Landtag Brandenburg Drucksache 6/10219 6. Wahlperiode Eingegangen: 13.12.2018 / Ausgegeben: 18.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4037 des Abgeordneten Dr. Andreas Bernig (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/9920 Obdachlosigkeit in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Obdachlosigkeit stellt ein gesellschaftliches Problem dar. Das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz verweist im Artikel der Märkischen Allgemeinen Zeitung „Obdachlosigkeit in Brandenburg nimmt zu“ vom 10.11.2018 auf die steigende Zahl an Wohnungslosen. Außerdem schöpfe das Land nicht das volle Potential an Unterstützungsmöglichkeiten aus. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Vermeidung von Obdachlosigkeit und die Wohnungsnotfallhilfe gehören zu den originären Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge. Die insoweit zuständigen Kommunen stellen sich nach Auffassung der Landesregierung unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Situation vor Ort mit ihren Beratungsstellen und Aufwärmstuben, Nachtquartieren und Notunterkünften umfassend und verantwortungsvoll dieser Herausforderung und reagieren kompetent auf die vielfältigen Formen der Obdachlosigkeit. Frage 1: Wie stellt sich die aktuelle Situation der Obdachlosigkeit in Brandenburg dar? (bitte detailliert beschreiben) zu Frage 1: Unter Berücksichtigung der Aufgaben- und Zuständigkeitsaufteilung zwischen Land und Kommunen verfügt die Landesregierung über keine belastbaren Informationen oder Statistiken, wie sich die aktuelle Situation der Obdachlosigkeit in Brandenburg darstellt . Frage 2: Welche fachliche und finanzielle Unterstützung erhalten Kommunen durch das Land zum Beispiel bei der Kooperation mit Wohlfahrtsverbänden? zu Frage 2: Wie im Brandenburgischen Ausführungsgesetz zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (AG-SGB XII) geregelt, erstattet das Land den Kommunen 85 % der Ausgaben, die ihnen bei der Gewährung von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) entstehen; das waren im Jahr 2017 rund 467,5 Millionen Euro. Zur Sozialhilfe gehören auch die Hilfen für Menschen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (sog. „67er-Hilfen“ nach dem Achten Kapitel SGB XII“), zu denen auch Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung gehören. Der Landesanteil für die „67er- Hilfen“ betrug 2017 rund 2,4 Millionen Euro. Zur fachlichen Unterstützung der Kommunen Landtag Brandenburg Drucksache 6/10219 - 2 - rund um den Themenbereich Sozialhilfe ist beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) ein Fachdienst eingerichtet worden. Dieser bietet den Kommunen fachliche Hilfestellung bei der Lösung konkreter Fragestellungen an. Dort wurde auch eine Orientierungshilfe für die Gewährung von Leistungen der „67er-Hilfen“ erarbeitet, die im Februar 2017 den Kommunen an die Hand gegeben worden ist. Frage 3: Welche Verbände / Akteure sind in der Obdachlosenhilfe in Brandenburg aktiv? Frage 5: Wie ist die aktuelle Situation der Notunterkünfte? (Anzahl, Ort, Trägerschaft, personelle und sächliche Ausstattung, Auslastung)? zu den Fragen 3 und 5: In Anbetracht der Zuständigkeit der Kommunen für die Vermeidung von Obdachlosigkeit und Gewährleistung von Wohnungsnotfallhilfe im Einzelfall kann die Landesregierung hierzu keine Auskünfte geben. Frage 4: Welche konkreten Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Beendigung von Obdachlosigkeit werden im Land Brandenburg umgesetzt bzw. sind in Planung? zu Frage 4: Die Landesregierung betreibt soziale Wohnraumförderung zugunsten der Bevölkerungsgruppen , die sich ohne staatliche Unterstützung nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können. Ein Haushalt kann unterstützt werden, wenn seine Mittel und Möglichkeiten nicht ausreichen, sich angemessen mit Wohnraum zu versorgen. Dadurch wird Obdachlosigkeit verhindert und abgeholfen. Mithilfe der Wohnraumförderung des Landes wurden seit 1991 über 163.000 Wohnungen neu geschaffen oder modernisiert . Hierzu wurden durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg Zuschüsse und Darlehen von ca. 5,6 Milliarden Euro zugesagt, um die Städte und Gemeinden bei der Schaffung und dem Erhalt von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum zu unterstützen . Frage 6: Ist eine landesweite Wohnungsnotfallstatistik in Planung oder umsetzbar? zu Frage 6: Die Landesregierung unterstützt, wie auch von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2017 in Potsdam beschlossen, die Aktivitäten der Bundesregierung für die Einführung einer bundesweiten Wohnungslosenstatistik. Frage 7: Gibt es einen Masterplan des Landes bezüglich des Umgangs mit Obdachlosigkeit oder ist ein solcher in Planung? zu Frage 7: Unter Berücksichtigung der Aufgaben- und Zuständigkeitsaufteilung zwischen Land und Kommunen im fraglichen Bereich gibt es keinen Masterplan der Landesregierung bezüglich des Umgangs mit Obdachlosigkeit, noch ist ein solcher in Planung.