Datum des Eingangs: 01.04.2015 / Ausgegeben: 07.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 362 der Abgeordneten Thomas Jung und Steffen Königer der AfD-Fraktion Drucksache 6/792 Aufenthaltsrecht Wortlaut der Kleinen Anfrage 362 vom 05.03.2015: In der öffentlichen Diskussion über den Zuzug von Nichtdeutschen wird weitgehend auf eine Differenzierung hinsichtlich der verschiedenen Aufenthaltsgründe verzichtet. Festzustellen ist, dass die bekannt gewordenen Versäumnisse bei der Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer häufig zulasten von Flüchtlingen aus Kriegs- und Krisengebieten gehen, da in der Bevölkerung wenig Verständnis für die Gleichbehandlung von ungleichen Rechts- und Lebenssachverhalten besteht. Wenn diese Entwicklung nicht nachhaltig gestoppt wird, droht die rechtswidrige Duldung ausreisepflichtiger Personen die Grundlage für die zeitlich befristete rechtmäßige Aufnahme von Kriegsflüchtlingen zu zerstören. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die Anzahl der im Land Brandenburg erfassten Asylverfahren in den Jahren 2012 - 2014? 2. Wie hoch war, bzw. ist die Anerkennungsquote in diesen Verfahren, unterteilt auf die jeweiligen Herkunftsländer? 3. Wie hoch ist die Zahl der sich aufgrund von unterschiedlichen Aufenthaltstiteln im Land Brandenburg aufhaltenden Asylbewerber, unterteilt auf die jeweiligen Herkunftsländer? 4. Wie stellen sich die einzelnen Aufenthaltstitel in welchen Volumen dar? 5. Wie hoch ist die Anzahl der sich im Land Brandenburg ohne Aufenthaltstitel aufhaltenden ehemaligen Asylbewerber, verteilt auf die jeweiligen Herkunftsländer? 6. Wie staffelt sich die gesamte berechtigte und unberechtigte Aufenthaltsdauer von ausreisepflichtigen Ausländern, unterteilt auf die jeweiligen Herkunftsländer? 7. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung zur Durchsetzung der gesetzlichen Ausreisepflicht von Personen ohne Aufenthaltstitel? 8. In welchem Umfang sind Angehörige des Polizeivollzugsdienstes und andere Angehörige der Landesverwaltung mit der Rechtsdurchsetzung bei der Abschiebung von Ausreisepflichtigen eingesetzt? 9. In wie fern handelt es sich bei diesem Personenkreis um Fachkräfte mit besonderen Ausbildungen und Erfahrungen bei der Durchsetzung von Abschiebungen? 10. Wie begründet die Landesregierung die unvollständige Abschiebung ausreisepflichtiger Personen? 11. Wie begründet die Landesregierung ihren weitgehenden Verzicht auf Rechtsdurchsetzung im Verhältnis zur Rechtsdurchsetzung gegenüber der einheimischen Bevölkerung? Alle Angaben bitten wir auf die Jahre 2012 bis 2014 zu beziehen. Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist die Anzahl der im Land Brandenburg erfassten Asylverfahren in den Jahren 2012 - 2014? zu Frage 1: Für die Durchführung von Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig, das umfangreiche Statistiken (www.bamf.de) hierzu veröffentlicht hat. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 der Großen Anfrage 1 (Landtagsdrucksache. 6/614) verwiesen. Frage 2: Wie hoch war, bzw. ist die Anerkennungsquote in diesen Verfahren, unterteilt auf die jeweiligen Herkunftsländer? zu Frage 2: Auf die Antwort zu Frage 13 der Großen Anfrage 1 (Landtagsdrucksache 6/614) wird verwiesen. Frage 3: Wie hoch ist die Zahl der sich aufgrund von unterschiedlichen Aufenthaltstiteln im Land Brandenburg aufhaltenden Asylbewerber, unterteilt auf die jeweiligen Herkunftsländer? Frage 4: Wie stellen sich die einzelnen Aufenthaltstitel in welchen Volumen dar? zu den Fragen 3 und 4: Unter „Asylbewerber“ werden hier diejenigen