2011 33,9 %, 2012 32,9 % und 2013 34,3 %. Zu c: Der prozentuale Anteil der Zuschüsse des Landes (Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz) an der Finanzierung der brandenburgischen Volkshochschulen beträgt im Jahr 2009 15,4 %, 2010 18,4%, 2011 18,2 %, 2012 17,7 % und 2013 17,8 %. Zu d: Der prozentuale Anteil der sonstigen Einnahmen an der Finanzierung der brandenburgischen Volkshochschulen beträgt im Jahr 2009 3,2 %, 2010 4,4%, 2011 4,3 %, 2012 3,1 % und 2013 3,9 %. Frage 3: Wie hat sich der rechnerische Anteil der Finanzierung durch a. die Kommunen, b. Entgelte von Teilnehmern, c. Zuschüsse des Landes sowie d. sonstige Einnahmen an einem Volkshochschulkurs in den vergangenen 15 Jahren entwickelt? Zu Frage 3: Zu der Frage nach dem rechnerischen Anteil der Finanzierung einzelner Volkshochschulkurse bezogen auf die vergangenen 15 Jahre liegen der Landesregierung keine Daten vor. Auch der Statistik des Deutschen Volkshochschulverbandes e.V. sind keine diesbezüglichen Angaben zu entnehmen. Frage 4: Wie viele Personen unterrichten an Brandenburger Volkshochschulen insgesamt? Zu Frage 4: An den brandenburgischen Volkshochschulen unterrichteten im Jahr 2013 2.229 Personen. Frage 5: Wie viele Lehrende sind an Brandenburger Volkshochschulen fest angestellt und wie viele Kurse unterrichten sie? Welchem prozentualen Anteil an der Gesamtkurszahl entspricht dies? Zu Frage 5: An allen Volkshochschulen, so auch im Land Brandenburg, ist die Personalstruktur durch einen begrenzten Stamm an hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und demgegenüber einer großen Zahl freiberuflicher Lehrkräfte gekennzeichnet. Fest angestellt sind die Leitungen, die hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Verwaltungskräfte. Während die hauptberuflichen Fachkräfte Weiterbildung professionell managen und steuern, wird der Unterricht durch frei- und nebenberufliche Lehrkräfte erbracht. Nur eine Volkshochschule meldet zwei fest angestellte Lehrkräfte. An den Volkshochschulen im Land Brandenburg sind für das Jahr 2013 96,7 hauptamtliche Stellen in der Statistik des Deutschen Volkshochschulverbandes aufgeführt: 18,5 Stellen für Volkshochschulleitungen, 36 Stellen für pädagogisches Personal und 42,2 Stellen für Verwaltungspersonal. Die Anzahl der von den Volkshochschulleitungen sowie von den hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführten Kurse ist nicht bekannt , entsprechend kann der prozentuale Anteil an der Gesamtkurszahl nicht ermittelt werden. Frage 6: Wie viele Personen unterrichten freiberuflich als Honorarlehrkräfte an Brandenburger Volkshochschulen und wie viele Kurse unterrichten sie? Welchem prozentualen Anteil an der Gesamtkurszahl entspricht dies? (die Angabe zu den Fragen 4 bis 6 bitte in einer Tabelle darstellen) Zu Frage 6: An den Volkshochschulen im Land Brandenburg unterrichteten im Jahr 2013 2.229 Honorarlehrkräfte 7.079 Kurse. Tabelle 1: Lehrende an brandenburgischen Volkshochschulen Landkreis /kreisfreie Stadt Lehrende insgesamt Lehrende fest angestellt Anm.1 freiberufliche Honorarlehrkräfte Stadt Brandenburg a.d.H. Anzahl der Lehrenden 153 153 Anzahl der Kurse 333 333 Stadt Cottbus Anzahl der Lehrenden 62 62 Anzahl der Kurse 227 227 Stadt Frankfurt (O) Anzahl der Lehrenden 205 205 Anzahl der Kurse 462 462 Stadt Potsdam Anzahl der Lehrenden 173 173 Anzahl der Kurse 598 598 LK Barnim Anzahl der Lehrenden 199 199 Anzahl der Kurse 410 410 LK Dahme Spreewald Anzahl der Lehrenden 140 140 Anzahl der Kurse 384 384 LK Elbe - Elster Anzahl der Lehrenden 143 143 Anzahl der Kurse 368 368 LK Havelland Anzahl der Lehrenden 141 141 Anzahl der Kurse 464 464 LK Märkisch-Oderland, inklusive VHS Müncheberg Anm.2 Anzahl der Lehrenden 63 63 Anzahl der Kurse 227 227 LK Oberhavel Anzahl der Lehrenden 