Landtag Brandenburg Drucksache 6/10224 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.12.2018 / Ausgegeben: 19.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4014 der Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) und Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/9843 „Tolerantes Brandenburg“ und Migrantenorganisationen Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: In der „Expertise zum Handlungskonzept der Landesregierung ‚Tolerantes Brandenburg - für eine starke und lebendige Demokratie‘“ vom 14. März 2014, das seinerzeit von der damals noch im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg angesiedelten Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“ in Auftrag gegeben wurde, heißt es auf S. 8: „In praktischer Hinsicht wird für den Einbezug von Migrantenorganisationen plädiert, die als Kooperationspartner gewonnen werden sollten. Ebenso sollte die Schnittmenge mit dem Geschäftsbereich der Integrationsbeauftragten bestimmt werden.“ Mittlerweile heißt die Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg “ und ist eine Stabstelle in der Staatskanzlei. Die Koordinierungsstelle arbeitet nach Eigendarstellung auf ihrer Internetpräsenz mit der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg zusammen. Die Bezeichnung „Tolerantes Brandenburg“ meint häufig nicht nur das gleichnamige „Handlungskonzept“ der Landesregierung oder die Koordinierungsstelle , sondern auch das Netzwerk, das auf Grundlage des so genannten Handlungskonzepts von der Stabstelle in der Staatskanzlei zentral koordiniert wird. Insoweit beziehen sich die nachfolgenden Fragen nicht nur auf die Koordinierungsstelle, sondern auch auf das um sie herum aufgebaute Netzwerk. Wir fragen die Landesregierung: 1. Besteht bereits eine Kooperation seitens „Tolerantes Brandenburg“ mit Migrantenorganisationen ? (Falls ja, bitte aufschlüsseln nach Name der Organisation, Art der Kooperation und Zeitpunkt des Kooperationsbeginns.) zu Frage 1: Nein. 2. Sofern eine Kooperation mit Migrantenorganisationen bereits besteht, schließt sich die Frage an, in welcher Höhe die Landesregierung Migrantenorganisationen, die mit dem „Toleranten Brandenburg“ zusammenarbeiten, bereits finanziell gefördert hat. (Bitte aufschlüsseln nach Zuwendungshöhe je Haushaltsjahr seit Kooperationsbeginn und Zuwendungszweck.) zu Frage 2: Siehe Antwort Frage 1. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10224 - 2 - 3. Falls noch keine Kooperation zwischen dem „Toleranten Brandenburg“ und Migrantenorganisationen besteht: Ist eine solche geplant, und wenn ja, in welcher Form? zu Frage 3: Nein. 4. Wie viele Mitarbeiter der Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg“ haben nicht die deutsche oder zumindest eine weitere Staatsangehörigkeit (sogenannte doppelte Staatsbürgerschaft)? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Mitarbeiter und den Staaten der anderen Staatsbürgerschaften.) zu Frage 4: Aufgrund der geringen Zahl der Beschäftigten der Koordinierungsstelle wäre eine Zuordnung der Angabe zu einzelnen Beschäftigten ohne weiteres möglich. Diese Frage wird deswegen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet. 5. Wie viele Mitarbeiter der Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg“ sind muslimischen Glaubens? zu Frage 5: Die religiöse bzw. weltanschauliche Überzeugung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist eine Privatangelegenheit und fällt nicht in die Organkompetenz der Landesregierung . 6. Worin besteht nach Ansicht der Landesregierung die „Schnittmenge“ der Aufgaben der Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg“ mit dem Geschäftsbereich der Integrationsbeauftragten und worin unterscheiden sich die Aufgabenbereiche? zu Frage 6: Integrationspolitik ist eine Querschnittsaufgabe, an der nahezu alle Ressorts in ihrem Zuständigkeitsbereich beteiligt sind. Sie wird gebündelt durch das für Fragen der Integration federführende MASGF. Diese Zuständigkeit findet ihren inhaltlichen Niederschlag in dem Landesintegrationskonzept, welches die verschiedenen Handlungsfelder (bspw. Bildung, Arbeit, Wirtschaft, Sicherheit, Gesundheit) aufgreift und konkretisiert. Zu den Hauptaufgaben der Integrationsbeauftragten zählt die Beratung der gesamten Landesregierung in allen migrationspolitischen Angelegenheiten. Dies umfasst sowohl Grundsatzangelegenheiten der Integrations- und Zuwanderungspolitik als auch Angelegenheiten der aufenthalts-, asyl- und migrationspolitischen Gesetzgebung. Die Integrationsbeauftragte ist in Zusammenarbeit mit den Beauftragten des Bundes, anderer Länder und kommunaler Gebietskörperschaften tätig. Ferner fördert und unterstützt die Integrationsbeauftragte die im Wirkungsbereich tätigen freien Träger, Institutionen, Netzwerke und Selbstorganisationen . Dabei nimmt die Unterstützung der Qualifizierung von Migrantenselbstorganisationen einen besonderen Stellenwert ein. Überdies nimmt die Integrationsbeauftragte die Funktion als Mitglied der Härtefallkommission des Landes Brandenburg wahr. Das Bündnis für Brandenburg ist eine breite Plattform des Landes für staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure. Mit ihr unterstreicht das Land, dass eine gelingende Integration nicht allein durch staatliche Maßnahmen gewährleistet werden kann, sondern dass es hierfür der Offenheit und des Engagements von Kommunen, Nachbarschaften, Vereinen und Verbänden bedarf. Entsprechend ist das Bündnis für Brandenburg vielmehr als ein zivilgesellschaftliches Bündnis zu verstehen. Hauptaufgabe des Bündnisses ist die flächendeckende Vernetzung der einzelnen Akteurskreise. Dazu zählen die Zivilgesellschaft, die einzelnen Ressorts der Landesregierung, das Netzwerk des „Toleranten Brandenburgs“, Landtag Brandenburg Drucksache 6/10224 - 3 - aber auch Akteure aus der Wirtschaft. Ferner unterstützt das Bündnis das zivilgesellschaftliche Engagement im Bereich der Integration durch die dem Bündnis zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Überdies arbeitet das Bündnis themenübergreifend. In seiner Arbeit greift das Bündnis Schnittpunkte mit angrenzenden Themenbereichen, z.B. Antisemitismus und Islamismus, auf. Im Rahmen der Vernetzungsarbeit bestehen auf Basis dieser thematischen Schnittpunkte Synergieeffekte. 7. Wie bewertet die Landesregierung eine solche Schnittmenge, das heißt die Wahrnehmung grundsätzlich gleicher Aufgaben durch zwei verschiedene Stelle, vor dem Hintergrund des haushaltsrechtlichen Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ? zu Frage 7: Die Integrationsbeauftragte und die Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg /Bündnis für Brandenburg“ nehmen - vgl. Antwort zu Frage 6 - nicht die gleichen Aufgaben wahr.