Landtag Brandenburg Drucksache 6/10198 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.12.2018 / Ausgegeben: 17.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4030 des Abgeordneten Axel Vogel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/9907 Weiterer Ausbau der B 198 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Im Oktober 2017 begannen an der B 198 im Landkreis Barnim die Bauarbeiten zwischen der B 2 und Groß Ziethen auf einer Strecke von 3 km, diese sollte dreispurig ausgebaut werden. Parallel zu der Straße sollte ein Radweg bebaut werden. Die Bundesstraße wurde dazu über den gesamten Zeitraum voll gesperrt und soll erst im Dezember 2018 nach 15 monatiger Sperrung wieder frei gegeben werden. Der Ausbau der Straße war heftig umstritten da viele Pendler sehr große Umwege in Kauf nehmen mussten und der Industriestandort Schwedt die günstigste Anbindung an die A 11 verlor. Die Straße war vor der Baumaßnahme in einen guten Zustand, es ging lediglich darum wechselseitige Überholspuren zu errichten. 1. Wie viel km Ausbau waren ursprünglich geplant und genehmigt, viel km konnten davon genau gebaut werden? zu Frage 1: Die Um- und Ausbaustrecke von der Autobahn A 11 bis zur B 2 (Teilabschnitte 1 bis 3) hat eine Länge von ca. 9,4 km. In der Baumaßnahme 2017/2018 (2. und 3. TA) sollten ca. 3,5 km Strecke ausgebaut werden, davon wurden ca. 1,6 km fertig gestellt. 2. Welche Kosten waren für die Bauabschnitte eingeplant und wie viel hat der nun fertig gestellte Teilabschnitt gekostet? zu Frage 2: Für die 2017/2018 auszubauenden Abschnitte (2. und 3. TA) wurden ca. 6,6 Mio. € genehmigt. Die aktuelle Abrechnungssumme des Auftragnehmers für den 3. TA liegt bei ca. 2,7 Mio. €, für den Radweg (gesamt 2. + 3. TA) bei 0,41 Mio. €. Eine Schlussrechnung liegt noch nicht vor. 3. Welche Maßnahmen wurden im Rahmen der Vergabe und Vertragsgestaltung ergriffen, um Schaden im Fall von Minderleistungen des Auftragnehmers vom Land abzuwenden? zu Frage 3: Die Vertragsgestaltung erfolgte auf der Grundlage der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Sie ist für Bauaufträge der öffentlichen Hand in Deutschland verpflichtend. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10198 - 2 - 4. Bis zu welchem Datum hätte das aktuell fertig gestellte Teilstück laut Plan fertig sein sollen und ab welchem Zeitpunkt war klar, dass der gesamte Abschnitt nicht wie geplant bis Dezember 2018 fertig gestellt werden kann? 5. Welche Gründe gab es dafür, dass die Bauarbeiten derart in Verzug geraten konnten und wie will die Landesregierung in Zukunft damit umgehen? zu Fragen 4 und 5: Das vertraglich festgelegte Bauende für beide Teilabschnitte war der 14.12.2018. Nach dem tatsächlichen Bauablauf waren die zu Beginn des Projektes eingetretenen Verzögerungen im Bauablauf zum Jahresende 2017 kompensiert. Der Auftraggeber hat sich in Verhandlungen mit dem Auftragnehmer darum bemüht, eine vorfristige Fertigstellung der Baumaßnahmen zu erreichen. Diese Verhandlungen waren nicht erfolgreich. Im 3. Quartal 2018 zeichnete sich ab, dass eine Fertigstellung der Bauleistungen gemäß Bauvertrag nicht mehr möglich ist. Im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung haben sich der Landesbetrieb Straßenwesen und der Auftragnehmer daher darauf verständigt, dass bis Anfang Dezember die Befahrbarkeit der gesamten Strecke wiederhergestellt, ein Teilabschnitt und der Radweg komplett fertig gestellt, die Deckschicht bei Groß Ziethen erneuert und auf einem weiteren Teilabschnitt die Befahrbarkeit mit einer neuen Deckschicht sichergestellt werden. Maßnahmen bei Abweichungen vom Bauvertrag müssen immer projektspezifisch getroffen werden. 