Landtag Brandenburg Drucksache 6/10201 6. Wahlperiode Eingegangen: 11.12.2018 / Ausgegeben: 17.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4027 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/9877 Pachten aus Windenergieanlagen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Wo in Deutschland erwirtschaften Grundbesitzer das meiste Geld pro Quadratmeter? Dort, wo der Wind kräftig und häufig weht. Entsprechend erpicht sind Grundbesitzer darauf, dass ihre Flächen in den so genannten Vorrangflächen für Windenergienutzung liegen. Um die Pachtverträge ist ein Wettbewerb entbrannt. Bezug nehmend auf die Kleinen Anfragen 2751 „Einnahmen durch Windenergieanlagen in Gemeinden“ (Antwort DS 6/6979) und 2993 „Einnahmen durch Windenergieanlagen in Gemeinden - Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2751 - Drucksache 6/6979“ (Antwort Drucksache 6/7476) frage ich die Landesregierung: Vorbemerkungen der Landesregierung: Bereits in Ihren Kleinen Anfragen 2751 und 2993 wurde problematisiert, dass die an die Verpächter von Grundstücken von Windenergieanlagen (WEA) gezahlten Pachteinnahmen in den Gemeinden bisher kaum zu Einnahmeerhöhungen führen würden. Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2751 wurde u.a. die Ermittlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ausführlich dargestellt. Als Fazit blieb festzuhalten, dass weder die Zugehörigkeit eines Standortes einer Windenergieanlage zu einer Kommune, noch die mit der Verpachtung von Grundstücken für WEA einhergehende Änderung von Besteuerungsgrundlagen bei einzelnen Steuerpflichtigen betragsmäßige Rückschlüsse auf die Gesamtentwicklung des Aufkommens einer Kommune erlauben. Gemeinden profitieren vielmehr von der Gewerbesteuer der bei ihnen ansässigen Gewerbebetriebe und von der Grundsteuer. Die hier fragliche Verpachtung eines Grundstücks führt jedoch nicht zu einer Gewerbesteuerpflicht. Soweit in der Kleinen Anfrage 2993 gleichwohl weiterhin davon ausgegangen wurde, dass eine fehlende Einnahmenerhöhung der Gemeinden dem Umstand geschuldet ist, dass die Verpächter der Grundstücke ihre Pachteinnahmen steuerlich nicht erklären, wurde im Rahmen der Beantwortung der vorgenannten Kleinen Anfrage bereits darauf hingewiesen, dass es sich bei dem weit überwiegenden Teil der Verpächter dieser Grundstücke um land- und/oder forstwirtschaftliche Betriebe handelt, die regelmäßig innerhalb der turnusmäßig stattfindenden Betriebsprüfungen von den dafür zuständigen Finanzämtern geprüft werden und dass sämtliche Konten dieser Betriebe, mithin auch die, auf denen die Pachtzahlungen eingehen, Bestandteil der Prüfungen sind. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10201 - 2 - Darüber hinaus erfolgen im Rahmen von Betriebsprüfungen bei den Betreibern von Windraftanlagen Kontrollmitteilungen an die für die Grundstückseigentümer zuständigen Finanzämter, die insoweit auch die Besteuerung von Pachteinnahmen im „privaten“ Bereich sicherstellen können. Auch wurde bereits darauf hingewiesen, dass vor dem Hintergrund des geschilderten hohen Entdeckungsrisikos aus finanzbehördlicher Sicht keine Veranlassung besteht anzunehmen , dass Verpächter von Grundstücken ihre Einnahmen steuerlich nicht erklären und damit auch keine Veranlassung, zusätzlich großflächige Kontrollmaßnahmen einzuleiten, um dies außerhalb des einzelnen Besteuerungsverfahrens zu überprüfen. Im Hinblick auf die tatsächlich mit einem hohen Ausfallrisiko verbundenen Steuerfälle ist zudem ein zielgerichteter Ressourceneinsatz geboten. Frage 1: In wieviel Fällen sind zu den landesweit ca. 3.700 Standorten Querprüfungen durchgeführt worden? (Bitte einzeln auflisten) zu Frage 1: Diese Frage entspricht der in der Kleinen Anfrage 2993 gestellten Frage 5. Hierzu wird mangels Notwendigkeit nach wie vor keine Statistik geführt. Frage 2: Gab es Vorfälle, wo die Pachteinnahmen aus Windenergieanlagen nicht in der Einkommenssteuererklärung angegeben wurden? (Bitte für die Jahre 2010 - 2016 auflisten ) zu Frage 2: Sofern es derartige Fälle gegeben hat, werden sie (steuerstrafrechtlich) statistisch nicht gesondert erfasst. Sie sind Bestandteil der Gesamterhebungen der Steuerfahndungs - und Strafsachenstellen. Frage 3: Wie hoch waren die Pachteinnahmen der Gemeinden aus der Verpachtung kommunaler Flächen für den Bau von Windenergieanlagen? (Bitte für die Jahre 2010 - 2016 nach Jahren und Gemeinden angeben) zu Frage 3: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Frage 4: Wie hoch waren die Pachteinnahmen des Landes Brandenburg aus der Verpachtung landeseigener Flächen für den Bau von Windenergieanlagen? (Bitte für die Jahre 2010 - 2016 nach Jahren angeben) zu Frage 4: In den Jahren 2010 bis 2016 erzielte das Land Brandenburg aus dem WGT- Liegenschaftsvermögen und dem Bodenreformvermögen des Landes im AGV folgende Einnahmen aus der Verpachtung von Landesliegenschaften für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen: 2010 12.656,00 €, 2011 12.656,00 €, 2012 12.656,00 €, 2013 35.347,59 €, 2014 35.347,59 €, 2015 35.347,59 €, 2016 55.655,33 €. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10201 - 3 - Darüber hinaus erzielte das Land im Jahre 2004 - aufgrund einer Einmalzahlung zu Beginn eines Pachtvertrages mit einer Laufzeit von 20 Jahren - eine Einnahme in Höhe von 679.202,40 €. Frage 5: Welche Gemeinden und in welcher Höhe erhielten die Gemeinden Gewerbesteuern aus den Betrieb von Windenergieanlagen? (Bitte für die Jahre 2010 - 2016 nach Jahren und Gemeinden angeben) zu Frage 5: Aus den hier vorliegenden amtlichen Kassen- und Jahresrechnungsstatistiken zu den kommunalen Einnahmen aus der Gewerbesteuer geht lediglich das jeweilige Gesamtaufkommen einer Kommune hervor. Eine statistische Differenzierung nach einzelnen Besteuerungsgrundlagen erfolgt nicht, da die der statistischen Erfassung zugrundeliegende Verwaltungsvorschrift Produkt- und Kontenrahmen weder in der Ergebnis- noch in der Finanzrechnung eine gesplittete Erfassung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer vorsieht . Somit können keine betragsmäßigen Rückschlüsse auf einen möglichen Anteil an den Gewerbesteuereinnahmen einer Kommune gezogen werden, die aus dem Betrieb von Windenergieanlagen resultieren.