94 2 92 Anzahl der Kurse 465 3 462 LK Oberspreewald-Lausitz Anzahl der Lehrenden 98 98 Anzahl der Kurse 335 335 LK Oder - Spree Anzahl der Lehrenden 100 100 Anzahl der Kurse 341 341 LK Ostprignitz-Ruppin Anzahl der Lehrenden 43 43 Anzahl der Kurse 176 176 LK Potsdam-Mittelmark Anzahl der Lehrenden 122 122 Anzahl der Kurse 471 471 LK Prignitz Anzahl der Lehrenden 55 55 Anzahl der Kurse 225 225 LK Spree-Neiße Anzahl der Lehrenden 158 158 Anzahl der Kurse 411 411 LK Teltow-Fläming Anzahl der Lehrenden 162 162 Anzahl der Kurse 673 673 LK Uckermark, inklusive VHS Schwedt Anzahl der Lehrenden 118 118 Anzahl der Kurse 509 509 Land Brandenburg Gesamt Anzahl der Lehrenden 2229 2229 Anzahl der Kurse 7079 7079 Anm.1 VHS arbeiten i. d. R. ohne angestellte Lehrkräfte Anm.2 Für die VHS Müncheberg liegen keine Angaben vor. Frage 7: Wie hoch ist das durchschnittliche Honorar pro Unterrichtseinheit für Honorarlehrkräfte an Brandenburger Volkshochschulen? (bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln) Zu Frage 7: Nach den Angaben der Volkshochschulen im Land Brandenburg variieren die durchschnittlichen Honorare zwischen 12,47 und 22,50 Euro. Die Höhe der Honorare kann nach Unterrichtsthemen und Qualifikationsniveau der Honorarlehrkräfte variieren. Eine nach Landkreisen und kreisfreien Städten differenzierte Übersicht über die Höhe der durchschnittlichen Honorare pro Unterrichtseinheit an brandenburgischen Volkshochschulen im Jahr 2013 ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Tabelle 2: Durchschnittliches Honorar je Unterrichtseinheit für Honorarkräfte an VHS Landkreis / kreisfreie Stadt durchschnittliches Honorar je UE für Honorarkräfte in Euro Stadt Brandenburg a.d.H. 20,00 € Stadt Cottbus 16 bis 20 € Stadt Frankfurt (O) 18,55 € Stadt Potsdam 22,50 € LK Barnim 19,00 € LK Dahme Spreewald 21,52 € LK Elbe - Elster 18,75 € LK Havelland 16,50 € LK Märkisch-Oderland, inklusive VHS Müncheberg 18,00 € LK Oberhavel 19,00 bis 20,00 € LK Oberspreewald-Lausitz ca. 18,00 € LK Oder - Spree 17,69 € LK Ostprignitz-Ruppin 17,00 € LK Potsdam-Mittelmark 21,50 € LK Prignitz 17,60 € LK Spree-Neiße 12,47 zzgl. bis zu 5,10 € für persönliche Zuschläge LK Teltow-Fläming 18,00 € LK Uckermark, inklusive VHS Schwedt 18,50 € Frage 8: Durch wen und nach welchen Kriterien wird das Unterrichtshonorar für Honorarlehrkräfte festgelegt? Zu Frage 8: Die Honorare werden in zehn Volkshochschulen per Honorarordnung, Honorarrichtlinie oder Honorarsatzung festgelegt, die durch die Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage beschlossen werden. In den anderen Volkshochschulen werden die Honorare wie folgt festgelegt: in einer Volkshochschule durch die Leitung, in zwei Volkshochschulen durch die Lehrbereichsleitung bzw. die pädagogischen Mitarbeiterinnen, in zwei Volkshochschulen durch die Leitung und die Fachbereichsleitung und in zwei Volkshochschulen durch die Leitung und den Träger. Der Festlegung der Honorare liegen verschiedene Kriterien zugrunde, unter anderem : die Qualifikation der Honorarlehrkräfte, der Themenbereich der Veranstaltung sowie der Aufwand bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung . Frage 9: Welchen sozialversicherungsrechtlichen Status haben Honorarlehrkräfte an Brandenburger Volkshochschulen? Zu Frage 9: Eine Analyse zum sozialversicherungsrechtlichen Status von Honorarlehrkräften liegt der Landesregierung nicht vor; es sind auch keine entsprechenden Erhebungen auf Bundesebene bekannt. Honorarlehrkräfte an brandenburgischen Volkshochschulen, die stundenweise unterrichten, arbeiten als freiberufliche Dozentinnen und Dozenten oder sie üben die Tätigkeit im Rahmen eines Nebenamts aus. Freiberufliche Dozentinnen und Dozenten werden im Sozialversicherungsrecht als „Selbstständige Lehrer “ geführt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind sie rentenversicherungspflichtig . Frage 10: Über welche Qualifikation verfügen Honorarlehrkräfte an Brandenburger Volkshochschulen ? (bitte nach tatsächlicher Qualifikation aufschlüsseln) Zu Frage 10: Angesichts der Anzahl der im Land Brandenburg tätigen 2.229 Honorarlehrkräfte und des breiten Spektrums an Weiterbildung ist eine Aufschlüsselung nach tatsächlichen Qualifikationen nur auf der Basis von Einzelbefragungen möglich. Auf solche Daten kann die Landesregierung nicht zurückgreifen. Der Brandenburgische Volkshochschulverband schätzt, dass rund 80 Prozent der eingesetzten Kursleitenden über einen Hochschulabschluss verfügen – im „Speckgürtel“ und in städtischen Volkshochschulen mehr, in manchen ländlichen Regionen etwas weniger. Die größte Gruppe der Honorarlehrkräfte stellen Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer oder Sprachmittlerinnen und Sprachmittler mit einschlägigem Hochschulabschluss im Fachbereich Sprachen. Die Volkshochschulen haben im Rahmen ihres Qualitätsmanagements Anforderungsprofile an die Honorarlehrkräfte formuliert. Diese fließen in einen Gesprächsleitfaden ihrer Volkshochschulen ein, der als Grundlage für das Erstgespräch mit den Kursleitenden dient. Anhand vorliegender Nachweise und im Gespräch prüfen die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volkshochschulen bei der Akquise von Honorarlehrkräften folgende individuelle Voraussetzungen:  Fachliche Kompetenzen werden über Qualifikationsnachweise wie Zeugnisse, Abschlüsse , Fort- und Weiterbildungen sowie die Befragung zur fachlichen Vermittlung ermittelt.  Didaktische und methodische Kenntnisse werden über die formalen Nachweise, über Referenzen, Erfahrungen in der Weiterbildung von Erwachsenen und durch die Befragung zur zielgerichteten Stoffauswahl für eine Lerngruppe und die bevorzugten Methoden und Medien belegt.  Personale und soziale Kompetenzen leiten die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter anderem aus den Erstgesprächen und dem Auftreten im Gespräch ab (Souveränität, klare Kommunikation, Motivationsfähigkeit, Umgang mit Kritik und Konflikten). Ihre Einschätzung überprüfen sie bei Bedarf in Hospitationen in den ersten Seminaren. Durch den Brandenburgischen Volkshochschulverband e.V. und das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg werden regelmäßig Fortbildungen für die Qualifikation der Honorarlehrkräfte angeboten. Situation an Brandenburger Hochschulen Frage 11: Wie viele Honorarlehrkräfte gibt es an Brandenburger Hochschulen? Wie viele davon sind a) nebenberuflich selbstständig und b) hauptberuflich selbstständig? Zu Frage 11: Insgesamt gibt es derzeit 1.098 Honorarlehrkräfte an den brandenburgischen Hochschulen . Die Honorarlehrkräfte an den brandenburgischen Hochschulen sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen in der Regel neben ihrem Hauptberuf an der Hochschule tätig, wobei ein Dienstverhältnis zur Hochschule nicht begründet wird. Das Gesetz lässt Lehrbeauftragte ohne Hauptberuf nur in engen Grenzen zu. Im Einzelnen gilt Folgendes: Gemäß § 56 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) vom 18.12.2008 wird der Lehrauftrag für längstens zwei Semester erteilt. Er darf insgesamt die Hälfte des Umfangs der Lehrverpflichtung entsprechender hauptberuflicher Lehrkräfte nicht erreichen. Am 01.09.2016 wird § 58 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 28.04.2014 in Kraft treten. Mit der Neuregelung soll die bisherige Vorschrift klargestellt und präzisiert werden. Außerdem sollen Missbräuche unterbunden werden. Lehraufträge dürfen künftig nur an Personen mit Hauptberuf vergeben werden, es gibt allerdings zwei Ausnahmen: An Personen, deren einschlägige hauptberufliche