Landtag Brandenburg Drucksache 6/10140 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.12.2018 / Ausgegeben: 11.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4022 der Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) und Björn Lakenmacher (CDU- Fraktion) Drucksache 6/9869 Brände dieses Sommers in den Regionen um Jüterbog und Treuenbrietzen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Im Sommer dieses Jahres kam es zu großflächigen Waldbränden im Land Brandenburg. Gerade die Brände in den Regionen um Treuenbrietzen und Jüterbog sorgten für Großeinsätze des Brand- und Katastrophenschutzes und für ein deutschlandweites Medienecho. Vorbemerkungen der Landesregierung: Für die Beantwortung zu möglichen Brandstiftungen wurden Recherchen über die Tatörtlichkeits-Katalogwerte „Wald“ und „Wald-/Wanderweg “ im Zusammenhang mit dem Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)-Straftatenschlüssel „Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr“ (Straftatenschlüssel 640000) für Januar bis Oktober 2018 mit entsprechendem Vergleichszeitraum durchgeführt. Hierbei gilt es zu beachten, dass es keine bundesweit verbindliche und standardisierte Erfassung von Tatörtlichkeiten in der PKS gibt. In Brandenburg gibt es eine fakultative Möglichkeit der Erfassung, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Auf Grund vorbemerkter Bedingung ist die Validität und Aussagekraft der statistischen Angaben eingeschränkt. Eine unterjährige Darstellung der PKS-Daten für das Jahr 2018 erfolgt hier nicht. Gemäß einer Vereinbarung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern (IMK) soll eine unterjährige Veröffentlichung von PKS-Daten unterbleiben. Das liegt insbesondere darin begründet, dass die PKS-Zahlen eines Berichtsjahres erst im darauffolgenden Jahr (Jahresanfang) endgültig feststehen und unterjährig erhobene Daten nicht valide sind. 1. Wie viele Brände gab es in den Regionen um Treuenbrietzen und Jüterbog im Jahr 2018. Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Datum, Region und Flächenbrandgröße. zu Frage 1: In den Regionen Treuenbrietzen und Jüterbog (Gemeinden: Treuenbrietzen, Jüterbog, Niedergörsdorf, Niederer Fläming) gab es im Jahr 2018 insgesamt 26 Brände. Die festgestellten Angaben zu Datum, Uhrzeit, Gemeinde, und Ursache sind in der Anlage aufgeführt. Insgesamt war in dieser Region eine Fläche von insgesamt 918 ha betroffen. 2. Welche Schadenssummen sind bei den in Frage 1 genannten Bränden entstanden? Bitte einzeln nach Brand aufschlüsseln. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10140 - 2 - zu Frage 2: Zu den an den Waldbeständen insgesamt entstandenen Schäden liegen der Landesregierung keine Daten vor. Die für Wald - und Forstwirtschaft zuständigen Behörden gehen nach Hochrechnungen von einem Wertverlust durch Feuer und Löscharbeiten auf den bewirtschafteten Waldflächen (Treuenbrietzen) in Höhe von 2,7 Mio. € und Kosten für die Wiederaufforstung von 2,5 Mio. € aus. 3. In wie vielen Fällen der genannten Brände konnte bisher die Ursache für den Brand ausfindig gemacht werden? zu Frage 3: Bei 7 der 26 Waldbrände konnte eine Ursache festgestellt werden (siehe Anlage ). 