6. Welche Zeiteinsparung für Autofahrer wird nun durch das kurze fertig gestellte Teilstück auf der Strecke zwischen der Abfahrt der A11 und der Stadt Angermünde erwartet? Bitte die Grundlagen der Berechnung mit angeben. zu Frage 6: Der Verkehrsablauf auf der B 198 zwischen der A 11 und B 2 wurde anhand des „Handbuches für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen“ in der im Planungszeitraum geltenden Fassung ermittelt. Eine Berechnung der Zeiteinsparung für die einzelnen Teilabschnitte ist nicht erfolgt. 7. Gibt es eine Berechnung, welcher zusätzliche Zeitaufwand Pendlern und Berufsverkehr durch die 15 monatige Sperrung zugemutet wurde? Nach welchem Zeitraum würde sich der durch die Vollsperrung und Umleitung addierte zusätzliche Zeitaufwand durch eine Zeiteinsparung amortisieren? zu Frage 7: Die Umleitungsstrecke sowie mögliche Alternativrouten über Bundes- oder Landesstraßen wurden hinsichtlich Mehrkilometer und Zeitaufwand berechnet und gegeneinander abgewogen. Der Schülertransport wurde über die Baustelle aufrechterhalten. 8. Plant das Land noch das bisher nicht fertiggestellte Teilstück zu einem späteren Zeitpunkt zu bauen? Falls Ja, welche konkreten Überlegungen gibt es dazu? zu Frage 8: Der Ausbau des 2. Teilabschnitts soll zusammen mit dem 1. Teilabschnitt zwischen der A 11 und Groß Ziethen erfolgen, der gegenwärtig in der Planung ist. Angaben zum konkreten Baubeginn können erst erfolgen, wenn Baurecht vorliegt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10198 - 3 - 9. Wenn man die Baukosten und Dauer des Ausbaus des jetzigen Teilstücks zugrunde legt, wie hoch wären dann die Kosten und mit welcher Bauzeit muss auf dieser Basis für noch nicht fertiggestellte Teilstücke gerechnet werden? zu Frage 9: Die Bauzeit für die noch ausstehenden Teilabschnitte kann erst ermittelt werden, wenn die Planungen des 1. TA weiter fortgeschritten sind und das Verkehrsführungskonzept für die Baudurchführung feststeht. 10. Gibt es eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Baumaßnahme und wurde diese auf Basis der realen Kosten aktualisiert? Ist der Landesrechnungshof in die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme eingebunden? zu Frage 10: Für die Maßnahme wurde eine Nutzen-Kosten-Analyse durchgeführt. Infolge erforderlicher Anpassungen des Planungskonzeptes konnte eine wirtschaftliche Um- und Ausbaulösung zur weiteren Verbesserung der Anbindung des Industriestandortes Schwedt an die A 11 ermittelt werden. Eine Aktualisierung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde nicht vorgenommen, da sich wesentliche Rahmenbedingungen, die Eingang in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gefunden haben, nicht geändert haben. Der Landesrechnungshof ist nicht eingebunden. Die Prüfung von Maßnahmen des Bundes obliegt dem Bundesrechnungshof. 11. Wird das noch nicht fertig gestellte Teilstück des Radweges in nächster Zeit ausgebaut? zu Frage 11: Das noch nicht fertig gestellte Teilstück des Radweges (3. TA) wird mit dem Umbau des Knotenpunktes B 198/B 2/L 200 komplettiert und verkehrssicher angebunden. Der Knotenpunkt befindet sich ebenfalls in der Planung. 12. Gibt es Pläne eine durchgängige Verbindung für Radfahrer zwischen Joachimsthal und Angermünde? zu Frage 12: Ja, die Planungen dazu laufen.