Landtag Brandenburg Drucksache 6/10196 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.12.2018 / Ausgegeben: 17.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4029 der Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Axel Vogel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/9906 Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an der Schwarzen Elster Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ist- Zustand der Schwarzen Elster 1. Wie haben sich die Abflussmengen der Schwarzen Elster seit dem Jahr 2009 entwickelt (bitte mit jährlicher Aufschlüsselung)? Zu Frage 1: Die folgende Tabelle stellt die Abflussmengen am Pegel Bad Liebenwerda/Schwarze Elster für die Jahre 2009 bis 2018 dar: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 * Vergleichswerte Reihe 1991- 2017 Vergleichswerte Reihe 1961- 2017 NQ in m³/s 3,47 4,06 3,4 2,23 6,57 2,83 1,65 4,07 3,34 1,61* 1,65 1,65 MQ in m³/s 11,8 20,4 27,6 13,7 24,8 9,6 6,46 11,2 12,7 9,55* 12,7 15,1 HQ in m³/s 59,2 119 117 64,4 101 32,7 30,6 34,8 53,3 34,4* 119 119 Hauptwerte siehe DIN 4049, Teil 1, Anhang A: NQ: niedrigster Abfluss innerhalb des Jahres MQ: mittlerer Abfluss (durchschnittlicher Abfluss) des Jahres HQ: höchster Abfluss innerhalb des Jahres * Rohdaten (Jahr noch nicht abgeschlossen und ausgewertet) 2. Welche Auswirkungen haben erheblich geringere Abflussmengen auf Gewässerunterhaltung und Profilgestaltung in der Schwarzen Elster? Zu Frage 2: Geringere Abflussmengen führen zu geringeren Fließgeschwindigkeiten im Gewässer, die zur Verringerung des natürlichen Sedimenttransportes und damit zu verstärkten Ablagerungen führen. Das Pflanzenwachstum wird durch geringere Fließgeschwindigkeiten und niedrigere Wasserstände begünstigt. Die Unterhaltungstechnologien müssen daran angepasst werden. Ist die Krautung des Gewässers mit dem Boot nicht mehr möglich, erfolgt z. B. der Einsatz eines Langstielbaggers, so im Stadtgebiet Senftenberg. Das Profil des Gewässers würde sich ohne Unterhaltungsmaßnahmen durch Sedimentablagerungen, Uferabbrüche und Bilden von Gerinnen den Abflussmengen anpassen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10196 - 2 - 3. Welche Auswirkungen haben erheblich geringere Abflussmengen auf die ökologische Qualität/den ökologischen Zustand der Schwarzen Elster? Zu Frage 3: Der ökologische Zustand eines Gewässers wird von vielen miteinander gekoppelten Faktoren bestimmt. Die Abflussmenge ist dabei eine Komponente. In der stark ausgebauten Schwarzen Elster ist davon auszugehen, dass sehr geringe Abflussmengen eine Verschlechterung des ökologischen Zustands bewirken. Dies betrifft insbesondere Fische und andere tierische Organismen (Makrozoobenthos), weil diese ein solches Extremereignis nicht in Nischen von intakten Gewässerstrukturen überdauern können. 4. Welche Daten liegen seit 1990 über die Entwicklung der ökologischen Qualität/den ökologischen Zustand der Schwarzen Elster vor? Was sind die wesentlichen Ergebnisse und wie bewertet die Landesregierung diese? Zu Frage 4: An der Schwarzen Elster werden chemische und biologische Untersuchungen durchgeführt. Chemische Daten liegen seit 1990 durchgehend vor (13 Beprobungen/Jahr). Biologische Daten (Fische, Makrozoobenthos, Kieselalgen) werden seit 2005 alle drei Jahre im Rahmen des Monitorings nach EG-Wasserrahmenrichtlinie erhoben. Die Schwarze Elster ist ein erheblich verändertes Gewässer, insofern wird dort das ökologische Potenzial und nicht der ökologische Zustand bewertet. Die Bewertung im Rahmen des 1. Bewirtschaftungsplanes (2009) ergab für das ökologische Potenzial die Bewertung unbefriedigend (4). Das ökologische Potenzial der Schwarzen Elster im 2. Bewirtschaftungsplan (2015) wurde als mäßig (3) eingestuft. Das ökologische Potenzial ist aktuell wieder unbefriedigend (4). Der chemische Zustand der Schwarzen Elster ist nicht nur aufgrund der Überschreitung der Umweltqualitätsnorm für Quecksilber in Lebewesen schlecht, was bundesweit für sehr viele Gewässer zutrifft (Quecksilber ist