4. In wie vielen Fällen der Brände handelte es sich um eine erwiesene bzw. vermutete Brandstiftung? Bitte aufschlüsseln nach: - Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr §§ 306 - 306d, 306f StGB - Fahrlässige Brandstiftung - Fahrlässiges Herbeiführen einer Brandgefahr - (Vorsätzliche) Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr §§ 306, 306c, 306 f Abs. 1 und 2 StGB - Vorsätzliche Brandstiftung - Schwere Brandstiftung - Besonders schwere Brandstiftung - Brandstiftung mit Todesfolge - Vorsätzliches Herbeiführen einer Brandgefahr 5. In wie vielen Fällen konnte im Bezug zu den genannten Bränden bereits ein Ermittlungserfolg hinsichtlich eines Brandstiftungsdeliktes gemacht werden? zu den Fragen 4 und 5: Dazu liegen der Landesregierung keine validen Zahlen vor, auf die Vorbemerkung wird hingewiesen. 6. Konnten bereits Personen aufgrund von erwiesener Brandstiftung in den genannten Fällen haftbar gemacht werden? Wenn ja, wie viele Personen? zu Frage 6: Der Landesregierung liegen keine validen Informationen zu strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit anhängigen gerichtlichen Verfahren vor. 7. Wie stellt sich die Tatverdächtigenstruktur der in den Fragen 5 und 6 erfragten Personen nach Alter dar? (Kinder, Jugendliche, Heranwachsende, Erwachsende) zu Frage 7: Dazu liegen der Landesregierung keine validen Zahlen vor, auf die Vorbemerkung wird hingewiesen. 8. Welche Kosten haben die Rettungs- und Löscheinsätze bei den in Frage 1 erfragten Bränden verursacht? Bitte einzeln aufschlüsseln. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10140 - 3 - zu Frage 8: Gemäß § 44 Abs. 1 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz trägt zunächst jede Körperschaft die Kosten für die ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Zu den konkreten Kosten der kommunalen Aufgabenträger liegen der Landesregierung keine Angaben vor. 9. Wie hoch ist das verursachte Kostenaufkommen der Brände (hinsichtlich Gesamtschadensumme am Wald durch Brand und die durchgeführten Löscheinsätze) resultierend aus vermuteter oder erwiesener Brandstiftung? zu Frage 9: Eine Darstellung des Kostenaufkommens von Bränden aufgrund vermuteter oder erwiesener Brandstiftung kann nicht vorgenommen werden. Auf die Beantwortung der Frage 4 wird hingewiesen. 10. Wer sind die Kostenträger der in den Fragen 2, 8 und 9 erfragten Summen? Bitte aufschlüsseln nach Land, Kreis, Stadt, Gemeinde und Privatpersonen. zu Frage 10: Die Kostenträgerschaft für die am Wald entstandenen Schäden richtet sich nach den Eigentums- und Besitzverhältnissen der betroffenen Flächen. Die Kosten der Brandbekämpfung obliegen den zuständigen Trägern des Brandschutzes. Bei Ermittlung eines Brandverursachers haftet dieser nach § 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. § 306 Abs. 1, Ziff. 5 Strafgesetzbuch (StGB). 11. