Landtag Brandenburg Drucksache 6/10202 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.12.2018 / Ausgegeben: 17.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4018 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/9865 Schulentwicklungsplanung in LDS Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Nach langer politischer Diskussion im Kreistag erfolgte eine Einigung zur Entwicklung der Oberschulen, insbesondere zur Einrichtung und Entwicklung der gymnasialen Oberstufe an der Grund- und Oberschule in Groß Köris. Dementsprechend werden Schulbaumaßnahmen zur Schaffung weiterer Räumlichkeiten zurzeit umgesetzt. Die Kindertagesstätten sind voll ausgelastet, es sind ständig mehr Kinder in Einrichtungen zu betreuen, als ursprünglich geplant, der Bedarf wächst ständig weiter auf. Um eine ausgewogene Entwicklung im Landkreis Dahme Spreewald zu gestalten, hat der Kreistag mit dem Schulentwicklungsplan beschlossen, entsprechende Zügigkeiten an den Oberschulen in der Sekundarstufe I in Groß Köris und in Königs Wusterhausen festzulegen . Entgegen dem Beschluss des Kreistages erfolgte nun, durch eine ministerielle Genehmigung, eine Erweiterung der Zügigkeiten in Königs Wusterhausen. Vorbemerkung der Landesregierung: Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen - als Schulträger - vom 08.05.2017 (Beschlussnummer: 10-17-062) umfasst die Auflösung der Europaschule „Johann Gottfried Herder“ und der Oberschule „Dr. Hans Bredow“ und Errichtung einer neuen Gesamtschule. Die Errichtung der Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe erfolgt am Standort der Europaschule „Johann Gottfried Herder“, Erich-Weinert-Straße 9, 15711 Königs Wusterhausen zum Beginn des Schuljahres 2019/2020. Die Genehmigung der Errichtung der Gesamtschule Königs Wusterhausen und die Auflösung der zwei Oberschulen ist auf Antrag des Schulträgeres durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ergangen. Frage 1: Was ist die Ursache für die Genehmigung der Erweiterung der Zügigkeiten? (Bitte umfassend erläutern) Zu Frage 1: Auf der Grundlage der von der Stadt Königs Wusterhausen - als Schulträger - eingereichten kommunalen Beschlüsse, die mit den aktuellen Schülerzahlen der stark wachsenden Stadt begründet wurden, ist dem Schulträger ermöglicht worden, bei Bedarf die Zügigkeit der neuen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe um einen Zug zu erhöhen . Gemäß § 104 Absatz 1 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) sind die Schulträger berechtigt und verpflichtet, Schulen zu errichten, wenn ein Bedürfnis dafür besteht und gemäß § 103 BbgSchulG ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet ist. Ein Bedürfnis besteht insbesondere, wenn die Schule im Rahmen der Schulentwicklungspla- Landtag Brandenburg Drucksache 6/10202 - 2 - nung als erforderlich bezeichnet ist. Gemäß § 104 Absatz 1 und § 105 Absatz 2 BbgSchulG beschließt der Schulträger über die Errichtung, Änderung und Auflösung sowie die Fortführung einer Schule. Als Änderung sind der Ausbau und der Abbau einer Schule, der Wechsel des Schulträgers sowie die Änderung der Schulform oder der angebotenen Bildungsgänge zu betrachten. Der Beschluss des Schulträgers bedarf gemäß § 104 Abs. 2 BbgSchulG der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Die Genehmigung wird erteilt, wenn der Beschluss nicht gegen das Brandenburgische Schulgesetz verstößt. Frage 2: Wann und in welcher Form wurde der Kreistag über diese Entscheidung des Ministeriums informiert? Zu Frage 2: Inwieweit eine Information des Kreistages Dahme-Spreewald erfolgte, ist dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nicht bekannt. Der Landkreis Dahme- Spreewald ist über den Sachverhalt im April 2018 schriftlich informiert worden. Frage 3: Welche Folgen hat diese Entscheidung für die Oberschule in Groß Köris? Frage 4: Gibt es aus Sicht des Ministeriums noch Fragen und Aufgaben, die aus Sicht des Schulträgers zu klären sind, um nach Fertigstellung der Baumaßnahme an der Schule, die Gymnasiale Oberstufe einzurichten? Zu den Fragen 3 und 4: Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet. Im Schulentwicklungsplan des Landkreises Dahme-Spreewald ist Königs Wusterhausen als Standort für die Gesamtschule vorgesehen. Daher hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in den bisher stattgefundenen Beratungen den Träger der Grund- und Oberschule Groß Köris darauf hingewiesen, dass zwischen ihm und dem Landkreis eine Verständigung darüber herbeigeführt werden muss, ob der Landkreis mittelfristig im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Schulentwicklungsplanung einen Bedarf für eine Gesamtschule am Standort Groß Köris nachweisen kann. Die Entwicklung der Schülerzahlen soll im Rahmen eines regelmäßigen Monitorings kontinuierlich beobachtet und durch den Landkreis ausgewertet werden. Bei weiterhin steigenden Schülerzahlen sollen die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden. Die Verwaltung des Landkreises Dahme-Spreewald wurde nach Kenntnis des Ministeriums damit beauftragt, die Grund- und Oberschule Groß Köris im Amt Schenkenländchen und deren schulisches Gremium bei der Schärfung des Schulprofils zu unterstützen. Es wird empfohlen, diesen Prozess fortzusetzen.