Tätigkeit mehr als zwei Jahre zurückliegt, dürfen Lehraufträge bis zur Obergrenze von vier aufeinanderfolgenden Semestern erteilt werden. Außerdem können Lehraufträge unter bestimmten Voraussetzungen auch an Personen vergeben werden, die aus Altersgründen aus dem Berufsleben ausgeschieden sind. Des Weiteren wird klargestellt, dass das gesamte hauptberuflich tätige, wissenschaftliche und künstlerische Personal nur im Rahmen einer Nebentätigkeit und nur im Bereich der Weiterbildung unter bestimmten Voraussetzungen Lehraufträge an der eigenen Hochschule erhalten darf. Der Lehrauftrag wird schließlich künftig für höchstens vier Semesterwochenstunden und in der Regel für längstens zwei Semester erteilt. Wie bisher werden allerdings für künstlerische Studiengänge wegen der sehr variablen Nachfrage in einem breiten Fächerspektrum Sonderregeln gelten: Für Lehraufträge in künstlerischen Studiengängen gibt es auch künftig keine zeitliche Beschränkung, und die beauftragten Semesterwochenstunden dürfen abweichend insgesamt die Hälfte des Umfangs der Lehrverpflichtung entsprechender hauptberuflicher Lehrkräfte nicht erreichen. Frage 12: Wie viele Honorarlehrkräfte erteilen in welchem Umfang wissenschaftliche Kurse an Brandenburger Hochschulen? Zu Frage 12: Die Situation stellt sich an den einzelnen Hochschulen wie folgt dar: - Brandenburgische Technische Universität Cottbus (BTUCS): 142 Lehrbeauftragte im Umfang von insgesamt 510,51 SWSFN1 - Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) (EUV): 2014 149 Lehrbeauftragte im Umfang von insgesamt 4.466 SWS - Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF (FBKW): 2014 51 Lehrbeauftragte im Umfang von insgesamt 1.480 SWS - Universität Potsdam (UNIP): WSFN2 2014/15 276 Lehrbeauftragte im Umfang von insgesamt 943 SWS - Fachhochschule Brandenburg (FHB): WS 2014/15 60 Lehrbeauftragte im Umfang von insgesamt 2.000 SWS - Fachhochschule Potsdam (FHP): pro Semester ca. 150 Lehraufträge; eine Unter- scheidung in wissenschaftliche und nicht wissenschaftliche Kurse findet dabei nicht statt. Nicht wissenschaftliche Kurse wie Hochschulsport, Sprachkurse etc. werden von der Hochschule nicht als eigene Angebote vorgehalten - Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE): 2014 194 Honorarlehrkräfte im Umfang von 263 SWS - Technische Hochschule Wildau (THWi): WS 2014/15 106 Lehrbeauftragte im Umfang von 636 SWS; 2015 50 Lehrbeauftragte im Umfang von 269 SWS. Frage 13: Wie viele Honorarlehrkräfte erteilen in welchem Umfang nicht-wissenschaftliche Kurse an Brandenburger Hochschulen (z.B. Hilfswissenschaften, Sprachkurse, Hochschulsport )? Zu Frage 13: Die Situation stellt sich an den einzelnen Hochschulen wie folgt dar: - BTUCS: 17 Lehrbeauftragte im Umfang von 159,7 SWS - EUV: 2014 46 Lehrbeauftragte im Umfang von 4.987 abgerechneten Stunden - FBKW: 2014 172 Lehrbeauftragte im Umfang von 9.140 SWS, überwiegend in künstlerischen Fächern - UNIP: entfällt - FHB: WS 2014/15 11 Lehrbeauftragte (Sprachkurse) im Umfang von 46 SWS. - FHP: siehe zu Frage 12 - HNEE: 2014 12 Honorarkräfte im Umfang von 65 SWS - THWi: WS 2014/15 11 Lehrbeauftragte im Umfang von 67 SWS, 2015 5 Lehrbe- auftragte im Umfang von 39 SWS. Frage 14: Wie hoch ist das durchschnittliche Kurs-Honorar a) für wissenschaftliche und b) für sonstige Kurse an Brandenburger Hochschulen? (bitte nach Brandenburger Hochschulen aufschlüsseln) FN1 SWS: Semesterwochenstunde FN2 WS: Wintersemester Zu Frage 14: Das Kurshonorar liegt nach Angaben der Hochschulen durchschnittlich bei folgenden Werten: - BTUCS: wissenschaftliche Kurse: 28,67 €, sonstige Kurse: 20,61 € - FBKW: Lehrbeauftragte mit den Aufgaben einer Lehrkraft für besondere Aufgaben erhalten pro Stunde 17,00 € ( z.B. Klavierunterricht ); Lehrbeauftragte, die Lehraufgaben