Datum des Eingangs: 01.04.2015 / Ausgegeben: 07.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1021 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 285 der Abgeordneten Kristy Augustin der CDU-Fraktion Drucksache 6/620 Familienhebammen sinnvoll integrieren Wortlaut der Kleinen Anfrage 285 vom 16.02.2015: Laut Koalitionsvertag plant die rot-rote Landesregierung, die Fördersumme für die Netzwerke Gesunde Kinder um 2 Mio. Euro aufzustocken. Bereits seit Juli 2012 stärkt das Bundesfamilienministerium mit der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen den Aus- und Aufbau von Netzwerken Frühe Hilfen und den Einsatz von Familienhebammen in den Ländern und Kommunen. In Brandenburg soll das Netzwerk Gesunde Kinder in die Netzwerkstrukturen Frühe Hilfen einbezogen werden. Für das Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen standen seitens des Bundes im Jahr 2012 30 Millionen Euro und im Jahr 2013 45 Millionen Euro zur Verfügung. In den Jahren 2014 und 2015 sind es jeweils 51 Millionen Euro. Laut Königsteiner Schlüssel entfallen auf Brandenburg allein im Jahr 2015 1.530.000 Euro. Gleiches galt für das Jahr 2014. Obwohl es derzeit im Land Brandenburg ca. 50 fortgebildete Familienhebammen gibt, sind nur etwa 18 Familienhebammen entsprechend dieser Zusatzqualifikation aktiv. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele der fortgebildeten Familienhebammen arbeiten mit den Netzwerken Gesunde Kinder zusammen? 2. Wie viele Familienhebammen arbeiten als Angestellte oder auf Honorarbasis auf Grund der Bundesinitiative Frühe Hilfen oder anderweitig? 3. Wie werden die einzelnen Netzwerke Gesunde Kinder finanziell unterstützt? (bit- te aufgeschlüsselt nach Netzwerken, Landkreisen und kreisfreien Städten) 4. Wie werden die Netzwerke Frühe Hilfen gefördert? 5. Wie viele Familien werden durch die Netzwerke Gesunde Kinder betreut? (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten) 6. Wie viele Familien werden durch Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen betreut? 7. Welche Möglichkeit sieht die Landesregierung, den bereits ausgebildeten Familienhebammen eine Tätigkeit entsprechend dieser Zusatzqualifikation zu ermöglichen ? 8. Wird die Landesregierung die 2 Mio. Euro für die Netzwerke Gesunde Kinder, die im Koalitionsvertrag angekündigt werden, zusätzlich zu den Bundesmitteln für die Frühen Hilfen bereitstellen? Wenn ja, ab wann werden die Landesmittel ausgereicht ? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele der fortgebildeten Familienhebammen arbeiten mit den Netzwerken Gesunde Kinder zusammen? Zu Frage 1: Insgesamt 27 Familienhebammen arbeiten mit 13 regionalen „Netzwerken Gesunde Kinder“ im Land Brandenburg zusammen (siehe nachfolgende Übersicht), wobei ein Teil der Familienhebammen sich bereits vor der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ entsprechend qualifiziert hat. Tabelle 1: Zusammenarbeit Familienhebammen mit regionalen „Netzwerken Gesunde Kinder“ Netzwerk Zusammenarbeit mit Familienhebamme Netzwerk Gesunde Kinder Brandenburg an der Havel 1 Netzwerk Gesunde Kinder Dahme-Spreewald 1 Netzwerk Gesunde Kinder Elbe-Elster 1 Havelländisches Netzwerk Gesunde Kinder 6 Netzwerk Gesunde Kinder Märkisch-Oderland 2 Oberhavel Netzwerk Gesunde Kinder 1 Netzwerk Gesunde Kinder OberspreewaldLausitz Nord 1 Niederlausitzer Netzwerk Gesunde Kinder 1 Netzwerk Gesunde Kinder Oder-Spree 1 Lokales Netzwerk Gesunde Kinder OstprignitzRuppin 1 Netzwerk Gesunde Kinder und Familien der Landeshauptstadt Potsdam 9 Netzwerk Gesunde Kinder Spree-Neiße 1 Netzwerk Gesunde Kinder Teltow-Fläming 