Landtag Brandenburg Drucksache 6/10205 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.12.2018 / Ausgegeben: 17.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4036 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/9918 Landesbürgschaften bei Windkraftanlagen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Der Druck der Windkraftanlagenindustrie, der Windkraftanlagenbetreiber und auch der Planer für Windeignungsgebiete auf die Kommunen ist inzwischen sehr hoch. Hierbei handelt es sich hier wohl um rein wirtschaftliche Interessen, um die Verbindlichkeiten aus Altprojekten und Forderungen der kreditierenden Banken abzusichern. Eine Insolvenz eines Windanlagenbetreibers kann schwerwiegende Folgen für alle Beteiligten haben und ist somit nicht im gesellschaftlichen Interesse. Frage 1: Hat das Land Brandenburg Landesbürgschaften und/oder Ausfallbürgschaften für Firmen die Windkraftanlagen herstellen oder Zulieferer von Windkraftanlagen oder Projektierungsfirmen für Windkraftprojekte/Planungen übernommen? Wenn ja, mit wem, wann und in welcher Höhe? Sind diese Landesbürgschaften und/oder Ausfallbürgschaften von der Investitionsbank des Landes Brandenburg übernommen worden? Frage 2: Gibt es andere Banken, die diese Landesbürgschaften und/oder Ausfallbürgschaften übernommen haben? Wenn ja, bitte Namen, Datum der Bewilligung, Höhe der Bürgschaft und Antragsteller aufführen. Frage 3: Sind diese Bürgschaften schon einmal in Anspruch genommen worden? Wenn ja, durch wen, wann, in welcher Höhe und mit welcher Begründung der Inanspruchnahme? zu den Fragen 1 bis 3: Weder im Programm für Großbürgschaften (parallele Bürgschaften des Bundes und des / der Landes / Länder) noch im Landesbürgschaftsprogramm hat das Land Ausfallbürgschaften zur Förderung von Windkraftanlagenherstellern übernommen. Zurzeit haftet das Land in diesen beiden Programmen auch für keinen Metallbauer oder anderen Zulieferer, der Komponenten für Windkraftanlagenhersteller herstellt. Lediglich im Bürgschaftsprogramm der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH ist in 2012 eine Bürgschaft zur Absicherung von Krediten eines Metallbauers übernommen worden, der auch Bauteile für Windkraftanlagen herstellt. Das Land haftet hier neben dem Bund als weiteren Rückbürgen mit einem unteren sechsstelligen Betrag für einen ggf. eintretenden Kreditschaden . Zur Wahrung der Interessen von Bürgschaftsbank, Hausbank, der öffentlichen Hand und des geförderten Unternehmens muss ich an dieser Stelle von Einzelangaben absehen.