wie Professoren wahrnehmen, ein Studium an einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschule abgeschlossen haben oder hervorragende fachbezogene Leistungen in einer mehrjährigen beruflichen Praxis nachweisen, erhalten pro Stunde 22,00 €, wenn mehrjährige erfolgreiche Lehre an Hochschulen gegeben ist 29,00 € - EUV: wissenschaftliche Kurse: 26,95 €, sonstige Kurse: 24,00 € - UNIP: Das Kurshonorar liegt zwischen 15,00 – 52,00 €. Im Sommersemester 2014: 328 Lehraufträge mit durchschnittlich 24,70 € Vergütung je SWS. Im Wintersemester 2013/2014: 326 Lehraufträge mit durchschnittlich 24,30 € Vergütung je SWS - FHB: wissenschaftliche Kurse: 29,05 €, sonstige Kurse: 25,00 € - HNEE: wissenschaftliche und sonstige Kurse: 25,00 € - FHP: siehe nachfolgend zu Frage 15 - THWi: wissenschaftliche und sonstige Kurse: 30,00 €. Frage 15: Durch wen und nach welchen Kriterien wird das Unterrichtshonorar für Honorarlehrkräfte festgelegt? Zu Frage 15: Das Honorar wird an den einzelnen Hochschulen wie folgt festgelegt: - BTUCS: durch die Dekanin oder den Dekan bzw. die Leiterin oder den Leiter der Zentralen Einrichtung. Die Honorarentscheidung basiert auf der Art der abzuhaltenden Lehrveranstaltung und deren Anforderungen an den Lehrenden, wobei die jeweils aktuelle Richtlinie für die Erteilung von Lehraufträgen den rechtlichen Rahmen setzt. - EUV: durch die Richtlinie zum Antrags- und Abrechnungsverfahren sowie zur Vergütung von Lehrbeauftragten an der EUV. Die Höhe der Vergütung je geleisteter Einzelstunde beträgt  für Lehrbeauftragte mit den Aufgaben einer Lehrkraft für besondere Aufgaben, die ein Studium an einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschule abgeschlossen haben oder entsprechend qualifiziert sind, in der Regel 24,00 €,  für Lehrbeauftragte, die ein Studium an einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschule abgeschlossen haben und Lehraufgaben wie Professorinnen bzw. Professoren wahrnehmen, bis zu 36,69 €,  für Lehrbeauftragte, deren Lehrveranstaltungen eine besondere Bedeutung haben oder mit einer besonderen Belastung verbunden sind, bis zu 51,98 €.  In Mangelbereichen können die genannten Sätze zusätzlich um bis zu 20 v. H. überschritten werden. Der Mangel ist nachzuweisen. - FBKW: durch die Dekanin oder den Dekan gemäß Richtlinie über die Höhe der Lehrauftragsentgelte an der Filmuniversität. - UNIP: Die erteilenden Fachbereiche legen die Höhe des Unterrichtshonorars nach eigenen Kriterien im Rahmen der „Richtlinie zur Vergabe und Vergütung von Lehraufträgen an der Universität Potsdam (Vergütungsrichtlinie LBEA)“ fest. - FHB: Das Honorar orientiert sich an den „Empfehlungen über Lehrauftragsvergütung an Fachhochschulen und in Fachhochschulstudiengängen“ (Beschluss KMK vom 01.02.2001). - FHP: Hinsichtlich der Sätze für Lehraufträge orientiert sich die Hochschule an den Empfehlungen zur Lehrauftragsvergütung der KMK, in der nach Qualifikation /Abschluss des Lehrbeauftragten und Art der Lehrveranstaltung differenziert wird (Empfehlungen über Lehrauftragsvergütungen an Fachhochschulen und in Fachschulstudiengängen; Beschluss vom 01.02.2001). Danach erhalten  Lehrbeauftragte mit den Aufgaben einer Lehrkraft für besondere Aufgaben eine Einzelstundenvergütung von in der Regel 16,09 €,  Lehrbeauftragte mit den Aufgaben einer Lehrkraft für besondere Aufgaben, die ein Studium an einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschule abgeschlossen haben oder entsprechend qualifiziert sind, eine Einzelstundenvergütung von in der Regel 21,40 €,  Lehrbeauftragte, die ein Studium an einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschule abgeschlossen haben und Lehraufgaben wie Professorinnen oder Professoren wahrnehmen, eine Einzelstundenvergütung bis zu 29,05 €,  Lehrbeauftragte, deren Lehrveranstaltungen eine besondere Bedeutung haben oder mit einer besonderen Belastung verbunden sind, eine Einzelstundenvergütung bis zu 36,69 €.  