Landtag Brandenburg Drucksache 6/10122 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.12.2018 / Ausgegeben: 10.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4019 des Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9866 Baumaßnahme an der B 102 in Hohengörsdorf Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Mehrere Bürgerinnen und Bürger klagen in Hohengörsdorf über den zunehmenden Schwerlastverkehr und eine gefährliche Verkehrslage innerhalb der Ortschaft. Die Bundesstraße soll demnächst ausgebaut werden. 1. Gab es in der Vergangenheit bereits eine Entwurfsplanung zur Verlegung der OD Hohengörsdorf im Zuge der B 102 zwischen Dahme und Jüterbog, wenn ja, mit welchem Inhalt und wie hoch waren die Kosten für die Planungsarbeiten? zu Frage 1: Nein. 2. Gab es in der Vergangenheit Planentwürfe von Architekten für die Dorferneuerung von Hohengörsdorf, wenn ja, mit welchem Inhalt und wie hoch waren die Kosten für die Planungsarbeiten? zu Frage 2: Für Höhengörsdorf gibt es eine Dorferneuerungsplanung, die in den Jahren 2001/2002 erstellt wurde. Die Gesamtkosten beliefen sich auf rund 12.800 Euro, die Förderung seitens des Landes auf rd. 9.000 Euro. Im Rahmen der Planung wurden insbesondere gestalterische Vorschläge für den öffentlichen Bereich erarbeitet. 3. Gab es zwischen den Jahren 1998 und 2018 Verkehrszählungen für die OD Hohengörsdorf , wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen? zu Frage 3: Innerhalb der OD Hohengörsdorf wurden bisher keine Straßenverkehrszählungen durchgeführt. Da die OD über keine nennenswerten Verbindungen zu anderen Straßen verfügt, können die Werte von außerörtlichen Zählungen als Anhaltspunkt für die Verkehrsbelastung der OD Hohengörsdorf gelten. Bei Werbig ist eine Dauerzählstelle auf der B 102 vorhanden, die seit 1998 folgende Verkehrsbelastungen erfasst hat: Landtag Brandenburg Drucksache 6/10122 - 2 - Gesamtstärke des durchschnittlich täglichen Verkehrs (DTV) Vergleich zum Vorjahr in % davon Schwerverkehr ab 3,5 t (LKW, Busse) Vergleich zum Vorjahr in % 1998 2.649 -0,7 241 1999 2.746 3,7 k. A. 2000 2.625 -4,4 196 2001 2.587 -1,4 238 21,4 2002 2.547 -1,5 229 -3,8 2003 2.459 -3,5 208 -9,2 2004 2.422 -1,5 214 2,9 2005 2.396 -1,1 228 6,5 2006 2.294 -4,3 227 -0,4 2007 2.323 1,3 233 2,6 2008 2.349 1,1 240 3,0 2009 2.426 3,3 238 -0,8 2010 2.364 -2,6 227 -4,6 2011 2.369 0,2 222 -2,2 2012 2.329 -1,7 222 0,0 2013 2.712 16,4 221 -0,5 2014 2.736 0,9 195 -11,8 2015 2.541 -7,1 191 -2,1 2016 2.675 5,3 215 12,6 2017 2.630 -1,7 184 -14,4 4. Liegt bereits Baurecht für die Sanierung der OD Hohengörsdorf vor, wenn nein, welche Voraussetzungen fehlen noch? zu Frage 4: Die Sanierung der OD Hohengörsdorf soll in zwei Abschnitten erfolgen. Das Baurecht für den „Teilabschnitt Ostkurve“ ist gesichert. Dazu werden gegenwärtig die Vergabeunterlagen erstellt. Der übrige Teil der OD Hohengörsdorf befindet sich noch in Planung. 5. Wurden im Zuge der Vorbereitung und Durchführung der Sanierungsarbeiten in Hohengörsdorf Bäume gefällt, wenn ja, wie viele und auf welcher rechtlichen Grundlage? zu Frage 5: Der Landesbetrieb Straßenwesen hat bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Teltow-Fläming zwei Linden zur Fällung beantragt. Auf Grundlage der Baumschutzverordnung des Landkreises Teltow-Fläming wurde der Baumfällbescheid durch die UNB erteilt und diese beiden Bäume gefällt. 6. Sollen beide Kurven in der OD Hohengörsdorf saniert werden, wenn nein, aus welchen Gründen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10122 - 3 - zu Frage 6: Ja, es sollen beide Kurven innerhalb der Ortslage Hohengörsdorf im Zuge der B 102 saniert werden. 7. Ist eine Verlegung der Ostkurve technisch und unter Sicherstellung des LKW- Parallelverkehres möglich, bitte detailliert begründen? zu Frage 7: Ja, eine Verlegung der Ostkurve ist technisch möglich. Der Begegnungsverkehr zwischen LKW`s (Lastzug-Lastzug) bzw. von vergleichbaren Fahrzeuggrößen wird ohne Mitbenutzung der angrenzenden Seitenräume sichergestellt. Die entwurfstechnische Planung für die erforderliche Kurvenaufweitung erfolgte auf der Grundlage eines Verfahrens der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) zur Überprüfung der Befahrbarkeit von Verkehrsflächen (Schleppverhalten der Bemessungsfahrzeuge im Begegnungsfall), die den ungehinderten Begegnungsfall von Bemessungsfahrzeugen berücksichtigt. Ein vom LS beauftragtes Ingenieurbüro hat den fahrgeometrischen Nachweis durchgeführt und planerisch umgesetzt. 8. Welche Kosten werden nach der Sanierung auf die Anwohner umgelegt? zu Frage 8: Im Rahmen der Umsetzung des Teilprojektes zur Kurvenverbesserung werden keine Kosten auf die Anwohner zukommen. Anpassungen der betroffenen Zufahrten in Lage und Höhe werden durch den Vorhabenträger getragen.