Landtag Brandenburg Drucksache 6/10141 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.12.2018 / Ausgegeben: 11.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4008 der Abgeordneten Anita Tack (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/9826 Barrierefreiheit auf Fernbuslinien Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Mit der Novellierung des Personenfördergesetzes im Jahre 2012 ging eine Verpflichtung zu mehr Barrierefreiheit für Fernbuslinien einher. Alle neu zugelassenen Busse mussten ab dem 01.01.2016 zwei Stellplätze für Rollstuhlfahrer bieten; ältere Busse müssen alle bis zum 01.01.2020 umgerüstet sein (§42b, §62 Abs.3 PBefG). Darüber hinaus regelte die Novellierung des PBefG nur die Barrierefreiheit der Busse, die Barrierefreiheit der Bushaltestellen hingegen nicht. Die Überwachung der Regelungen im Personenbeförderungsgesetz nehmen dabei die Länder wahr. 1. Wie viele Busse wurden mit der vom PBefG geforderten technischen Ausstattung (§42b PBefG) seit dem 01.01.2016 zugelassen (bitte aufgeschlüsselt nach Unternehmen )? zu Frage 1: Es hat seit dem 01.01.2016 durch das LBV keine Zulassung für eine Fernbuslinie gegeben. Im Land Brandenburg gibt es aktuell keine Inhaber einer Genehmigung für Fernverkehr. 2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass ab dem 01.01.2020 die gesetzlichen Vorgaben gemäß §42b PBefG i. Verb. mit §61 Abs. 3 PBefG von allen im Land zugelassenen Fernbussen vollständig erfüllt werden? 3. Welche Maßnahmen zur Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben des §42b PBefG ergreift die Landesregierung? a) Falls keine Maßnahmen ergriffen wurden: Warum nicht? b) Wie viele Kontrollen haben seit dem 01.01.2016 stattgefunden? 4. Was geschieht bei einem Verstoß gegen die Auflage in §42b PBefG und wie viele Verstöße gegen §42b PBefG sind von der Landesregierung festgestellt worden? 5. Wurden Ausnahmeanträge seitens der Unternehmen gestellt, um die technischen Anforderungen gemäß §42b PBefG nicht zu erfüllen? Falls ja: wie viele solcher Anträge wurden gestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Unternehmen und Grund der Erlaubnis )? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10141 - 2 - zu Fragen 2 bis 5: Siehe Antwort zu Frage 1. Kraftomnibusse unterliegen gemäß § 41 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) einer regelmäßigen Untersuchungspflicht, die über die normale Hauptuntersuchung weit hinausgeht. Erfolgt ein Verstoß gegen § 42b PBefG, wird dies von den Untersuchungsstellen festgestellt. Wenn der Kraftomnibus nicht den Vorschriften der BOKraft genügt, erhält er keine Plakette und darf demzufolge nicht fahren. Das LBV, das für die Genehmigungen von Kraftomnibussen im Land Brandenburg zuständig ist, prüft im Rahmen der Genehmigung, ob der Untersuchungspflicht nachgekommen wird. 6. Welche technischen Anforderungen sind nach Ansicht der Landesregierung notwendig , um Barrierefreiheit an Haltestellen zu garantieren? a) Wie viele Bushaltestellen auf Fernbuslinien sind gemäß dieser Anforderungen barrierefrei ? b) Werden Kommunen beim Ausbau von barrierefreien Haltestellen unterstützt (finanziell oder durch Beratung)? zu Frage 6: Es gibt zur Konkretisierung der allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, z. B. § 31 der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab), § 32 BO- Kraft, anerkannte Regeln der Technik mit Empfehlungscharakter, die durch eine Vielzahl an Hinweisen und Leitlinien, z. B. durch die FGSV, Publikationen des VDV erläutert werden . Hinsichtlich der Ausstattung der Haltestellen für Straßenbahn wird die Einhaltung der Vorgaben der DIN 18040 - 3 (Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum), die lediglich Empfehlungscharakter hat, durch die Landeseisenbahnaufsicht gewährleistet. Im Land Brandenburg erhalten die Kommunen Unterstützung durch den Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg (VBB). Der VBB führt ein Haltestellenmanagementsystem, welches die kommunalen Aufgabenträger in die Lage versetzt, die regionalen Rahmenbedingungen zu erfassen, Schlüsse für die technische Ausrüstung der Haltestelle zu ziehen und den Stand der Umsetzung nachzuhalten. Für das Haltestellenmanagementsystems wurden Haltestellenkriterien im Rahmen der AG Barrierefreiheit beim VBB, in der die kommunalen Aufgabenträger und das MIL vertreten sind, erarbeitet. Ferner unterstützt der VBB durch Publikationen. Das Land Brandenburg arbeitet aktiv am Projekt DELFI mit. DELFI ist eine Kooperation der Bundesländer zur Integration regionalen Fahrgastinformationssysteme von Verbünden oder Landesnahverkehrsgesellschaften in einem bundesweiten System. Das Land fördert ferner den Ausbau von ÖPNV-Haltestellen (größere Zugangsstellen, z. B. zentrale Omnibusbahnhöfe), jedoch ohne besondere Berücksichtigung, ob dort ggf. auch Fernbusse halten. Eine Förderung von speziellen Fernbushaltestellen erfolgt demnach nicht. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10141 - 3 - Zudem stellt das Land mit der Novelle des ÖPNV-Gesetzes im Jahr 2017 für die Jahre 2017-2022 für Investitionen in die Barrierefreiheit 48 Mio. Euro den kommunalen Aufgabenträgern zur Verfügung. Diese Mittel können auch für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen verwendet werden. Zur Barrierefreiheit an Haltestellen auf Fernbuslinien liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zuständig sind die jeweiligen Kommunen. 1. Wie viele Busse wurden mit der vom PBefG geforderten technischen Ausstattung (§42b PBefG) seit dem 01.01.2016 zugelassen (bitte aufgeschlüsselt nach Unternehmen)? 2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass ab dem 01.01.2020 die gesetzlichen Vorgaben gemäß §42b PBefG i. Verb. mit §61 Abs. 3 PBefG von allen im Land zugelassenen Fernbussen vollständig erfüllt werden? 3. Welche Maßnahmen zur Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben des §42b PBefG ergreift die Landesregierung? a) Falls keine Maßnahmen ergriffen wurden: Warum nicht? b) Wie viele Kontrollen haben seit dem 01.01.2016 stattgefunden? 4. Was geschieht bei einem Verstoß gegen die Auflage in §42b PBefG und wie viele Verstöße gegen §42b PBefG sind von der Landesregierung festgestellt worden? 5. Wurden Ausnahmeanträge seitens der Unternehmen gestellt, um die technischen Anforderungen gemäß §42b PBefG nicht zu erfüllen? Falls ja: wie viele solcher Anträge wurden gestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Unternehmen und Grund der Erlaubnis)? 6. Welche technischen Anforderungen sind nach Ansicht der Landesregierung notwendig, um Barrierefreiheit an Haltestellen zu garantieren? a) Wie viele Bushaltestellen auf Fernbuslinien sind gemäß dieser Anforderungen barrierefrei? b) Werden Kommunen beim Ausbau von barrierefreien Haltestellen unterstützt (finanziell oder durch Beratung)?