In Mangelbereichen können die genannten Sätze zusätzlich um bis zu 20 v.H. überschritten werden. - HNEE: Die Kriterien werden durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten festgelegt . Es gibt folgende Kategorien:  Aufgaben einer Lehrkraft für besondere Aufgaben  Aufgaben einer Lehrbeauftragten mit wissenschaftlichem oder künstlerischem Studium  wissenschaftlich/künstlerisches Studium, Lehraufgaben wie eine Professur  Lehrveranstaltungen mit besonderen Anforderungen oder Belastungen. - THWi: Nach der von der Präsidentin bzw. vom Präsidenten bestätigten „Vergü- tungsordnung der TH Wildau zur Regelung von Honorarsätzen und sonstigen Vergütungen“. Frage 16: Welchen sozialversicherungsrechtlichen Status haben Honorarlehrkräfte an Brandenburger Hochschulen? Zu Frage 16: Für Honorarlehrkräfte an brandenburgischen Hochschulen werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt, da ein Dienstverhältnis nicht begründet wird. Frage 17: Über welche Qualifikation verfügen Honorarlehrkräfte an Brandenburger Hochschulen ? (bitte nach tatsächlicher Qualifikation aufschlüsseln) Zu Frage 17: Gemäß § 58 Absatz 2 BbgHG sollen Lehrbeauftragte mindestens ein abgeschlossenes Hochschulstudium, Erfahrungen in der Lehre oder Ausbildung sowie eine mehrjährige berufliche Praxis aufweisen; in anwendungsbezogenen und künstlerischen Studiengängen muss die berufliche Praxis außerhalb des Hochschulbereichs erworben sein. In besonderen Fällen sind Ausnahmen von dieser Soll-Vorgabe zulässig. Hiervon haben die Hochschulen wie folgt Gebrauch gemacht: - BTUCS: Es gibt derzeit drei Lehrbeauftragte, die nicht über einen Hochschulab- schluss verfügen. Sie weisen aber alle das Abitur bzw. eine abgeschlossene Berufsausbildung nach. Die Eigenart der jeweiligen Veranstaltungen macht in diesen Fällen keinen Hochschulabschluss notwendig, da die hauptberufliche Tätigkeit bzw. spezifische Zertifikate als Qualifikation geeignet und ausreichend sind. - EUV: Keine Ausnahmefälle. - FBKW: Keine Ausnahmefälle. - UNIP: Keine Ausnahmefälle. - FHB: Die Qualifikation der Lehrbeauftragten weicht mit Ausnahme der Sprachkur- se nicht von der Soll-Vorgabe des § 58 Abs. 2 BbgHG ab. - FHP: Keine Ausnahmefälle. - HNEE: Keine Ausnahmefälle. - THWi: Es gibt derzeit zwei Abweichungen:  eine stellvertretende Bürgermeisterin im Lehrgebiet Kommunalrecht, die aufgrund ihrer einschlägigen beruflichen Expertise eingesetzt wird;  ein Unternehmer im Lehrgebiet Teamentwicklung/Personal & Organisation, der aufgrund seiner einschlägigen Erfahrungen im Rahmen seiner Selbstständigkeit eingesetzt wird. Situation in Kursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Frage 18: Wie viele Kurse führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Brandenburg durch? Zu Frage 18: Im Land Brandenburg werden derzeit 59 allgemeine Integrationskurse und 17 Alphabetisierungskurse durchgeführt. Frage 19: In welcher Höhe beteiligt sich das Land Brandenburg an der Finanzierung dieser Kurse? Zu Frage 19: Das Land Brandenburg ist an der Finanzierung der Integrationssprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nicht beteiligt. Das Land fördert mit 2,3 Millionen Euro aus ESF-Mitteln das Landesprogramm „Deutschkurse für Flüchtlinge“ für die bisher nicht teilnahmeberechtigten Asylsuchenden und Geduldeten an Integrationskursen . Frage 20: Wie viele dieser Kurse werden von Honorarlehrkräften durchgeführt? Zu Frage 20: Dazu liegen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge keine Erkenntnisse vor. Frage 21: Wie hoch ist deren durchschnittliches Kurs-Honorar? (bitte nach Kursarten und ggf. nach