Landtag Brandenburg Drucksache 6/10208 6. Wahlperiode Eingegangen: 11.12.2018 / Ausgegeben: 17.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4032 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Roswitha Schier (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9909 Obdachlosigkeit in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kritisiert in einem Pressebericht die Landesregierung scharf und beklagt deren fehlende Unterstützung bei der Bekämpfung der Obdachlosigkeit in Brandenburg. In einer Stellungnahme des Sozialministeriums wird dazu eingeräumt, „dass die Wohnungslosigkeit auch in Brandenburg vor allem in größeren Städten zunehmend zum Problem wird“ (siehe MAZ v. 12.11.2018, „Obdachlosigkeit in Brandenburg nimmt zu“). Insbesondere in der Stadt Potsdam, in der eine zunehmende Wohnungsknappheit herrscht, ist das Problem wachsend. Vorbemerkungen (MASGF): Die Vermeidung von Obdachlosigkeit und die Wohnungsnotfallhilfe gehören zu den originären Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge. Die insoweit zuständigen Kommunen stellen sich nach Auffassung der Landesregierung unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Situation vor Ort mit ihren Beratungsstellen und Aufwärmstuben, Nachtquartieren und Notunterkünften umfassend und verantwortungsvoll dieser Herausforderung und reagieren kompetent auf die vielfältigen Formen der Obdachlosigkeit . Die Landesregierung unterstützt die Kommunen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und erstattet den Kommunen 85 % der Ausgaben, die ihnen bei der Gewährung von Hilfen für Menschen zur Überwindung sogenannter besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII (sog. „67er-Hilfen“) entstehen. Zu diesen Leistungen gehören u.a. Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. Allein im Jahr 2017 erstattete das Land für die „67er-Hilfen“ ca. 2,4 Millionen Euro an die Kommunen. Daneben wurde in der Vergangenheit die Durchführung eines Fachtages zum Thema durch die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege finanziell unterstützt. Darüber hinaus fördert das Sozialministerium in vielfältiger Weise die im Land bestehenden Tafeln, die vor Ort den Obdachlosen und Wohnungslosen konkrete Hilfe leisten. Neben dieser finanziellen Unterstützung gibt das Land unter Beachtung der kommunalen Selbstverantwortung fachliche Hilfestellungen. So hat beispielsweise das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) im Februar 2017 den Kommunen eine Orientierungshilfe für die Gewährung von Leistungen der „67er-Hilfen“ an die Hand gegeben. Gleichzeitig gibt das LASV mit seinem Fachdienst den Kommunen fachliche Hinweise bzw. Anregungen bei der Lösung konkreter Fragestellungen an. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10208 - 2 - Frage 1: Welche Statistiken führt die Landesregierung, um das Ausmaß der Wohnungslosigkeit in Brandenburg zu erfassen? zu Frage 1: Unter Berücksichtigung und Beachtung der zuvor dargelegten Aufgaben- und Zuständigkeitsaufteilung zwischen Land und Kommunen führt die Landesregierung keine Statistiken, um das Ausmaß der Wohnungslosigkeit in Brandenburg zu erfassen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Frage 2: Welche weiteren Kenntnisse hat die Landesregierung über das Thema Obdachlosigkeit in Brandenburg? (Bitte ausführlich) zu Frage 2: Unter Berücksichtigung der Aufgaben- und Zuständigkeitsaufteilung zwischen Land und Kommunen verfügt die Landesregierung über keine weiteren Kenntnisse zum Thema Obdachlosigkeit in Brandenburg. Frage 3: Wann und mit welchen Ergebnissen tagte die Landesarmutskonferenz in den Jahren 2010 - 2018? zu Frage 3: Die Landesarmutskonferenz ist ein eigenständiges Netzwerk unterschiedlicher Akteure im Land Brandenburg, das sich mit Fragestellungen im Kontext der Armutsvermeidung und -bekämpfung beschäftigt. Sie ist eine regionale Initiative der bundesweit agierenden Nationalen Armutskonferenz. Ihr gehören die Verbände der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege - Spitzenverbände im Land Brandenburg (LIGA) genauso an wie weitere 25 Initiativen, Vereine und gesellschaftliche Gruppen, darunter die Kirchen und Gewerkschaften sowie zahlreiche Selbsthilfegruppen. Der LIGA sind die geschäftsführenden Aufgaben der Landesarmutskonferenz übertragen worden. Informationen zur Landesarmutskonferenz können im Internet über die Seiten der LIGA abgerufen werden. Frage 4: Wie beurteilt die Landesregierung die Kritik des Diakonischen Werkes, der Landesregierung fehle es an Problembewusstsein und Lösungsansätzen für das Thema Obdachlosigkeit sowie an finanzieller und fachlicher Unterstützung für die Kommunen und Wohlfahrtsverbände? zu Frage 4: Wie in den Vorbemerkungen dargestellt, gilt es für den Bereich Obdachlosigkeit die klare Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Land und Kommunen zu beachten. Unter Berücksichtigung der dort dargestellten Aktivitäten der Landesregierung kann die in der Fragestellung genannte Kritik nicht nachvollzogen werden. Frage 5: Worin sieht die Landesregierung die Hauptursachen für die steigende Obdachlosigkeit ? zu Frage 5: Unter Hinweis auf die Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen hat die Landesregierung keine näheren Kenntnisse und verfügt auch über kein statistisches Zahlenmaterial zu den Hauptursachen von Obdachlosigkeit im Land Brandenburg. Frage 6: Welche konkreten Handlungsempfehlungen und Lösungsansätze bietet die Landesregierung den Kommunen und den Betroffenen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10208 - 3 - zu Frage 6: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Frage 7: Auch die Stadt Potsdam spricht von einer steigenden Zahl Obdachloser in der Landeshauptstadt. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung zur Obdachlosigkeit in Potsdam, und wie bewertet sie die Aussage der Stadt? Frage 8: Wie haben sich die Obdachlosenzahlen in Potsdam in den Jahren 2010 - 2018 entwickelt? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 7 und 8 gemeinsam beantwortet: Die Landesregierung verfügt weder über nähere Kenntnisse noch über statistisches Zahlenmaterial zur Entwicklung von Obdachlosigkeit in der Stadt Potsdam. Eine Bewertung der Aussage der Stadt kann daher nicht vorgenommen werden. Frage 9: Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um beispielsweise die Stadt Potsdam bei der Bekämpfung der Obdachlosigkeit zu unterstützen? zu Frage 9: Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit sind keine besonderen Problemlagen des Landes Brandenburg sondern bestehen bundesweit. Die Landesregierung unterstützt daher aus- und nachdrücklich die Initiative der Bundesregierung, nunmehr eine bundesweite Wohnungslosenstatistik einzuführen. Brandenburg gehört zu den Initiatoren eines bekräftigenden Antrags der Bundesländer an die Bundesregierung, der im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2017 in Potsdam beschlossen worden ist. Soweit hier bekannt, erarbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales derzeit den Gesetzentwurf zur Einführung einer solchen Statistik. Es gibt seitens der Landesregierung keine Absichten, die bisherigen und in den Vorbemerkungen genannten Aktivitäten und Verpflichtungen einzuschränken oder zu streichen. In Abhängigkeit der Auswertung erster Ergebnisse aus der vorgesehenen bundesweiten Wohnungslosenstatistik sind die Aktivitäten der Landesregierung in diesem Bereich zu gegebener Zeit zu überprüfen.