Landtag Brandenburg Drucksache 6/10174 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.12.2018 / Ausgegeben: 12.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3954 des Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9739 Radfahrausbildung im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Radfahrausbildung hat bei Kindern und Eltern einen hohen Stellenwert. Der Straßenverkehr mit seinen komplexen Anforderungen und vielen schwierigen Situationen stellt gerade für Kinder eine große Herausforderung dar. Für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ist die Radfahrausbildung daher unerlässlich. Im Land Brandenburg ist die Verkehrs- und Mobilitätserziehung im Rahmenlehrplan, (Sachunterricht , Seite 34 Teil C) verankert, nicht aber explizit die Radfahrausbildung. Der Teil B „Fachübergreifende Kompetenzentwicklung“ widmet dem Thema Mobilität im Straßenverkehr insgesamt sechs Zeilen (Seite 33, Teil B). Vorbemerkung der Landesregierung: Im Rahmenlehrplan 1-10 sind unter Teil C - Sachunterricht für die Jahrgangsstufen 1-4 Themen und Ziele des Unterrichts sowie Kompetenzstufen aufgeführt. Ziel des Sachunterrichts ist u. a. die altersgerechte Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit ihrer natürlichen, kulturellen, sozialen und technisch gestalteten Umwelt. Es sollen theoretische und praktische Inhalte beispielhaft miteinander verknüpft werden, sodass fachbezogene und alltagsrelevante Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden. Für die Anfrage relevant ist das Themenfeld „Rad“. Demnach sollen die Schülerinnen und Schüler technische Funktions- und Handlungszusammenhänge kennenlernen und Wissen über sicherheitsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr erwerben. Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung gehören zudem zu den übergreifenden Themen, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, ihre theoretisch erworbenen Kenntnisse im praktischen Alltag z. B. als Fußgänger/in oder Fahrradfahrer/in umzusetzen. Die Lehrkräfte entscheiden basierend auf dem RLP 1-10 und den curricularen Materialien pädagogisch eigenständig über die Art der Unterrichtsgestaltung. Dabei berücksichtigen sie mit der Schule bestehende regionale Kooperationen sowie Angebote von Polizei und externen Bildungspartnern. Durch die pädagogisch fundierte Unterrichtsgestaltung erwerben die Schülerinnen und Schüler Regelwissen und verkehrsspezifische Kenntnisse, erweitern motorische Fähigkeiten sowie Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen, um sicher und rücksichtsvoll am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Dementsprechend handelt es sich um einen fächer- und jahrgangsübergreifenden Unterricht. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10174 - 2 - Frage 1: Wie werden Lehrerinnen und Lehrer auf die Verkehrs- und Mobilitätserziehung vorbereitet? Zu Frage 1: In den Studienseminaren erfahren die Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten Hinweise zur Unterrichtsgestaltung in der Verkehrs- und Mobilitätserziehung. Abhängig von der jeweiligen Situation werden im Seminar bereits außerschulische Lernorte einbezogen. Frage 2: Welchen Stundenanteil haben diese Themen in ihrer Ausbildung? Zu Frage 2: Im Vorbereitungsdienst ist ein verpflichtender Stundenanteil für die Radfahrausbildung nicht vorgesehen. Ob bzw. inwieweit die Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten das Radfahren mit den Schülerinnen und Schülern an den Ausbildungsschulen praktisch durchführen, ist abhängig vom schulinternen Curriculum der jeweiligen Ausbildungsschule. Frage 3: Gibt es eine