verstanden, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden worden ist (Asylbegehrende im Sinne des Asylverfahrensgesetzes). Der einzige Aufenthaltstitel, der an Asylbegehrende erteilt wird, ist die Aufenthaltsgestattung im Rahmen des laufenden Asylverfahrens. Aus der angefügten Tabelle ist die Zahl der Gestattungsinhaber nach Herkunftsländern zu den einzelnen Stichtagen zu entnehmen. Staatsangehörigkeit Aufenthaltsgestattung 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 Afghanistan 438 383 429 Albanien 118 Algerien 1 2 Armenien 4 7 3 Äthiopien 5 Bangladesch 4 2 Bosnien und Herzegowina 4 2 7 Burundi 1 Dschibuti 1 2 Elfenbeinküste (Cote d' Ivoire) 1 Eritrea 1 1 467 Georgien 1 Großbritannien mit Nordirland 1 Guinea 1 Indien 1 1 6 Irak 119 68 45 Iran, Islamische Republik 132 92 146 Jordanien 1 2 Jugoslawien (ehemals) 1 3 2 Kamerun 77 118 335 Kasachstan 1 1 4 Kenia 190 200 237 Kosovo 5 1 4 Kroatien 4 Lettland 1 Libanon 1 10 17 Libyen 2 1 1 Mali 2 Marokko 2 Mauretanien 1 1 1 Mazedonien 25 58 Montenegro 1 1 1 Nigeria 5 14 21 Ohne Angabe 1 2 Pakistan 85 156 264 Polen 1 3 Russische Föderation 355 1.132 1.266 Senegal 4 Serbien 10 111 459 Serbien und Montenegro (ehemals) 1 Somalia 88 319 353 Sonstige afrikanische Staatsangehörigkeiten 1 1 2 Sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 1 10 Staatenlos 23 36 55 Südafrika 1 2 9 Sudan (ohne Südsudan) 1 4 3 Südsudan 1 Syrien, Arabische Republik 81 129 796 Tansania 1 4 Tschad 60 241 194 Tunesien 1 Türkei 49 70 55 Ukraine 2 2 2 Ungeklärt 32 39 116 Vietnam 20 22 47 Gesamtergebnis 1.798 3.205 5.568 (Quelle: Ausländerzentralregister) Frage 5: Wie hoch ist die Anzahl der sich im Land Brandenburg ohne Aufenthaltstitel aufhaltenden ehemaligen Asylbewerber, verteilt auf die jeweiligen Herkunftsländer? zu Frage 5: Das Ausländerzentralregister weist nur die Anzahl der Ausreisepflichtigen insgesamt aus. Im Übrigen wird auf die in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 295 (Landtagsdrucksache 6/917) enthaltene Vorbemerkung verwiesen. Staatsangehörigkeit Ausreisepflichtige 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 Afghanistan 73 54 82 Ägypten 6 5 3 Albanien 7 7 7 Algerien 25 21 21 Angola 1 1 1 Armenien 8 7 11 Aserbaidschan 1 1 1 Bangladesch 1 1 3 Bhutan 3 4 2 Bosnien und Herzegowina 65 85 98 Brasilien 3 Bulgarien 28 28 30 Burkina-Faso 1 Chile 1 China 72 57 51 Dominikanische Republik 3 3 2 Elfenbeinküste (Cote d' Ivoire) 4 2 2 Eritrea 1 1 12 Gambia 2 2 2 Georgien 3 8 7 Ghana 5 5 6 Griechenland 2 1 1 Großbritannien mit Nordirland 1 1 Guinea 7 5 4 Indien 79 66 68 Irak 56 59 51 Iran, Islamische Republik 8 13 41 Italien 1 3 3 Jamaica 1 Jemen 2 3 2 Jordanien 4 4 4 Jugoslawien (ehemals) 15 17 25 Kambodscha 2 2 1 Kamerun 173 162 189 Kasachstan 4 5 5 Kenia 248 250 252 Kolumbien 7 7 6 Kongo 1 1 1 Kongo, Dem. Republik 6 4 4 Kosovo 19 24 26 Kroatien 2 4 8 Kuba 2 1 Lettland 1 Libanon 46 48 58 Liberia 7 8 8 Litauen 1 1 1 Marokko 18 12 12 Mazedonien 14 19 19 Mexico 1 Moldau (Republik) 13 13 10 Mongolei 2 3 2 Montenegro 9 12 14 Nepal 3 2 3 Niederlande 1 1 Niger 1 Nigeria 59 62 65 Ohne Angabe 1 ohne Bezeichnung 1 Österreich 1 1 1 Pakistan 41 56 108 Philippinen 1 1 Polen 29 35 26 Rumänien 38 44 45 Russische Föderation 116 374 524 Senegal 2 3 5 Serbien 81 109 234 Serbien und Montenegro (ehemals) 3 3 4 Sierra Leone 28 22 20 Somalia 7 18 179 Sonstige afrikanische Staatsangehörigkeiten 19 17 16 Sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 2 1 2 Sowjetunion (ehemals) 2 2 2 Spanien 2 2 Sri Lanka 1 1 Staatenlos 12 8 9 Südafrika 2 3 3 Sudan (ehemals) 9 7 4 Sudan (ohne Südsudan) 1 Syrien, Arabische