Landtag Brandenburg Drucksache 6/10256 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.12.2018 / Ausgegeben: 27.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4013 der Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) und Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/9842 Beteiligung an „Unteilbar“- Demonstration am 13. Oktober 2018 in Berlin Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Am 13. Oktober 2018 fand in Berlin die Demonstration des „Bündnisses“ „#Unteilbar“ unter dem Motto „Solidarität statt Ausgrenzung - für eine offene und freie Gesellschaft“ statt. In dem im Internet veröffentlichten Aufruf heißt es unter anderem: „Wir treten für eine offene und solidarische Gesellschaft ein, in der Menschenrechte unteilbar, in der vielfältige und selbstbestimmte Lebensentwürfe selbstverständlich sind. Wir stellen uns gegen jegliche Form von Diskriminierung und Hetze. Gemeinsam treten wir antimuslimischem Rassismus , Antisemitismus, Antiziganismus, Antifeminismus und LGBTIQ*-Feindlichkeit entschieden entgegen.“ An der „Unteilbar“-Demonstration nahm auch der Zentralrat der Muslime teil. In dem Verband sind Moscheevereine organisiert, die Islamisten und türkischen Nationalisten nahestehen. Zu den Mitgliedern des Zentralrats der Muslime zählt unter anderem die „Islamische Gemeinde in Deutschland“, die vom Bundesverfassungsschutz als islamistische Vereinigung eingestuft wird und als Teil der ägyptischen Muslimbruderschaft angesehen werden muss. Und auch der Moscheeverein „ATIB“, der bis mindestens 2015 von mehreren Verfassungsschutzämtern als deutscher Ableger der rechtsextremen und nationalistischen Organisation „Graue Wölfe“ in der Türkei bezeichnet wurde, gehört zum Zentralrat. Anmelder der Demonstration war ferner ein Anwalt der linksextremistischen, gewaltunterstützende „Roten Hilfe e.V.“, einer Organisation zur Unterstützung linker Straftäter , die sich wegen ihrer politischen Aktivitäten vor der Justiz zu verantworten haben. Wir fragen die Landesregierung: 1. Haben Mitglieder der brandenburgischen Landesregierung an der Veranstaltung am 13. Oktober 2018 teilgenommen oder diese organisatorisch und/oder finanziell unterstützt ? (Bitte konkretisieren nach Namen und Amt der Regierungsmitglieder.) zu Frage 1: Die Landesregierung hat die Veranstaltung weder organisatorisch noch finanziell unterstützt. Ob und an welchen politischen Veranstaltungen Mitglieder der Landesregierung als Privatpersonen teilnehmen oder diese organisatorisch und/oder finanziell unterstützen , steht ihnen frei. Die Landesregierung erfasst diese Teilnahmen nicht. 2. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob Mitglieder des brandenburgischen Landtags die Demonstration organisatorisch und/oder finanziell unterstützt haben? (Falls ja, bitte aufschlüsseln Name und Fraktionsmitgliedschaft.) Landtag Brandenburg Drucksache 6/10256 - 2 - zu Frage 2: Nein. 3. Ist der Landesregierung bekannt, ob Mitglieder des brandenburgischen Landtags an der Demonstration teilgenommen haben? (Falls ja, bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Mitglieder des Landtags je Fraktion.) zu Frage 3: Nein. 4. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob an der Demonstration Personen, die vom brandenburgischen Verfassungsschutz beobachtet werden, teilgenommen haben? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Personen und Organisation.) zu Frage 4: Der Landesregierung liegen derzeit keine gesicherten Erkenntnisse zur Teilnahme von Personen, die vom brandenburgischen Verfassungsschutz beobachtet werden, an der Demonstration vor. 5. Hat sich die Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg “ an der Organisation und/oder Finanzierung der Demonstration beteiligt? zu Frage 5: Nein. 6. Hat die Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg“ den Veranstaltern Demonstrationsmaterialien wie beispielsweise Banner, Luftballons , Trillerpfeifen, Klatschpappen und Mini-Megafone mit dem Logo „Tolerantes Brandenburg“ zur Verfügung gestellt? (Bitte jeden Gegenstand nach Anzahl auflisten .) zu Frage 6: Nein. 7. Stellte die Koordinierungsstelle Utensilien zur Durchführung der Demonstration zur Verfügung? Mit dem Begriff „Utensilien“ sind dabei insbesondere - aber nicht ausschließlich - Fahnen, Lautsprecher- und Musikanlagen, Ordnerarmbinden, Transparente , Sirenen und andere, die Durchführung unterstützende Gegenstände gemeint. (Bitte jeden Gegenstand nach Anzahl auflisten.) zu Frage 7: Nein. 8. Kam das „Demokratie-Mobil“ der Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg /Bündnis für Brandenburg“ bei der Demonstration zum Einsatz? Wenn ja, in welcher Funktion? zu Frage 8: Nein. 9. Waren auf der Veranstaltung Vereine und/oder Organisationen vertreten, die von der Landesregierung, insbesondere über die Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg“ in der Staatskanzlei, finanziell gefördert werden? (Bitte die Vereine und Organisationen aufzählen.) Landtag Brandenburg Drucksache 6/10256 - 3 - zu Frage 9: In der Bundesrepublik Deutschland existiert im Rahmen des Versammlungsrechtes die Versammlungsfreiheit. Vereine und/oder Organisationen entscheiden eigenverantwortlich , an welchen Veranstaltung sie teilnehmen. Die Landesregierung sieht es nicht als ihre Aufgabe an, Erhebungen über die Beteiligung an Versammlungen von durch sie geförderte Vereine oder Organisationen durchzuführen. 10. Hat die Landesregierung die Anreise von Personen aus Brandenburg zur Demonstration unmittelbar oder mittelbar über Dritte finanziell oder in anderer Form gefördert ? Wenn ja, in welcher Höhe bzw. in welcher Form? zu Frage 10: Nein. 11. Wie bewertet die Landesregierung unter Berücksichtigung der in den Vorbemerkungen genannten Verbindungen, dass der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, A. M., bei der Veranstaltung gesprochen hat? zu Frage 11: Die Landesregierung sieht es nicht als ihre Aufgabe an, eine solche Auswahl zu bewerten. 12. Wie bewertet die Landesregierung, dass die Veranstaltung von einem Rechtsanwalt der linksextremistischen Organisation „Rote Hilfe e.V.“, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, angemeldet wurde? zu Frage 12: Weder der Demonstrationsort noch die Veranstaltungsanmeldung fallen in den Verantwortungsbereich des Landes Brandenburg.