Landtag Brandenburg Drucksache 6/10192 6. Wahlperiode Eingegangen: 10.12.2018 / Ausgegeben: 17.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4028 des Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9903 Bau einer Synagoge in Potsdam Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Nach sieben Jahren des Stillstands wurde endlich ein wichtiger Schritt zum Bau eines Synagogen- und Gemeindezentrums getan. Die Landesregierung, die Synagogengemeinde Potsdam und die Jüdische Gemeinde Stadt Potsdam haben eine Vereinbarung über die Errichtung, Trägerschaft und Betreibung für das Zentrum unterzeichnet. Für das Projekt sind aktuell acht Millionen Euro Landesfinanzmittel geplant. Die Bauarbeiten sollen im Jahr 2020/ 2021 beginnen. Diskussionsbedarf gebe es allerdings weiterhin über die Gestaltung der Fassade (siehe PNN vom 7.11.2018 „Immer noch keine Einigung über Synagogenfassade “). Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wie ist der genaue Sachstand hinsichtlich der getroffenen Vereinbarungen zum Bauprojekt eines Synagogen- und Gemeindezentrums in Potsdam? Zu Frage 1: Die diesbezügliche Vereinbarung wurde am 7. November 2018 abgeschlossen . 2. Bisher besteht noch keine Einigung über die Fassade der Synagoge zwischen den beiden beteiligten jüdischen Gemeinden. Welche Gründe gibt es dafür, und wann ist aus Sicht der Landesregierung mit einer Entscheidung über die Fassadengestaltung zu rechnen? Zu Frage 2: Dass noch keine detaillierten Pläne zur Fassadengestaltung vorliegen, beruht nicht auf grundsätzlichen Meinungsverschiedenheiten der Gemeinden in dieser Frage. Vielmehr hat die einvernehmlich zwischen den Gemeinden abgestimmte Raumaufteilung Auswirkungen auf die Gestaltungsmöglichkeiten für die Fassade. Die notwendige Umsetzung wird noch einige Monate in Anspruch nehmen, lässt aber keine grundsätzlichen Probleme erwarten und führt nicht zu Verzögerungen des Planungsablaufs. 3. Inwieweit ist die Landeshauptstadt Potsdam in die Gespräche über das Bauprojekt und in die Planungen der Landesregierung eingebunden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10192 - 2 - Zu Frage 3: Die Landeshauptstadt Potsdam ist über die jeweiligen Schritte informiert und wird darüber hinaus eingebunden, sofern ihre Zuständigkeiten betroffen sind. 4. Welche Trägerstruktur ist für das Synagogen- und Gemeindezentrum vorgesehen? Zu Frage 4: Die Jüdische Gemeinde Stadt Potsdam und die Synagogengemeinde werden vor Fertigstellung des Gebäudes einen Trägerverein gründen, dem das Gebäude zum Zweck der Betreibung als Synagogen- und Gemeindezentrum übergeben wird. 5. Wer wird der Bauherr und der zukünftige Eigentümer des Synagogenbaus sein? Zu Frage 5: Das Vorhaben wird als Landesbaumaßnahme durchgeführt. Das Land bleibt Eigentümer und überlässt dem Trägerverein das Gebäude unentgeltlich zur Nutzung. 6. Die Baukosten in Höhe von acht Mio. Euro sind laut Kulturministerin Martina Münch „keine endgültige Schätzung“. Mit welchen Baukosten rechnet die Landesregierung? Zu Frage 6: Die für 2019 vorgesehene Ausführungsplanung wird zu einer Konkretisierung der voraussichtlichen Errichtungskosten führen. Derzeit können diese nur geschätzt werden . 7. Laut Presseberichten stellt das Land für das Bauprojekt acht Mio. Euro Finanzmittel bereit. Wie setzt sich die Finanzierung des Bauprojektes insgesamt zusammen? Zu Frage 7: Finanzierungsbeiträge Dritter sind nicht vorgesehen. 8. Laut Medienberichten plant das Land jährlich einen sechsstelligen Betrag für den laufenden Betrieb der Synagoge ein (siehe MAZ vom 7.11.2018 „Startschuss für neue Synagoge“). Inwieweit und in welchem Umfang wird das Land Brandenburg den laufenden Betrieb der Synagoge unterstützen? Zu Frage 8: Die Höhe der Zuwendung wird so bemessen, dass für die Deckung rabbinischer Bedarfe, für den Bereich Kultur und Bildung sowie für soziale Aufgaben jeweils eine Stelle eingerichtet werden kann. Darüber hinaus wird ein Zuschuss zu den erforderlichen Ausgaben für Sicherheit und den technischen Betrieb des Gebäudes gewährt. 9. Wann sind Baubeginn und Fertigstellung der Synagoge geplant? Zu Frage 9: Der Zeitpunkt des Baubeginns ist von den Kapazitäten des Bauträgers abhängig . Die Vollendung des Bauwerks wird voraussichtlich zwei Jahre nach Baubeginn liegen. 10. Inwiefern ist der geplante Synagogenbau Teil eines Landeskonzeptes für den Wiederaufbau des jüdischen Lebens im Land Brandenburg? Zu Frage 10: Der Wiederaufbau jüdischen Lebens wird von den jüdischen Gemeinden und Verbänden gestaltet und vom Land unterstützt. Konzeptionelle Entscheidungen obliegen daher nicht dem Land, sondern den jüdischen Trägern.