Mobilitätserziehung ab Klasse 1 mit motorischen Übungen? (Bitte die Antwort auf diese und die folgenden Fragen nach Landkreisen sowie kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Zu Frage 3: Es sind keine gesonderten Daten zu Landkreisen und kreisfreien Städten vorhanden . Da es sich bei der Mobilitäts- und Verkehrserziehung um ein jahrgangs- und fächerübergreifendes Thema handelt, sind auch motorische Übungen im Sportunterricht ab Jahrgangsstufe 1 als vorbereitende Unterrichtsinhalte zu werten. Frage 4: Wie sieht Mobilitätserziehung in Theorie und Praxis in den einzelnen Jahrgangsstufen der Primarstufe aus? Zu Frage 4: Die schulische Mobilitäts- und Verkehrserziehung umfasst neben der Verkehrssicherheitserziehung auch die Bereiche der Sozialerziehung, Umweltbildung und Gesundheitsförderung. Die Schülerinnen und Schüler lernen, sich im Straßenverkehr sicher zu bewegen, sie erweitern ihre motorischen Fertigkeiten sowie ihr Wahrnehmungsund Reaktionsvermögen. Regelwissen, verkehrsspezifische und -rechtliche Kenntnisse sollen sie befähigen, mit zunehmendem Alter situationsbezogen zu handeln, Gefahren zu erkennen und Risiken zu vermeiden. In der Primarstufe ist das Ankerfach für die Mobilitäts - und Verkehrserziehung der Sachkundeunterricht. Darüber hinaus erfolgt die Umsetzung in den anderen Fächern fächerverbindend oder fachübergreifend. Über die konkrete Umsetzung des übergreifenden Themas entscheiden die Schulen im Rahmen ihres schulinternen Curriculums selbstständig. Insofern ist eine Darstellung auf die einzelnen Jahrgangsstufen nicht möglich. Frage 5: Findet eine praktische Radfahr-Ausbildung statt? Zu Frage 5: Eine Radfahrausbildung findet statt. Die konkrete Ausgestaltung obliegt der jeweiligen Lehrkraft bzw. den schulinternen Regelungen. Es kann beispielsweise die Landesverkehrswacht zur Unterstützung der Radfahrausbildung herangezogen werden. Ist eine aktive Begleitung durch eine Bildungsinstitution nicht gewünscht, können die Lehrkräfte die Radfahrausbildung mit u. a. von der Landesverkehrswacht bereitgestellten Mate- Landtag Brandenburg Drucksache 6/10174 - 3 - rialien im Unterricht behandeln. Hierzu gehören u. a. die Auseinandersetzung mit Verkehrsregeln , Reaktionsgeschwindigkeiten und Sicherheitsvorkehrungen. Frage 6: Wer führt diese praktische Radfahr-Ausbildung durch? Zu Frage 6: Die Schulen können auf bestehende regionale Kooperationen sowie Angebote von Polizei und externen Bildungspartnern, wie z. B. der Landesverkehrswacht, zurückgreifen . In der Auswahl der Angebote sind die Schulen frei. Frage 7: Wo findet die praktische Radfahr-Ausbildung statt? Zu Frage 7: Die Radfahrausbildung findet zunächst im Schonraum statt. Der Schonraum stellt ein simuliertes Verkehrsgeschehen oder einen Parcours dar, in welchen die Kinder ohne reale, verkehrsbedingte Gefahren das gezielte und sichere Fahren sowie die Verkehrsregeln praxisnah erlernen können. Diese Simulation kann zum einen auf dem Schulhof durch entsprechende Materialien (Verkehrsschilder, Parcours) nachgestellt werden, zum anderen können die Schülerinnen und Schüler einen Verkehrshof besuchen, auf welchem Verkehrssituationen in einem geschützten Raum nachempfunden werden. Sobald die Kinder im Fahren sicher sind und die Verkehrsregeln verinnerlicht haben, kann die Radfahrausbildung abschließend im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden. Die Polizei sichert die zuvor festgelegte Route ab, damit die Kinder auch in diesem Rahmen in einer geschützten Atmosphäre das Radfahren im realen Verkehr erproben können. Frage 8: Wie viele Nutzerinnen und Nutzer erreichen die Jugendverkehrsschulen? Zu