ein ubiquitärer Schadstoff), sondern wegen der Überschreitung der Umweltqualitätsnorm nach Oberflächengewässerverordnung (OGewV) des chemischen Parameters Mecoprop (Herbizid). Im Gesamtzustand verfehlt die Schwarze Elster das gute ökologische Potenzial nach EG-WRRL. Ursache ist vorrangig der erhebliche Ausbau der Schwarzen Elster. Umsetzung der Entwicklung der Schwarzen Elster nach WRRL 5. Welchen Zielzustand gemäß WRRL strebt die Landesregierung für die Schwarze Elster an? Wann soll dieser erreicht sein? 6. Wie wird der gegenwärtige Zustand der Schwarzen Elster im Vergleich zum anzustrebenden Zielzustand von der Landesregierung eingeschätzt? 7. Welche Untersuchungen, Konzepte oder Planungen liegen vor, um den ökologischen Zustand der Schwarzen Elster zu verbessern? Zu den Fragen 5 bis 7: Nach Vorgabe der EG-WRRL ist das gute ökologische Potenzial in der Schwarzen Elster spätestens 2027 zu erreichen. Da der gegenwärtige Zustand (Potenzial) der Schwarzen Elster diesem Zielzustand nicht entspricht (siehe auch Antwort zu Frage 4), wurden Konzepte zur Renaturierung der Schwarzen Elster erarbeitet. Voraussetzung ist eine großräumige Deichrückverlegung. Die Planungen dafür liegen jetzt vor. Nunmehr werden konkrete Projekte in Angriff genommen, die neben dem Hochwasserschutz auch ökologische Ziele verfolgen. Zur Umsetzung des Konzeptes zur Landtag Brandenburg Drucksache 6/10196 - 3 - ökologischen Durchgängigkeit in der Schwarzen Elster liegt die „Machbarkeitsstudie zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an den Wehren Arnsnesta, Frauenhorst und München in der Schwarzen Elster“, IHC 2017, im Auftrag des Landesamtes für Umwelt (LfU) vor. Weiterhin liegt für das Gebiet die Managementplanung nach der EU-Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie vor. 8. Wann sollen welche Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Schwarzen Elster konkret umgesetzt werden? Zu Frage 8: Derzeitige Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Potenzials konzentrieren sich auf die ökologische Durchgängigkeit. Am Standort Arnsnesta sind kurzfristig Maßnahmen geplant. Am Standort Frauenhorst sind Planung und Umsetzung mittelfristig möglich. Am Flusslauf der Schwarzen Elster werden derzeit noch keine WRRL- Maßnahmen umgesetzt. Maßnahmenplanungen im Sinne der WRRL sollen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Planungen gegen Hochwasser erfolgen (Synergieeffekte). Insbesondere an den Abschnitten mit grundgleichen Deichschlitzungen/Deichrückbau ergeben sich auch weitreichende Möglichkeiten zur naturnahen Entwicklung. Derzeit wird vertieft geprüft, auf welchen Flächen welche Synergieeffekte erreicht werden können, um dann konkrete Planungen zu beauftragen. Erste Planungen wurden begonnen (siehe Antwort zu Frage 9). 9. Welchen Entwicklungsstand weisen die Planungen der Deichrückverlegungen an der Schwarzen Elster auf Grundlage des nationalen HWS-Plans auf? Zu Frage 9: Die Regionale Maßnahmenplanung zur Untersetzung des Hochwasserrisikomanagementplanes Elbe im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster in Brandenburg (RMP) hat 40 potenziell geeignete Retentionsflächen identifiziert. Die Umsetzung erfolgt als Deichrückverlegungsprojekt im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP). Gegenwärtig werden konkretisierende Studien für zwei Retentionsflächen zwischen Ruhland und Plessa bearbeitet. In 2019 sollen Planungen für eine Deichrückverlegung im Mündungsbereich des Sieggrabens beauftragt werden. Hierbei wird das Ziel ökologischer Aufwertungen mit verfolgt, besonders das Vorhaben „Sieggraben“ soll auch der ökologischen Aufwertung dienen. 10. Wie setzen sich die gemeldeten 5900 ha Deichrückverlegung zusammen und wo sollen diese liegen? Bitte mit Angaben in ha für jeden Retentionsraum? Zu Frage 10: Bei den 5.900 ha handelt es sich um den in 2015 für das NHWSP angemeldeten Arbeitsstand. Mit Abschluss der RMP wurden in 2017 potenzielle Retentionsräume mit einer maximalen Gesamtfläche von ca. 14.000 ha abgeschätzt. Die Flächen liegen an der Schwarzen Elster ab unterhalb Biehlen bis Arnsnesta sowie an der Pulsnitz und der Großen Röder (siehe Karte in der Anlage). Im Zuge der weiteren Planungen wird die Umsetzbarkeit je Einzelfläche geprüft (siehe Antwort zu Frage 9). 