1 Gesamt 27 (Stand: 28.02.2015) Frage 2: Wie viele Familienhebammen arbeiten als Angestellte oder auf Honorarbasis auf Grund der Bundesinitiative Frühe Hilfen oder anderweitig? Zu Frage 2: 23 Familienhebammen arbeiten angestellt oder auf Honorarbasis in Familien, davon 9 im Rahmen der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen (7 auf Honorarbasis, 2 angestellt), und 14 Familienhebammen werden anderweitig finanziert. Frage 3: Wie werden die einzelnen Netzwerke Gesunde Kinder finanziell unterstützt? (bitte aufgeschlüsselt nach Netzwerken, Landkreisen und kreisfreien Städten) Zu Frage 3: Die 19 regionalen „Netzwerke Gesunde Kinder“ mit ihren 39 Standorten wurden in den vergangenen Jahren durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie in Form der Festbetragsfinanzierung gefördert. Je Standort der „Netzwerke Gesunde Kinder“ kann eine Zuwendung in Höhe von bis zu 30.000 EUR bezuschusst werden. Der bewilligte Festbetrag ist zweckgebunden für Personalkosten der Koordination des Netzwerkes (je Standort max. 20.000 EUR) und für Sachkosten im Rahmen der ehrenamtlichen Patentätigkeit (je Standort max. 10.000 EUR) einzusetzen. Zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen ehrenamtlicher Patentätigkeit sind insbesondere Öffentlichkeitsarbeit, Patenschulungen, Supervision für Patinnen und Paten sowie Erstattung ihrer Fahrtkosten. Darüber hinaus wurden die Koordinierungs- und Unterstützungstätigkeit der „Überregionalen Koordinierungsstelle Netzwerke Gesunde Kinder“ (Träger: Gesundheit Berlin -Brandenburg e.V.) sowie verschiedene Einzelprojekte im Rahmen der Netzwerktätigkeit , z. B. im Bereich Qualifizierung/Fortbildung der Koordinatoren, Öffentlichkeitsarbeit /Werbung für die Netzwerke oder Verbesserung der Ausstattung der Netzwerke, gefördert. Die einzelnen Zuwendungsbeträge für die Personal- und Sachkosten der Netzwerkstandorte und der Einzelprojekte im Rahmen der Netzwerktätigkeit können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden; diese beziehen sich auf das Haushaltsjahr 2014. Tabelle 2: Zuwendungsbeträge für die Personal- und Sachkosten der Netzwerkstandorte und der Einzelprojekte im Rahmen der Netzwerktätigkeit im Haushaltsjahr 2014 Landkreis Netzwerk Zuwendungszweck Zuwendung Barnim Netzwerk Gesunde Kinder Barnim Nord Personal- und Sachkosten 30.000 EUR Netzwerk Gesunde Kinder Barnim-Süd Personal- und Sachkosten 33.300 EUR Brandenburg a.d.H. Netzwerk Gesunde Kinder Brandenburg an der Havel Personal- und Sachkosten 30.000 EUR Cottbus Netzwerk Gesunde Kinder Cottbus Personal- und Sachkosten 30.000 EUR DahmeSpreewald Netzwerk Gesunde Kinder Dahme-Spreewald Personal- und Sachkosten (2 Standorte) 60.000 EUR Elbe-Elster Netzwerk Gesunde Kinder Elbe-Elster Personal- und Sachkosten (in 2014: Eröffnung 2. Standort) 37.135 EUR Havelland Havelländisches Netzwerk Gesunde Kinder Personal- und Sachkosten (2 Standorte) 60.000 EUR MärkischOderland Netzwerk Gesunde Kinder Märkisch-Oderland Personal- und Sachkosten (2 Standorte) 60.000 EUR Oberhavel Oberhavel Netzwerk Gesunde Kinder Personal- und Sachkosten (2 Standorte) 60.000 EUR Oberspreewald -Lausitz Niederlausitzer Netzwerk Gesunde Kinder Personal- und Sachkosten 30.000 EUR Netzwerk Gesunde Kinder OberspreewaldLausitz Nord Personal- und Sachkosten 26.000 EUR Oder- Spree Netzwerk Gesunde Oder -Spree Personal- und Sachkosten (2 Standorte) 60.000 EUR OstprignitzRuppin Lokales Netzwerk Gesunde Kinder Ostprignitz -Ruppin Personal- und Sachkosten (2 Standorte) 60.000 EUR Potsdam Netzwerk Gesunde Kinder und Familien der Landeshauptstadt Potsdam Personal- und Sachkosten 