Datum des Eingangs: 01.04.2015 / Ausgegeben: 07.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 377 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/813 Polizei Notruf Kloster Zinna Wortlaut der Kleinen Anfrage 377 vom 09.03.2015: Nach einem Bericht in der Märkischen Allgemeinen vom 03.03.15 haben in Kloster Zinna die Beamten in der Notrufzentrale offensichtlich einen ernst zu nehmenden Notruf ignoriert. Eltern hatten die Polizei alarmiert, nachdem ihr Sohn auf dem Nachhauseweg von der Schule angeblich von älteren Mitschülern schwer verletzt wurde. Die Eltern fanden ihn „total aufgelöst und vor Schmerzen gekrümmt“, so schreibt es die MAZ. Und mussten sich von den Beamten am Telefon angeblich noch verhöhnen lassen. Ich frage die Landesregierung 1. Was genau ist mit dem Jungen passiert? 2. Wieso haben die Beamten, die eigentlich jedem Verdacht einer Straftat nachgehen sollen, nicht umgehend reagiert? 3. Welche disziplinarrechtlichen Maßnahmen werden gegen die betreffenden Beamten verhängt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was genau ist mit dem Jungen passiert? zu Frage 1: Nach hier vorliegenden Informationen kam es auf dem Nachhauseweg des Kindes zu einem Streit mit zwei zehn- und elfjährigen Mitschülern/Nachbarskindern, in dessen Verlauf das Kind u. a. in den Bauch geschlagen wurde. Die genauen Tatabläufe und Tatbeiträge sind Gegenstand der noch nicht abgeschlossenen polizeilichen Ermittlungen. Frage 2: Wieso haben die Beamten, die eigentlich jedem Verdacht einer Straftat nachgehen sollen, nicht umgehend reagiert? zu Frage 2: Der durch den Vater via Notruf eingegangene Sachverhalt wurde im Einsatz- und Lagezentrum als nicht eilbedürftiger Einsatz bewertet. Die Tat war abgeschlossen, die Täter bekannt, Beweise vor Ort voraussichtlich nicht zu sichern. Daher wurde dem Vater angeboten, eine Strafanzeige im nächstgelegenen Polizeirevier aufzugeben. Diesem Vorschlag folgte der Vater, so dass die Einleitung eines Strafverfahrens gewährleistet war. Im Übrigen waren die beiden Tatverdächtigen nicht strafmündig (Kinder), so dass eine fortgesetzte behördliche Befassung außerhalb der Strafverfolgungsbehörden (Jugendamt) zu prüfen ist. Frage 3: Welche disziplinarrechtlichen Maßnahmen werden gegen die betreffenden Beamten verhängt? zu Frage 3: Disziplinarrechtliche Verstöße stehen nicht in Rede. Dessen ungeachtet ist veranlasst, dass die Einsatzbearbeitung mit den betroffenen Beamten unter dem Gesichtspunkt der Bürgerfreundlichkeit nachbereitet wird.