Frage 8: Der Landesregierung liegen dazu keine Daten vor. Frage 9: Wie ist generell die Rolle der Polizei in diesem Prozess? Zu Frage 9: Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Polizei ist im gemeinsamen Runderlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales und des Ministeriums für Bildung , Jugend und Sport „Präventions- und Handlungsfelder“ vom 25. Juni 2018 geregelt. Im Punkt 6 des Runderlasses werden die Radfahrausbildung und -prüfung im öffentlichen Verkehrsraum unter zielgruppenorientierter Verkehrsunfallprävention explizit erwähnt. Die Partnerschaften von Schule und Polizei werden durch die gegenseitige Benennung von festen Ansprechpartnern gebildet. Frage10: In welchem Zeitraum findet die praktische Radfahr-Ausbildung statt? Zu Frage 10: Laut Rahmenlehrplan 1-10 gibt es keine konkrete Regelung zur Praxisphase. In der Regel erfolgt die praktische Radfahrausbildung in der Jahrgangsstufe 3 und/oder 4. Frage 11: Findet eine theoretische Prüfung/Lernzielkontrolle statt? Wer führt diese Elemente durch? Zu Frage 11: Laut Rahmenlehrplan 1-10 gibt es keine theoretische Prüfung /Lernzielkontrolle, die sich ausschließlich auf die Mobilitäts- und Verkehrserziehung bezieht, da es sich um inhaltlich übergreifende Themen handelt, deren pädagogische Bewertung in der Regel von Lernstandskontrollen fächerübergreifend erfolgt. Eine landesweit Landtag Brandenburg Drucksache 6/10174 - 4 - einheitliche Vorgabe über die Art und die konkrete Ausgestaltung der Leistungsfeststellung nach Abschluss der Wissensvermittlung zum Thema „Rad“ entsprechend Rahmenlehrplan 1-10 Fachteil C Sachunterricht Punkt 3.4 besteht somit ebenso wie für die anderen Themen des Rahmenlehrplans 1-10 nicht. Frage 12: Findet eine praktische Prüfung statt? Zu Frage 12: Es ist keine verpflichtende praktische Prüfung vorgegeben. Die praktische Radfahrprüfung obliegt nicht einer verpflichtenden Leistungsbewertung durch die Lehrkräfte. Die Schulen entscheiden selbst, ob und mit welchem regionalen Anbieter sie eine praktische Prüfung an der Schule durchführen. Frage 13: Falls ja: Wer ist für diese Prüfung verantwortlich? Wer führt sie durch und wer bietet dabei Unterstützung? Zu Frage 13: Sofern eine Radfahrprüfung stattfindet, liegt diese in der Verantwortung der Schule. Bildungsinstitutionen wie die Verkehrswacht stehen unterstützend zur Seite. Die Polizei hat bei einer Prüfung im öffentlichen Raum eine sichernde Funktion. Frage 14: Wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Schule, Polizei, Verkehrswacht und anderen Unterstützern? Zu Frage 14: Die Schulen führen die Radfahrausbildung in eigener Verantwortung durch. Hierbei können sie die Verkehrswacht oder eine andere Institution als Ausbilder einwerben . Üblicherweise stehen örtliche Verkehrswachten beratend zur Seite und stellen die materiell-technische Ausstattung für die Radfahrausbildung und -prüfung zur Verfügung. Die Polizei gewährleistet eine sichere Radfahrprüfung im öffentlichen Straßenverkehr. Frage 15: Wie viele Kinder haben in den letzten 4 Jahren (an der Fahrradausbildung beziehungsweise Fahrradprüfungen teilgenommen? Wie viele Kinder haben bestanden? (Bitte zusätzlich zur Aufschlüsselung nach Landkreisen/kreisfreien Städten auch nach Jahren aufschlüsseln.) Frage 16: Wie viele Kinder der Primarstufe erhielten in den letzten vier Jahren prozentual eine Radfahrausbildung/-Prüfung? (Bitte zusätzlich zur Aufschlüsselung nach Landkreisen /kreisfreien Städten auch nach Jahren aufschlüsseln.) Zu den Fragen 15 und 16: Statistische Daten zur Radfahrausbildung und -prüfung liegen der Landesregierung nicht vor.