Landtag Brandenburg Drucksache 6/10253 6. Wahlperiode Eingegangen: 17.12.2018 / Ausgegeben: 27.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4075 der Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) und Björn Lakenmacher (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9990 Straßenbaubeiträge in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Nicht nur in Brandenburg, sondern auch in anderen Bundesländern spielt der Umgang mit den Straßenbaubeiträgen eine wichtige Rolle. So gibt es bereits in anderen Ländern im Rahmen von Kleinen Anfragen eine gute Datengrundlage hinsichtlich der durch die Gemeinden erhobenen Straßenbaubeiträge sowie der Verwaltungs-, Rechtsberatungs- und Gerichtskostenkosten hinsichtlich der Bescheidung von Straßenbaubeiträgen. 1. In welcher Höhe haben die jeweiligen Gemeinden in Brandenburg jeweils (für die einzelnen Jahre getrennt ausweisen) in den Jahren 2010 bis 2018 Straßenbaubeiträge erhoben? (Bitte auch den Durchschnittswert der Jahre 2010 bis 2018 für die jeweilige Gemeinde und die Gesamtwerte für ganz Brandenburg angeben) zu Frage 1: Im Zeitraum 2015 bis 2017 wurden Straßenbaubeiträge in Höhe von insgesamt 74,1 Mio. € festgesetzt. Für eine detaillierte Darstellung wird auf den Bericht der Landesregierung „Grundlagen für eine Weiterentwicklung der Straßenausbaubeiträge schaffen!“ (Drs. 6/10024) verwiesen. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 2. In welcher Höhe sind den jeweiligen Gemeinden in Brandenburg jeweils (für die einzelnen Jahre getrennt ausweisen) in den Jahren 2010 bis 2018 Verwaltungskosten (einschließlich der Personalkosten), Rechtsberatungskosten und Gerichtskosten entstanden, um die Straßenbaubeiträge zu erheben? (Bitte auch den Durchschnittswert der Jahre 2010 bis 2018 für die jeweilige Gemeinde und die Gesamtwerte für ganz Brandenburg angeben) zu Frage 2: Hinsichtlich der Verwaltungskosten wird auf den Bericht der Landesregierung (Drs. 6/10024) verwiesen. Zur Höhe der Rechtsberatungs- und Gerichtskosten liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 2. In welcher Höhe sind den jeweiligen Gemeinden in Brandenburg jeweils (für die einzelnen Jahre getrennt ausweisen) in den Jahren 2010 bis 2018 Verwaltungskosten (einschließlich der Personalkosten), Rechtsberatungskosten und Gerichtskosten entstanden...