Landtag Brandenburg Drucksache 6/10259 6. Wahlperiode Eingegangen: 18.12.2018 / Ausgegeben: 27.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4043 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/9926 Mobilfunk in den großen kreisfreien Städten im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragenstellers: In der Landtagssitzung am 15.11.2018 in der Aktuellen Stunde zum Thema „Klare Regeln für 5 G -Vergabe: Fairer Mobilfunknetzausbau für Stadt und Land „ führte der Wirtschafts-minister sinngemäß aus, das in Naturschutzgebieten keine Mobilfunkmasten aufgestellt werden dürfen, weil es Studien gäbe, die nahe legen würden, das die Mobilfunkstrahlung schädliche Auswirkungen auf Fauna und Flora hätte. Nicht bestritten wurde, aber auch nicht begründet warum, wurde das es in Naturschutzgebieten schwierig bis unmöglich sei, Mobilfunktstationen oder Mobilfunkmasten aufzustellen. Frage 1: Wie viel Fläche steht in der kreisfreien Stadt Potsdam unter Naturschutz? Frage 5: Wie viel Fläche steht in der kreisfreien Stadt Potsdam unter Landschaftsschutz? zu den Fragen 1 und 5: In der kreisfreien Stadt Potsdam beträgt die Fläche von Naturschutzgebieten 1.504 ha, die Fläche von Landschaftsschutzgebieten beträgt 9.802 ha (Stand: 30.09.2016). Es wird darauf hingewiesen, dass Naturschutzgebiete oft vollständig oder anteilig in Landschaftsschutzgebieten liegen und sich dann die jeweiligen Schutzkategorien überlagern. Frage 2: Wie viel Fläche steht in der kreisfreien Stadt Cottbus unter Naturschutz? Frage 6: Wie viel Fläche steht in der kreisfreien Stadt Cottbus unter Landschaftsschutz? zu den Fragen 2 und 6: In der kreisfreien Stadt Cottbus beträgt die Fläche von Naturschutzgebieten 558 ha, die Fläche von Landschaftsschutzgebieten beträgt 2.262 ha (Stand: 30.09.2016). Es wird darauf hingewiesen, dass Naturschutzgebiete oft vollständig oder anteilig in Landschaftsschutzgebieten liegen und sich dann die jeweiligen Schutzkategorien überlagern. Frage 3: Wie viel Fläche steht in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel unter Naturschutz ? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10259 - 2 - Frage 7: Wie viel Fläche steht in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel unter Landschaftsschutz? zu den Fragen 3 und 7: In der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel beträgt die Fläche von Naturschutzgebieten 1.898 ha, die Fläche von Landschaftsschutzgebieten beträgt 12.067 ha (Stand: 30.09.2016). Es wird darauf hingewiesen, dass Naturschutzgebiete oft vollständig oder anteilig in Landschaftsschutzgebieten liegen und sich dann die jeweiligen Schutzkategorien überlagern. Frage 4: Wie viel Fläche steht in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) unter Naturschutz? Frage 8: Wie viel Fläche steht in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) unter Landschaftsschutz ? zu den Fragen 4 und 8: In der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) beträgt die Fläche von Naturschutzgebieten 902 ha, die Fläche von Landschaftsschutzgebieten beträgt 2.084 ha (Stand: 30.09.2016). Es wird darauf hingewiesen, dass Naturschutzgebiete oft vollständig oder anteilig in Landschaftsschutzgebieten liegen und sich dann die jeweiligen Schutzkategorien überlagern. Frage 9: Gibt es in der kreisfreien Stadt Potsdam Probleme mit der Genehmigung und Aufstellung von Mobilfunkmasten oder Mobilfunktstationen aus Gründen des Landschaftsoder Naturschutzes? Wenn ja welche? Frage 10: Gibt es in der kreisfreien Stadt Cottbus Probleme mit der Genehmigung und Aufstellung von Mobilfunkmasten oder Mobilfunktstationen aus Gründen des Landschaftsoder Naturschutzes? Wenn ja, welche? Frage 11: Gibt es in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel Probleme mit der Genehmigung und Aufstellung von Mobilfunkmasten oder Mobilfunktstationen aus Gründen des Landschafts- oder Naturschutzes? Wenn ja, welche? Frage 12: Gibt es in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) Probleme mit der Genehmigung und Aufstellung von Mobilfunkmasten oder Mobilfunktstationen aus Gründen des Landschafts - oder Naturschutzes? Wenn ja, welche? zu den Fragen 9 bis 12: Die Fragen beziehen sich auf Zuständigkeiten der kreisfreien Städte. Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Frage 13: Wie ist die Netzabdeckung in der kreisfreien Stadt Potsdam? Frage 14: Wie ist die Netzabdeckung in der kreisfreien Stadt Cottbus? Frage 15: Wie ist die Netzabdeckung in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel? Frage 16: Wie ist die Netzabdeckung in der kreisfreien Stadt Potsdam Frankfurt (Oder)? zu den Fragen 13 bis 16: Die drahtlose Breitbandverfügbarkeit in Deutschland wird auf Ebene der Planungsregionen näherungsweise durch den Breitbandatlas der Bundesregie- Landtag Brandenburg Drucksache 6/10259 - 3 - rung dargestellt (https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau /Breitbandatlas-Karte/start.html). Dem MWE liegen keine konkreten Daten der einzelnen Mobilfunkanbieter zur Netzabdeckung vor, da diese der Geheimhaltung der Netzbetreiber unterliegen. Frage 17: Sieht die Landesregierung irgendwelche Probleme Mobilfunkmasten oder Mobilfunktstationen in der unmittelbaren Nähe menschlicher Wohnungen aufstellen zu lassen? zu Frage 17: Seit dem flächendeckenden Ausbau des Mobilfunknetzes wurde dieser durch gesetzliche Regelungen zum Immissionsschutz begleitet. Die 1997 in Kraft getretene 26. BImSchV wurde dabei regelmäßig überarbeitet und den jeweiligen Anforderungen und neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Sie stellt den an alle Funksendeanlagen zu stellenden Anforderungsmaßstab dar. Unabhängig vom Vorgenannten kam und kommt es in Einzelfällen zu Besorgnissen der Bürger. Diese werden dann im Dialog mit dem Bürger, dem Betreiber der Sendeanlage und den zuständigen Behörden geklärt. Prinzipiell prüft die Bundesnetzagentur als bundesweit zuständige Behörde für jede neu zu errichtende Mobilfunkbasisstation separat vorab, ob eine Standortbescheinigung überhaupt erteilt werden kann und welche Sicherheitsabstände einzuhalten sind. Dabei sind Schutzabstände zur Wohnbebauung ebenso enthalten wie der des umgebenden Zaunes, wenn der Mast in freier Natur errichtet wird.