11. Welche Landnutzungskonzepte sind für die gemeldeten neuen Überflutungsflächen entwickelt worden? (Bitte mit Angabe für jede Überflutungsfläche)? Zu Frage 11: Entsprechend der wasserwirtschaftlichen Wirksamkeit und der Flächengröße sind unterschiedliche Nutzungen der Retentionsflächen erforderlich. Konkrete Landtag Brandenburg Drucksache 6/10196 - 4 - Nutzungskonzepte sind Gegenstand der untersetzenden Planungen zu jeder Retentionsfläche (siehe Antwort zu Frage 10) und werden gemeinsam mit den betroffenen Akteuren erarbeitet. 12. Welche weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Retention bei Hochwasserereignissen sind geplant und wann sollen diese umgesetzt werden? Zu Frage 12: Im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP) ist das Projekt Hochwasserrückhalt in Tagebaurestseen angemeldet. Hier wird nach grundsätzlicher Feststellung der Machbarkeit derzeit untersucht, in welchem Umfang die Tagebaurestseen zwischen Hoyerswerda und Senftenberg für einen Hochwasserrückhalt genutzt werden können. Eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise wird bis Ende 2019 erfolgen. Die Prüfung ist durch die schwierige örtliche Situation, insbesondere bezüglich der Gewässergüte und der Niedrigwasserbewirtschaftung, sehr komplex. 13. Gibt es Pläne für die Einbeziehung noch vorhandener Flussschleifen in das Fließgewässer? Wenn ja, welchen Inhalts sind diese Pläne? Wenn nein, warum bisher nicht? Zu Frage 13: Alte Flussschleifen der Schwarzen Elster gibt es unterhalb Elsterwerda bis zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt jenseits der Deiche. Auf Grund der beidseitigen Eindeichungen der Schwarzen Elster sind Altarmanbindungen immer mit Maßnahmen an den Deichen verbunden und damit planfeststellungsbedürftig. Darüber hinaus sind durch die Eintiefung der Schwarzen Elster seit ihrer Begradigung für einen Anschluss von Altarmen immer Maßnahmen zur Sicherung der Wasserführung in den Altgewässern erforderlich. Die Planung der Einbeziehung dieser alten Gewässerstrukturen erfolgt daher für die konkreten Planungsräume im Rahmen der o. g. Planungen (siehe Antwort zu Frage 9). Die sich derzeit konkretisierenden Flächen zwischen Ruhland und Plessa enthalten keine Altarme . Anlage/n: 1. Anlage 96 96 169 169 101 101 183 87 87 169 97 156 Arns-dorf 97 96 101 98 169 182 Elbe Lauch-hammer Wald-drehna Schwarz-heide Doberlug-Kirchhain Herzberg(Elster) Mühlberg/Elbe Groß-räschen FürstlichDrehna Falkenberg/Elster Elster-werda Alt-döbern Bad Liebenwerda Senftenberg Schipkau Calau Finster-walde Ortrand Sonne-walde Sedlitz Lindenau Hirschfeld Gröden Schraden Tornow Hohen-leipisch Rückers-dorf Plessa Hoyers-werda Hohen-bocka Berns-dorf Glaubitz Gröditz Schlieben Hohen-bucko Trebbus Drebkau Schöne-walde Buchhain Schönborn Schilda Spremberg BlunoKoß-dorf Neuburxdorf Lausitz Bönitz Kröbeln Riesa Schwepnitz Worm-lage S A C H S E N DeichrückverlegungElsteraue Deichrückverlegungen inKombination mit Ausbau B169 SenftenbergerSee Groß-räschenerSee SedlitzerSee Geiers-walderSee PartwitzerSee BlunowerSüdsee Neuwieser See Bergener See SabrotherSee Pulsnitz Schwarze Elster Schwarze Elster Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Elster 0 2 4 6 8 10 km Quelle: LfU, Ref. W16/W21 08/2018Karte: LGB, © GeoBasis-DE/BKG 2018 Deich Landesgrenze Ortslagenplanungen Vorhabensgebiete Schadstellenbeseitigung an Deichen fertiggestellt geplant Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen-Anhalt Sachsen REP.POLEN Berlin Untersuchung zur Nutzung der Tagebaurestseen für denHochwasserrückhalt Deichrückverlegung Schwarze Elster (potentiell nutzbareRetentionsräume gemäß Regionaler Maßnahmenplanung) Teilprojekte Projekte des Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP) KA 4029 Anlage