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen bzw. plant die Landesregierung , um in Zukunft präventiv gegen Brandstiftung in den Wäldern Brandenburgs vorzugehen ? zu Frage 11: Durch das Polizeipräsidium werden die polizeilichen Maßnahmen geprüft, die im Zusammenhang mit dem zurückliegenden Waldbrandgeschehen realisiert wurden. Darüber hinaus wird ein Lagebild zu Bränden erstellt. Dabei werden strafrechtlich und sonstige polizeilich relevante Handlungen aber auch andere Aspekte berücksichtigt, da als Brandursache eine Selbstentzündung, eine fahrlässige Brandstiftung als auch eine vorsätzliche Inbrandsetzung in Betracht kommen können. Anlage/n: 1. Anlage Anlage Tabellarische Übersicht zur Kleinen Anfrage 4022 Nr. Datum Uhrzeit Datum Uhrzeit Datum Uhrzeit GKZ Gemeinde Fläche Fläche Ursache (ar) (ha) 1 07.04.2018 18:00 07.04.2018 18:15 07.04.2018 19:45 297 Niedergörsdorf 100 1 unbekannte Ursache 2 07.04.2018 18:02 07.04.2018 18:10 07.04.2018 19:07 169 Jüterbog 3 0,03 Unachtsamkeit 3 09.04.2018 17:08 09.04.2018 17:15 09.04.2018 18:35 297 Niedergörsdorf 15 0,15 unbekannte Ursache 4 11.04.2018 19:15 11.04.2018 19:22 11.04.2018 19:55 297 Niedergörsdorf 1 0,01 unbekannte Ursache 5 11.04.2018 21:38 11.04.2018 21:46 11.04.2018 22:04 297 Niedergörsdorf 2 0,02 unbekannte Ursache 6 06.06.2018 13:26 06.06.2018 13:36 06.06.2018 18:00 169 Jüterbog 60 0,6 Unachtsamkeit 7 06.06.2018 13:26 06.06.2018 13:36 06.06.2018 18:00 169 Jüterbog 20 0,2 Unachtsamkeit 8 05.07.2018 21:00 05.07.2018 21:10 05.07.2018 23:15 169 Jüterbog 125 1,25 unbekannte Ursache 9 06.07.2018 00:03 06.07.2018 00:13 06.07.2018 03:50 169 Jüterbog 37 0,37 unbekannte Ursache 10 08.07.2018 17:49 08.07.2018 18:00 08.07.2018 20:30 169 Jüterbog 425 4,25 unbekannte Ursache 11 20.07.2018 19:44 20.07.2018 20:00 20.07.2018 22:00 297 Niedergörsdorf 23 0,23 Unachtsamkeit 12 21.07.2018 07:54 21.07.2018 08:10 21.07.2018 08:30 169 Jüterbog 5 0,05 unbekannte Ursache 13 25.07.2018 12:25 25.07.2018 12:30 25.07.2018 14:05 297 Niedergörsdorf 23 0,23 unbekannte Ursache 14 25.07.2018 13:54 25.07.2018 14:25 29.07.2018 12:00 169 Jüterbog 25500 255 Unachtsamkeit 15 09.08.2018 22:02 09.08.2018 22:12 09.08.2018 23:30 632 Treuenbrietzen 0 0 natürliche Ursache 16 11.08.2018 18:04 11.08.2018 18:15 11.08.2018 19:30 297 Niedergörsdorf 5 0,05 unbekannte Ursache 17 15.08.2018 19:21 15.08.2018 19:40 15.08.2018 20:35 297 Niedergörsdorf 4 0,04 unbekannte Ursache 18 19.08.2018 19:50 19.08.2018 20:05 19.08.2018 21:15 632 Treuenbrietzen 4 0,04 unbekannte Ursache 19 23.08.2018 12:38 23.08.2018 13:07 31.08.2018 17:30 632 Treuenbrietzen 33400 334 unbekannte Ursache 20 23.08.2018 16:40 23.08.2018 16:45 23.08.2018 18:30 632 Treuenbrietzen 27 0,27 unbekannte Ursache 21 23.08.2018 17:16 23.08.2018 17:28 23.08.2018 21:20 169 Jüterbog 734 7,34 unbekannte Ursache 22 23.08.2018 19:23 23.08.2018 20:00 25.08.2018 11:00 169 Jüterbog 30000 300 unbekannte Ursache 23 23.08.2018 22:30 24.08.2018 10:00 24.08.2018 22:00 632 Treuenbrietzen 1150 11,5 unbekannte Ursache 24 24.08.2018 14:13 24.08.2018 14:30 26.08.2018 17:00 298 Niederer Fläming 65 0,65 unbekannte Ursache 25 30.08.2018 05:27 30.08.2018 05:30 30.08.2018 11:15 298 Niederer Fläming 80 0,8 Unachtsamkeit 26 06.09.2018 12:44 06.09.2018 12:55 06.09.2018 18:00 297 Niedergörsdorf 26 0,26 unbekannte Ursache 918,3 Erkennung Bekämpfung Gelöscht