Trägern aufschlüsseln) Frage 22: Durch wen und nach welchen Kriterien wird das Unterrichtshonorar für diese Honorarlehrkräfte festgelegt? Zu den Fragen 21 und 22: Auf die Höhe des Honorars als Bestandteil der vertraglichen Rechtsbeziehung zwischen Träger und Lehrkraft hat das Bundesamt keinen Einfluss. Vielmehr bestimmen beide Parteien im Rahmen ihrer Vertragsautonomie die Art des Arbeitsverhältnisses sowie Umfang, Einsatz und Bezahlung. Frage 23: Welchen sozialversicherungsrechtlichen Status haben diese Honorarlehrkräfte? Zu Frage 23: Dem Bundesamt liegen dazu keine Auskünfte vor. Frage 24: Über welche Qualifikation verfügen diese Honorarlehrkräfte? (bitte nach tatsächlicher Qualifikation aufschlüsseln). Zu Frage 24: Die Anforderungen an die Qualifikation folgen aus § 15 Absatz 1 und 2 der Integrationskursverordnung (IntV) Lehrkräfte, die kein erfolgreich abgeschlossenes Studium Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache vorweisen können, aber die Zulassungskriterien der Zusatzqualifizierung erfüllen, müssen, um im Integrationskurs unterrichten zu dürfen, nach § 15 Absatz 2 IntV an einer vom Bundesamt vorgegebenen Zusatzqualifizierung teilnehmen. Anlage 1 zu Frage 1 Tabelle: Finanzierung der brandenburgischen Volkshochschulen, Angaben in Euro Landkreis/ kreisfreie Stadt 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Stadt Brandenburg a.d.H. Finanzierung Kommunen 507.984 489.539 444.186 461.601 478.588 490.519 Entgelte von Teilnehmenden 227.076 229.974 218.166 195.747 213.096 199.600 Zuschüsse des Landes (GrV BbgWBG) 43.064 51.808 49.823 49.764 53.544 50.248 sonstige Einnahmen 1.634 423 508 4.754 2.999 2.946 Stadt Cottbus Finanzierung Kommunen 184.339 139.101 133.309 155.227 84.285 120.726 Entgelte von Teilnehmenden 113.437 100.859 115.550 97.914 112.676 100.577 Zuschüsse des Landes (GrV BbgWBG) 59.691 69.639 70.200 68.689 68.742 76.113 sonstige Einnahmen 2.317 3.000 7.807 7.293 8.989 11.224 Stadt Frankfurt (O.) Finanzierung Kommunen 269.898 249.703 297.516 286.084 336.741 318.000 Entgelte von Teilnehmenden 132.269 135.909 144.778 155.152 182.074 203.100 Zuschüsse des Landes (GrV BbgWBG) 39.260 47.692 46.777 47.461 50.957 50.057 sonstige Einnahmen 2.661 5.609 18.783 29.131 6.865 15.464 Stadt Potsdam Finanzierung Kommunen 364.050 357.621 411.706 468.707 516.180 Anm.1 Entgelte von Teilnehmenden 551.756 542.938 516.495 460.307 455.612 572.933 Zuschüsse des Landes (GrV BbgWBG) 70.390 75.139 75.458 64.505 72.537 80.978 sonstige Einnahmen 38.540 16.936 21.263 23.080 56.067 Anm.1 LK Barnim Finanzierung Kommunen 140.769 161.875 187.058 150.127 246.848 364.893 Entgelte von Teilnehmenden 86.862 95.092 110.243 193.013 151.156 147.510 Zuschüsse des Landes (GrV BbgWBG) 67.109 93.288 118.614 114.683 110.542 100.342 sonstige Einnahmen 0 0 16.647 4.899 4.200 2.035 LK DahmeSpreewald Finanzierung Kommunen 660.870 397.310 349.100 380.100 237.990 280.920 Entgelte von Teilnehmenden 321.000 321.000 303.000 325.500 361.000 361.000 Zuschüsse des Landes (GrV BbgWBG) 117.068 136.744 138.333 138.416 138.674 138.298 sonstige Einnahmen 156.300 211.460 184.550 18.777 94.777 54.137 LK Elbe - Elster Anm.2 Finanzierung Kommunen 206.000 266.000 278.000 344.000 212.000 Anm.1 Entgelte von Teilnehmenden 232.000 195.000 250.000 199.000 228.000 242.000 Zuschüsse des Landes (GrV BbgWBG) 89.014 87.048 101.393 100.244 99.554 98.861 sonstige Einnahmen 60.000 116.000 116.000 154.000 115.000 138.000 LK Havelland Finanzierung Kommunen 244.564 200.143 256.700 246.973 215.613 263.016 Entgelte von Teilnehmenden 187.872 185.716 198.738 199.282 219.631 246.846 Zuschüsse des Landes (GrV BbgWBG) 101.567 123.037 118.276 123.204 121.285 122.899 sonstige Einnahmen 12.558 5.771 6.082 7.228 12.860 11.379 LK MärkischOderland inklusive VHS