Landtag Brandenburg Drucksache 6/10206 6. Wahlperiode Eingegangen: 11.12.2018 / Ausgegeben: 17.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4055 des Abgeordneten Dr. Knut Große (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9968 Stärkung der Impfprophylaxe gegen die Mareksche Krankheit Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Am 27. April 2018 beschloss der Landtag mehrheitlich den fraktionsübergreifenden Antrag „Impfprophylaxe gegen die Mareksche Krankheit wieder stärken und Rassegeflügelzüchter unterstützen“. Damit verbunden war einerseits der Auftrag an die Landesregierung, sich für eine Änderung des Tiergesundheitsgesetzes auf Bundesebene einzusetzen, mit der die Erteilung einer zusätzlichen Ausnahmegenehmigung zum Import gefriergetrockneter Impfstoffe gegen die Mareksche Krankheit bei Rassegeflügel eröffnet wird, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten zugelassen sind. Andererseits war an den Landtagsbeschluss ein Prüfauftrag geknüpft, wie und mit welchen Maßnahmen die Landesregierung das bei der Durchführung der Impfungen erforderliche koordinierte Vorgehen der Rassegeflügelzüchter unter Einbindung der praktizierenden Tierärzte in Brandenburg unterstützen kann. In der Fragestunde des Landtages Brandenburg am 28.06.2018 konnte der zuständige Verbraucherschutzminister noch kein Beratungsergebnis vortragen, da die entsprechenden Antwortschreiben noch ausstanden. Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Landtagsbeschlusses hinsichtlich der Aktivitäten der Landesregierung auf Bundesebene und zu welchem Ergebnis kam die Prüfung, ob über eine Erweiterung des Tiergesundheitsgesetzes der Einsatz von in anderen EU-Mitgliedsstaaten zugelassener gefriergetrockneter Impfstoffe gegen die Markesche Krankheit ermöglicht werden kann? zu Frage 1: Über die Umsetzung des Landtagsbeschlusses „Impfprophylaxe gegen die Mareksche Krankheit wieder stärken und Rassegeflügelzüchter unterstützen“ wurde unter TOP 2 in der 39. Sitzung des AEEV am 12. September 2018 ausführlich berichtet. Zur Unterrichtung wurde den Ausschussmitgliedern eine umfassende Vorabinformation übermittelt . Wie bereits in der o. g. Sitzung des AEEV dargelegt, hat das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses das zuständige Fachreferat im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gebeten, zu prüfen, ob über eine Erweiterung der Ausnahmekriterien des Tiergesundheitsgesetzes der Einsatz von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen gefriergetrockneten Impfstoffen gegen die Mareksche Krankheit ermöglicht werden kann. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in seinem Antwortschreiben eine Änderung des Tiergesundheitsgesetzes abgelehnt. Es begründet diese Ablehnung damit, dass mit einer entsprechenden Än- Landtag Brandenburg Drucksache 6/10206 - 2 - derung des Tiergesundheitsgesetzes für Geflügel ein Präzedenzfall geschaffen würde, der dann auch für andere Tierarten gelten müsste. Zudem würde dies die Zulassung von Tierimpfstoffen in Deutschland unterlaufen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weist in seinem Schreiben weiter darauf hin, dass die Problematik grundsätzlich auf alle Geflügelimpfstoffe zutrifft, da die Hersteller im Wesentlichen die kommerziellen Betriebe und weniger die Hobbyhalter als Zielgruppe definiert haben. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft spielen als Hinderungsgrund für eine Durchführung der Impfung in Rassegeflügelbeständen insbesondere die Kosten des Tierarztes eine wesentliche Rolle. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft betont daher die Wichtigkeit eines koordinierten Vorgehens der Rassegeflügelzüchter mit dem Ziel, dass ein Tierarzt durch Vereinbarung von Impfterminen möglichst umfangreiche Impfungen durchführt. Frage 2: Die Landesregierung hat mit Schreiben vom 11. Juni 2018 den Landesverband der Praktizierenden Tierärzte in Brandenburg und die Landestierärztekammer Brandenburg gebeten, die Problematik in der betroffenen Tierärzteschaft zu diskutieren und dafür zu werben, dass weitere im Land Brandenburg tätige Tierärzte ihre Bereitschaft erklären, die erforderliche Impfung gegen die Mareksche Krankheit in Rassegeflügelbeständen durchzuführen. Zu welchem Ergebnis führten die Beratungen? zu Frage 2: Der Landesverband der praktizierenden Tierärzte hat in seinem Antwortschreiben mitgeteilt, dass der für die Lagerung der Impfstoffe erforderliche hohe Investitionsaufwand in den Gemischt- und Kleintierpraxen nicht über die nach der Gebührenordnung für die Durchführung von Impfungen bei Geflügel vorgesehenen Gebührensätze refinanzierbar ist. Insoweit kann eine kostendeckende Impfung nur durch spezialisierte Geflügelpraxen durchgeführt werden. Die Landestierärztekammer Brandenburg hat sich in ihrem Antwortschreiben dieser Auffassung angeschlossen. Weitergehende Vorschläge wurden weder vom Landesverband der praktizierenden Tierärzte noch von der Landestierärztekammer Brandenburg unterbreitet. Frage 3: Welche Aktivitäten hat die Landesregierung über die in den Fragen 1) und 2) angesprochenen Punkte hinaus unternommen, um gemeinsam mit allen Betroffenen die Impfprophylaxe gegen die Mareksche Krankheit insbesondere in Rassegeflügelbeständen zu verbessern? zu Frage 3: Nach Eingang sämtlicher Antworten bleibt als Fazit festzuhalten: Die Mareksche Krankheit ist in Deutschland lediglich meldepflichtig und wird nicht staatlich bekämpft. Der Schutz der Geflügelbestände gegen die Mareksche Krankheit durch Einhaltung von Hygienemaßnahmen zur Minderung des Infektionsdruckes in Kombination mit der Durchführung prophylaktischer Impfungen liegt in der Verantwortung des Tierhalters. Speziell die Durchführung der Impfung in Rassegeflügelbeständen bedarf im Hinblick auf die von der Industrie angebotenen Abpackungsgrößen und der notwendigen besonderen Lagerung der Impfstoffe eines koordinierten Vorgehens der Rassegeflügelhalter unter Einbeziehung der praktizierenden Tierärzte. Diese Koordinierung kann nur von den entsprechenden Verbänden und Zuchtorganisationen geleistet werden. Frage 4: Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung, die über die in der Antwort auf Frage 3) genannten Aktivitäten hinausgehen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10206 - 3 - zu Frage 4: Die Landesregierung plant insbesondere im Hinblick auf die Antwort zu Frage 2 keine weiteren Maßnahmen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Nachfragen in anderen Ländern ergeben haben, dass dort von Seiten der Geflügelhalter bzw. deren Interessenvertretungen bislang keine Probleme im Zusammenhang mit der Impfstoffumstellung sowie der mangelnden Verfügbarkeit kleinerer Abpackungsgrößen an die zuständigen Behörden herangetragen wurden.