Republik 10 6 17 Tadschikistan 1 Tansania 1 Togo 6 3 3 Tschad 14 32 130 Tunesien 4 6 7 Türkei 87 78 64 Uganda 1 2 1 Ukraine 28 32 33 Ungeklärt 235 213 202 Usbekistan 1 Vereinigte Staaten von Amerika 1 Vietnam 318 301 250 Weißrussland 9 8 8 Gesamtergebnis 2.230 2.492 3.136 (Quelle: Ausländerzentralregister) Frage 6: Wie staffelt sich die gesamte berechtigte und unberechtigte Aufenthaltsdauer von ausreisepflichtigen Ausländern, unterteilt auf die jeweiligen Herkunftsländer? zu Frage 6: Zur Aufenthaltsdauer von ausreisepflichtigen Ausländern liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 7: Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung zur Durchsetzung der gesetzlichen Ausreisepflicht von Personen ohne Aufenthaltstitel? zu Frage 7: Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 295 (Landtagsdrucksache 6/917) verwiesen. Frage 8: In welchem Umfang sind Angehörige des Polizeivollzugsdienstes und andere Angehörige der Landesverwaltung mit der Rechtsdurchsetzung bei der Abschiebung von Ausreisepflichtigen eingesetzt? zu Frage 8: Das Verfahren der Vollzugshilfe richtet sich nach dem Erlass des brandenburgischen Ministeriums des Innern vom 20.11.2009 zur „Unterstützung der Ausländerbehörden bei der Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen durch die Polizei“. Entsprechend erfolgt die Unterstützung der Polizei in Form einer Transportbegleitung und grundsätzlich allein bei Vorliegen bestimmter Fallkonstellationen sowie der im Erlass aufgeführten Voraussetzungen. Sofern eine Unterstützung erfolgt, werden in der Regel zwei Polizeibeamte zur Transportbegleitung eingesetzt. Ein aussagekräftiger Datennachhalt zu Amts- und Vollzugshilfeleistungen der Polizei gegenüber den Ausländerbehörden existiert im Polizeipräsidium für den benannten Zeitraum nicht. Vor diesem Hintergrund können hierzu keine belastbaren Aussagen getroffen werden. Eine retrograde Recherche wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, wobei zudem davon ausgegangen werden muss, dass die dadurch erlangten Daten weder vollständig noch valide wären. Frage 9: In wie fern handelt es sich bei diesem Personenkreis um Fachkräfte mit besonderen Ausbildungen und Erfahrungen bei der Durchsetzung von Abschiebungen? zu Frage 9: Das Polizeipräsidium hält kein gesondertes und speziell aus- bzw. weitergebildetes Personal für die Realisierung von Amts- und Vollzugshilfeersuchen im Zusammenhang mit Abschiebungsmaßnahmen vor. Dies ist auch im Lichte der Vollzugshilfegrundsätze – die ersuchende Behörde trägt u. a. gegenüber der Polizei die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der zu treffenden Maßnahme, die Polizei ist für die Art und Weise der (Zwang-)Anwendung entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben verantwortlich – nicht zwingend erforderlich. Die Polizei stellt mithin insbesondere die störungsfreie Durchführung sicher. Frage 10: Wie begründet die Landesregierung die unvollständige Abschiebung ausreisepflichtiger Personen? zu Frage 10: Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 313 (Landtagsdrucksache 6/947) sowie auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 295 (Landtagsdrucksache 6/917) verwiesen. Frage 11: Wie begründet die Landesregierung ihren weitgehenden Verzicht auf Rechtsdurchsetzung im Verhältnis zur Rechtsdurchsetzung gegenüber der einheimischen Bevölkerung? zu Frage 11: Die Landesregierung verzichtet nicht auf die Durchsetzung der Ausreisepflicht. Gleiches gilt für Ausländerbehörden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 295 (Landtagsdrucksache 6/917) verwiesen.