Landtag Brandenburg Drucksache 6/10125 6. Wahlperiode Eingegangen: 05.12.2018 / Ausgegeben: 10.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4011 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/9838 Abgehängtes Krassig Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Eine funktionierende Mobilfunk- und eine schnelle Internetverbindung ist ein wichtiger Standortfaktor für Familien mit Kindern, auch für kleinere und mittlere Unternehmen und mittlerweile ein wichtiges Ansiedlungs- bzw. Verbleibekriterium für Bürger, Rückkehrer und die Wirtschaft. Im privaten Umfeld sichert eine flächendeckende Versorgung mit breitbandigen Internetverbindungen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft, für Schulkinder ist es Voraussetzung um beim Lernen mithalten zu können. Jedoch sind diese schnelle Internetverbindung sowie die mobile Erreichbarkeit für Krassig, einem Ortsteil von Schlieben und gelegen an einer viel befahrenen Landesstraße , nicht gegeben. Die Bürger erwarten zu Recht, auch in ländlichen Regionen eine stabile digitale Infrastruktur zu schaffen, sprich schnelles, funktionierendes Internet und eine funktionierende Mobilfunkversorgung. Das Mobilfunknetz der fünften Generation soll 2020 an den Start gehen. Die Idee von 5G ist, alles auf der Welt vernetzen zu können. Nicht nur Menschen mit Ihren Smartphones, sondern auch Dinge. Bisher gibt es nicht einmal Auskünfte, wann mit der Nutzung von 4G gerechnet werden kann, Lösungen werden seit Jahren versprochen. Frage 1: Wie und mit welchen Programmen fördert die Landesregierung die Verbesserung der Versorgung mit breitbandigen Internetverbindungen insbesondere im ländlichen Raum in unserem Land, insbesondere in solchen Ortsteilen wie Krassig? zu Frage 1: Die Landesregierung fördert den Breitbandausbau in ländlichen Regionen des Landes Brandenburg auf der Grundlage der Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in Projektgebieten mit einer Versorgung der Haushalte mit weniger als 30 Mbit/s. Zuwendungsempfänger sind kommunale Gebietskörperschaften - im Fall des Ortsteils Krassig der Landkreis Elbe-Elster. Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn das Projektgebiet nicht innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren marktgetrieben ausgebaut wird. Frage 2: Wann können die Einwohner von Krassig mit einer leistungsfähigen Internetversorgung rechnen, bitte den Planungsstand erläutern? zu Frage 2: Dem Landkreis Elbe-Elster liegt im Rahmen des durchgeführten Vergabeverfahrens ein letztverbindliches Angebot vor und wird noch bis Ende des Jahres 2018 den Landtag Brandenburg Drucksache 6/10125 - 2 - Antrag auf endgültige Bewilligung nach der Richtlinie des BMVI „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom Oktober 2015 in der Form der Novelle vom Juli 2018 bei der Projektträgerin des Bundes einreichen. Der Zuwendungsbescheid wird darauf zeitnah erwartet. Allerdings steht das abschließende Verfahren in Abhängigkeit von möglichen Nachforderungen durch die Bewilligungsbehörde. Liegt der Bewilligungsbescheid dem Landkreis vor, kann der Vertrag mit dem Telekommunikationsunternehmen unterzeichnet werden. Dieser sieht einen Realisierungszeitraum von 36 Monaten vor. Das ausführende Unternehmen wird erst nach Vertragsunterzeichnung genaue Bauablaufpläne erarbeiten. Die Nennung eines verbindlichen Termins für die Vertragsunterzeichnung und den damit verbundenen Abschluss des Breitbandausbaus im Ortsteil Krassig ist zum jetzigen Verfahrensstand nicht möglich. Frage 3: Wann können die Einwohner von Krassig mit einer leistungsfähigen Mobilfunkversorgung rechnen, dass auch jederzeit die Absetzung eines Notrufes gewährleistet ist? Frage 4: Können zukünftig die Einwohner von Krassig die Möglichkeiten des 4G und folgend dann des G5 in Anspruch nehmen? (Bitte erläutern) zu den Fragen 3 und 4: Der Mobilfunkausbau erfolgt privatwirtschaftlich und wird durch die Bundesnetzagentur reguliert. Hierzu verweist die Landesregierung auf die Bundesnetzagentur . Mit den Versorgungsauflagen aus der Versteigerung der Digitalen Dividende II sollen bundesweit 98 % der Haushalte bis zum 31.12.2019 mit Mobilfunk versorgt werden. Auf dem Mobilfunkgipfel des Bundes im Juni 2018 wurde zudem beschlossen, dass 2021 99% der Haushalte versorgt sein sollen. Die Telekommunikationsunternehmen können dabei selbst entscheiden, durch welche Verteilung von Mobilfunkmasten sie die Auflagen der Bundesnetzagentur erfüllen wollen. Die Versteigerung von Frequenzen für 5G Mobilfunk wird im Frühjahr 2019 stattfinden. Die Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur für diese Versteigerung wurden noch nicht festgelegt. Die Landesregierung fordert im Rahmen der Versteigerung einen flächendeckenden Ausbau von leistungsfähigem Mobilfunk im Land Brandenburg - also Empfang zum Telefonieren und eine Download- Geschwindigkeit von mindestens 100 Mbit/s überall dort wo es rechtlich und technisch möglich ist. Damit wäre auch Krassig mit einem leistungsfähigen Mobilfunk abgedeckt. Frage 5: Ist die Erstellung eines Funkmasten in der Nähe von Krassig geplant, um zukünftig die BOS- Funkabdeckungen, die zwischen Krassig und Lebusa entlang der Landstraße 2x unterbrochen ist, zukünftig sicher zu stellen? zu Frage 5: Zu den vom Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg geplanten 32 zusätzlichen Basisstandorten für den Digitalfunk BOS gehört auch ein mit höchster Priorität versehener Basisstandort im nahen Umkreis von Krassig bei Schönwalde. Frage 6: Wenn ja, ist es angedacht diesen Funkmasten für die Nutzung anderer Mobilfunkanbieter zur Verfügung zu stellen? zu Frage 6: Den Mobilfunkunternehmen werden grundsätzlich alle brandenburgischen Basisstandorte des Digitalfunks BOS zur Mitnutzung angeboten. Dies gilt auch für den Standort in Hohenbucko, der bei einer Mitnutzung durch die Mobilfunkunternehmen schon jetzt zu einer Verbesserung der Mobilfunkversorgung in der Gemeinde Krassig beitragen Landtag Brandenburg Drucksache 6/10125 - 3 - kann. Die für den Interessensausgleich zwischen dem Digitalfunk BOS und den Mobilfunkunternehmen beim MWE eingerichtete Clearing Stelle wird die Mobilfunkunternehmen auch auf diese Mitnutzungsgelegenheit nochmals hinweisen. Frage 7: Wann kann mit dem Bau des neuen Funkmasten gerechnet werden? zu Frage 7: Mit dem Bau des in Rede stehenden Basisstandortes bei Schönwalde soll in 2019 begonnen werden. Er wird den Mobilfunkunternehmen voraussichtlich Ende 2020 zur Mitnutzung zur Verfügung stehen.