30.000 EUR PotsdamMittelmark Netzwerk Gesunde Kinder Potsdam-Mittelmark Personal- und Sachkosten (2 Standorte) 60.000 EUR Spree-Neiße Netzwerk Gesunde Kinder Spree-Neiße Personal- und Sachkosten (2 Standorte) 60.000 EUR Teltow-Fläming Netzwerk Gesunde Kinder Teltow-Fläming Personal- und Sachkosten (2 Standorte) 60.000 EUR Uckermark Netzwerk Gesunde Kinder Ost- und Westuckermark Personal- und Sachkosten (2 Standorte)Anm.1 66.600 EUR Anm.1 Ab 2015 Netzwerk geteilt in „Netzwerk Gesunde Kinder Uckermark (Ost)“ und „Netzwerk Gesunde Kinder Westuckermark“ Frage 4: Wie werden die Netzwerke Frühe Hilfen gefördert? Zu Frage 4: Die Netzwerke Frühe Hilfen werden durch die Mittel aus der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen gefördert. Im Jahr 2013 haben die Jugendämter des Landes Brandenburg dafür 593.624,01 € verwendet. Frage 5: Wie viele Familien werden durch die Netzwerke Gesunde Kinder betreut? (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten) Zu Frage 5: Aktuell werden 4.408 Familien durch 19 regionale „Netzwerke Gesunde Kinder“ an 39 Standorten in 13 Landkreisen und 3 kreisfreien Städten von rund 1.300 Patinnen und Paten betreut. Tabelle 3: Betreute Familien Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl Familien Barnim 319 Brandenburg a.d.H. 139 Cottbus 70 Dahme-Spree 172 Elbe-Elster 348 Havelland 802 Märkisch-Oderland 181 Oder-Spree 34 Oberhavel 376 Ostprignitz-Ruppin 229 Oberspreewald-Lausitz 594 Potsdam 40 Potsdam-Mittelmark 291 Spree-Neiße 83 Teltow-Fläming 247 Uckermark 483 Gesamt 4.408 (Stand: 28.02.2015) Frage 6: Wie viele Familien werden durch Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen betreut? Zu Frage 6: Die Anzahl der Familien, die durch die Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen erreicht werden, wird statistisch nicht erhoben. Frage 7: Welche Möglichkeit sieht die Landesregierung, den bereits ausgebildeten Familienhebammen eine Tätigkeit entsprechend dieser Zusatzqualifikation zu ermöglichen? Zu Frage 7: Die Gewinnung sowie der Einsatz von Familienhebammen obliegen zunächst den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Landesregierung, insbesondere die Landeskoordinierung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen, unterstützt die Jugendämter durch Einflussnahme auf die Rahmenbedingungen : Die inhaltliche Beschreibung der Einsatzmöglichkeiten von Fami- lienhebammen und deren Grenzen sowie die Abgrenzung zu den Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII sind zentrale Themen. Im Hinblick auf auskömmliche Vergütungsmöglichkeiten wurde eine Empfehlung zur Berechnungsgrundlage erarbeitet , an der sich die Landkreise und kreisfreien Städte beim Abschluss von Vergütungsvereinbarungen orientieren. Um mehr Planungssicherheit herzustellen, unterstützt die Landesregierung die Erarbeitung von Eckpunkten zur Ausgestaltung des Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern (Fonds Frühe Hilfen), der ab 2016 die Bundesinitiative Frühe Hilfen ablösen wird. Frage 8: Wird die Landesregierung die 2 Mio. Euro für die Netzwerke Gesunde Kinder, die im Koalitionsvertrag angekündigt werden, zusätzlich zu den Bundesmitteln für die Frühen Hilfen bereitstellen? Wenn ja, ab wann werden die Landesmittel ausgereicht? Zu Frage 8: Die Landesregierung wird – vorbehaltlich der aktuellen Haushaltsberatungen – zur Stärkung und Verstetigung der „Netzwerke Gesunde Kinder“ die Förderung stufenweise auf bis zu 3.119.000 EUR im Jahr 2017 erhöhen. Die Mittel sollen zusätzlich zu den Mitteln aus der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ bereitgestellt werden.