Müncheberg Anm.3 Finanzierung Kommunen 135.411 139.092 132.839 94.987 103.755 123.800 Entgelte von Teilnehmenden 85.484 84.401 85.595 92.735 103.518 93.000 Zuschüsse des Landes (GrV BbgWBG) 81.184 102.456 91.590 112.968 116.641 112.688 sonstige Einnahmen 1.795 1.650 1.750 1.500 1.575 1.100 LK Oberhavel Finanzierung Kommunen Anm.3 119.110 99.725 82.339 120.741 72.520 220.561 Entgelte von Teilnehmenden Anm.3 281.373 279.314 265.918 266.302 267.487 250.000 Zuschüsse des Landes (GrV BbgWBG) 137.483 162.160 166.259 172.817 172.544 173.166 sonstige Einnahmen Anm.3 278 924 239 1.230 1.562 0 LK Oberspreewald -Lausitz Finanzierung Kommunen 391.749 375.741 315.005 403.851 362.096 344.103 Entgelte von Teilnehmenden 156.954 168.570 155.746 140.660 158.867 126.960 Zuschüsse des Landes (GrV BbgWBG) 86.810 100.005 110.145 98.152 94.400 74.997 sonstige Einnahmen 17.740 41.769 39.803 32.646 57.023 66.174 LK Oder - Spree Finanzierung Kommunen 253.912 220.017 228.297 229.229 244.449 196.415 Entgelte von Teilnehmenden 135.133 149.834 154.159 146.822 160.226 164.610 Zuschüsse des Landes (GrV BbgWBG) 111.806 130.914 131.216 130.272 129.649 128.437 sonstige Einnahmen 5.971 5.847 4.194 6.020 6.943 6.798 LK OstprignitzRuppin Finanzierung Kommunen 95.500 84.240 112.600 85.600 65.600 Anm.1 Entgelte von Teilnehmenden 80.300 80.000 81.800 83.000 101.800 Anm.1 Zuschüsse des Landes (GrV BbgWBG) 71.325 84.195 83.402 83.845 84.356 83.766 sonstige Einnahmen 0 0 0 0 0 Anm.1 LK PotsdamMittelmark Finanzierung Kommunen 145.000 155.000 165.000 223.300 275.495 297.908 Entgelte von Teilnehmenden 218.403 222.043 220.561 228.984 241.709 275.116 Zuschüsse des Landes (GrV BbgWBG) 120.270 142.046 142.690 143.354 143.601 145.783 sonstige Einnahmen 530 1.523 1.050 904 1.730 940 LK Prignitz Finanzierung Kommunen Anm.5 148.199 101.598 110.209 165.072 220.485 220.000 Entgelte von Teilnehmenden 88.130 82.656 78.609 81.857 87.044 89.641 Zuschüsse des Landes 44.618 54.802 52.903 47.785 53.808 54.055 (GrV BbgWBG) sonstige Einnahmen 225 0 0 7.008 3.577 175 LK Spree-Neiße Finanzierung Kommunen 405.862 403.279 300.408 412.881 368.224 455.578 Entgelte von Teilnehmenden 118.133 126.076 140.121 141.519 128.990 138.997 Zuschüsse des Landes (GrV BbgWBG) 93.975 111.643 109.412 113.251 112.487 110.419 sonstige Einnahmen 13.254 13.404 11.226 16.656 20.064 16.396 LK TeltowFläming Finanzierung Kommunen 65.845 78.503 64.719 116.988 94.937 82.983 Entgelte von Teilnehmenden 113.232 99.509 96.989 106.816 106.816 133.872 Zuschüsse des Landes (GrV BbgWBG) 93.769 110.688 110.633 110.480 110.505 111.534 sonstige Einnahmen 0 0 0 0 0 0 LK Uckermark, inklusive VHS Schwedt Anm.4 Finanzierung Kommunen 300.083 260.431 457.444 382.035 365.904 285.851 Entgelte von Teilnehmenden 198.541 203.486 231.032 252.193 233.506 170.996 Zuschüsse des Landes (GrV BbgWBG) 82.182 96.693 94.764 94.684 94.192 91.343 sonstige Einnahmen 1.656 17 1.764 2.847 5.091 885 Land Brandenburg Gesamt Finanzierung Kommunen 4.639.1 46 4.178.9 18 4.326.4 34 4.727.5 04 4.501.7 11 Anm.6 Entgelte von Teilnehmenden 3.327.9 54 3.302.3 77 3.367.5 00 3.366.8 03 3.513.2 07 Anm.6 Zuschüsse des Landes (GrV BbgWBG) 1.510.5 84 1.779.9 97 1.811.8 91 1.814.5 73 1.828.0 18 1.803.9 83 sonstige Einnahmen 315.459 424.333 431.666 317.973 399.321 Anm.6 Anm.1 Die Werte für 2014 liegen noch nicht vor. Anm.2 Die Werte aus Elbe-Elster sind außer der Spalte „Zuschüsse des Landes“ auf 1000 gerundet Anm.3 Für das Jahr 2014 liegen bisher nur Planzahlen vor. Anm.4 Die Daten der Uckermark beinhalten in 2014 außer in der Spalte Zuschüsse des Landes nicht die Werte der VHS Schwedt, da diese nicht vorliegen. Anm.5 Für 2014 liegt nur ein ungefährer Wert vor. Anm.6 Die Summe ist nicht vollständig zu errechnen, da die Werte für 2014 nicht vollständig vorliegen.