Landtag Brandenburg Drucksache 6/10120 6. Wahlperiode Eingegangen: 05.12.2018 / Ausgegeben: 10.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4015 der Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) und Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/9844 Mitgliedschaft von MdL Isabelle Vandré (DIE LINKE) in der linksextremistischen „Roten Hilfe e.V.“ Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Abgeordnete Isabelle Vandré der Partei DIE LINKE ist seit Oktober 2014 Mitglied des brandenburgischen Landtags. Ferner ist sie laut eigener Angabe auf ihrer Internetpräsenz (https://isabelle-vandre.de/persoenliches/vita/, Abruf am 29.10.2018, 16:04 Uhr) Mitglied der linksextremistischen, vom Verfassungsschutz beobachteten Organisation „Rote Hilfe e.V.“ Die „Rote Hilfe e.V.“ ist eine Unterstützerorganisation für linke Straftäter, die sich wegen ihrer politischen Aktivitäten vor der Justiz zu verantworten haben. Sie ist nach dem aktuellen brandenburgischen Verfassungsschutzbericht „zentraler Bestandteil der linksextremistischen Szene“. Nach Erkenntnissen des brandenburgischen Verfassungsschutzes hat die „Rote Hilfe e.V.“ in Brandenburg mittlerweile über 225 Mitglieder; Tendenz steigend. Die Mitglieder verteilen sich auf fünf Ortsgruppen : Königs Wusterhausen (LDS), Potsdam, Strausberg (MOL), Neuruppin (OPR) und Cottbus. Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung, dass ein Mitglied des Landtags, Isabelle Vandré, Mitglied einer linksextremistischen, vom Verfassungsschutz beobachteten Organisation ist? zu Frage 1: Auskünfte zu höchstpersönlichen Daten werden im Rahmen der Beantwortung Kleiner Anfragen nicht gegeben. Die Landesregierung darf personenbezogene Daten einschließlich Daten im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen sowie zur Vorlage von Unterlagen und Berichten an den Landtag in dem dafür erforderlichen Umfang verarbeiten. Gemäß § 27 Absatz 1 Satz 2 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes ist eine Übermittlung der Daten zu einem der in Satz 1 genannten Zwecke nicht zulässig, wenn dies wegen des streng persönlichen Charakters der Daten für die betroffene Person unzumutbar ist oder wenn der Eingriff in ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht unverhältnismäßig ist. Dieser Persönlichkeitsschutz gilt auch für Abgeordnete. Die Aufgabe der Landesbehörde für Verfassungsschutz Brandenburg ist gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes (BbgVerfSchG) die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Die „Rote Hilfe e.V.“ (RH) ist zentraler Bestandteil der linksextremistischen Szene. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10120 - 2 - Daher ist von diesem gesetzlichen Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes auch die Sammlung und Auswertung von Informationen zur RH umfasst, die sich ausweislich ihrer Satzung als „parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke Schutz- und Solidaritätsorganisation “ definiert. Im linksextremistischen Aktionsfeld „Antirepression“, das im Fokus ihrer Tätigkeit steht, stellt die RH eine der bedeutendsten Organisationen dar. In diesem Zusammenhang leistet sie linksmotivierten Straf- und Gewalttätern politische und finanzielle Unterstützung, beispielsweise bei anfallenden Anwalts- und Prozesskosten sowie bei Geldstrafen und -bußen. Dabei unterscheidet die RH selbst nicht zwischen „links“ und „linksextremistisch“. Es verfolgen nicht alle Mitglieder des Vereins selbst verfassungsfeindliche Zielsetzungen. Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, wie MdL Vandré die linksextremistische „Rote Hilfe e.V.“ - vor allem finanziell - unterstützt? zu Frage 2: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 3: Wird MdL Vandré wegen ihrer Mitgliedschaft in der „Roten Hilfe“ vom brandenburgischen Verfassungsschutz beobachtet? zu Frage 3: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die auf der Homepage der Landtagsfraktion „DIE LINKE“ öffentlich zugängliche Information zur Mitgliedschaft von Frau Vandré in der Roten Hilfe e.V. ist auch dem Verfassungsschutz Brandenburg bekannt . Frage 4: Ist der Landesregierung bekannt, in welcher Ortsgruppe der „Roten Hilfe e.V.“ MdL Vandré Mitglied ist? zu Frage 4: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 5: Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob MdL Vandré vor ihrer Mitgliedschaft im brandenburgischen Landtag strafrechtlich in Erscheinung getreten ist? Wenn ja, wann und in welcher Form? zu Frage 5: Die Frage, ob die Abgeordnete gegebenenfalls strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, steht in keinem Zusammenhang mit dem Verantwortungsbereich der Landesregierung . Das parlamentarische Frage- und Informationsrecht erstreckt sich nicht auf Angelegenheiten , für die es an einer Verantwortlichkeit der Landesregierung gegenüber dem Landtag insbesondere deswegen fehlt, weil sie nicht in die Zuständigkeit der Landesregierung fallen. Vor diesem Hintergrund hat der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Abgeordneten Vorrang und die Landesregierung keine Veranlassung, entsprechende Informationen einzuholen. Frage 6: Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob weitere Mitglieder des brandenburgischen Landtags Mitglieder oder Unterstützer der RH sind? zu Frage 6: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.