Landtag Brandenburg Drucksache 6/10264 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.12.2018 / Ausgegeben: 27.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4049 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/9953 Ärztliche Versorgung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung für das Land Brandenburg (Stand 30.06.2018) ist für den Landkreis Oberspreewald- Lausitz zu entnehmen, dass drei Planungsbereiche frei für Zulassungen für Hausärzte sind. Dringend gesucht werden Hausärzte für Lauchhammer und Schwarzheide und ein Augenarzt für die Region Senftenberg. Weiterhin besteht für den gesamten Bereich Lausitz-Spreewald eine Unterversorgung im Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie. Mit einem Versorgungsgrad von über 200 Prozent werden die Bereiche Chirurgie, Kinder- und Jugendmedizin. Vorbemerkung der Landesregierung: Gegenstand der Fragen 1-10 sind Angebote der ambulanten medizinischen Versorgung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung obliegt der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Brandenburg (KZV BB). Diese wurden um Zuarbeit zur Beantwortung der Kleinen Anfrage gebeten. Die nachfolgenden Antworten beruhen auf diesen Stellungnahmen. Frage 1: Wie viele Ärztinnen und Ärzte waren zu den Stichtagen 31.12.2010, 31.12.2014 und 31.12.2017 in der ambulanten Versorgung tätig? (Bitte auch aufführen, wie viele davon in eigener Niederlassung tätig waren) a) Wie viele wirkten zu den genannten Stichtagen als Hausärzte? b) Wie viele wirkten zu den genannten Stichtagen als Fachärzte? zu Frage 1: Die entsprechenden Angaben der KVBB können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Angaben beziehen sich auf die Anrechnungsfaktoren (AF) gemäß Bedarfsplanungs‐Richtlinie (BPL-RL) des G‐BA, die sich aus dem Zulassungsstatus eines in eigener Niederlassung tätigen Arztes (hälftiger Versorgungsauftrag = 0,5 AF; voller Versorgungsauftrag = 1,0 AF) bzw. dem Beschäftigungsumfang eines angestellten Arztes (bis 10 h/Wo = 0,25 AF, über 10 bis 20h/Wo = 0,5 AF, über 20 bis 30h/Wo = 0,75 AF, über 30h/Wo = 1,0 AF) ergeben. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10264 - 2 - Tab. 1a: Hausärztliche und fachärztliche Versorgungsaufträge im Landkreis Oberspreewald‐Lausitz (2010, 2014, 2017) Jahre Hausärzte Fachärzte Vertragsärzte gesamt Zulassung Anstellung Gesamt Zulassung Anstellung Gesamt Zulassung Anstellung Gesamt 2010 52,0 20,0 72,0 50,0 18,5 68,5 102,0 38,5 140,5 2014 49,0 23,25 72,25 48,0 25,5 73,5 97,0 48,75 145,75 2017 47,0 23,0 70,0 43,0 24,25 67,25 90,5 47,25 137,75 Quelle: KVBB Tab. 1b: In der ambulanten Versorgung tätige Zahnärztinnen/Zahnärzte Stichtag Vertragszahnärztinnen/-ärzte (d.h. in eigener Niederlassung) Angestellte Zahnärztinnen /-ärzte Gesamt 31.12.2010 85 4 89 31.12.2014 78 9 89 31.12.2017 76 9 85 Quelle: KZV Brandenburg Frage 2: Welche Arztdichte wies der Landkreis Oberspreewald-Lausitz per 31.12.2010, per 31.12.2014 und per 31.12.2017 auf? zu Frage 2: Die entsprechenden Angaben der KVBB können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tab. 2a : Vertragsarztdichte Landkreis Oberspreewald‐Lausitz (2010, 2014, 2017) Jahre Vertragsarztdichte (Einwohner/-in / Vertragsarzt/-ärztin) LK Oberspreewald‐Lausitz Land Brandenburg 2010 866 766 2014 776 735 2017 807 724 Quelle: KVBB Die Angaben der KZV können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tab. 2b+c : Zahnarztdichte = Versorgungsgrad Landkreis Oberspreewald-Lausitz Stichtag Einwohnerzahl statistisch Zahnärztliche Versorgung 31.12.2010 115,4 % 31.12.2014 119.254 123,9 % 31.12.2017 112.450 116,6 % Quelle: KZV Brandenburg Landtag Brandenburg Drucksache 6/10264 - 3 - Stichtag Einwohnerzahl statistisch (Altersgruppe : 0-18 Jahre) Kieferorthopädische Versorgung 31.12.2010 n.v. 111,1 % 31.12.2014 14.263 83,3 % 31.12.2017 14.833 108,1 % Quelle: KZV Brandenburg In der zahnärztlichen Versorgung gilt: Überversorgung: ab 110% Regelrechte Versorgung: ±100 % (über 75% bis 110 %) Drohende Unterversorgung: ≤ 75 % Unterversorgung: ≤ 50 % Frage 3: Wie viele Hausärzte sind in den Jahren 2000 bis 2017 aus ihrer Praxis ausgeschieden ? (Bitte jahrweise angeben) Frage 4: Wie viele Hausärzte haben in den Jahren 2000 bis 2017 eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung erhalten und für welche Orte? (Bitte jahrweise angeben) Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 zusammen beantwortet . Eine detaillierte Auswertung zur Anzahl der ausgeschiedenen Hausärzte liegt der Landesregierung nicht vor. Detaillierte Auswertungen erfolgen durch die KVBB in Bezug auf Versorgungsaufträge, Grundlage ist die Bedarfsplanungsrichtlinie. Ein Hausarzt/eine Hausärztin kann auch über Teilbeschäftigungsaufträge verfügen. Somit ist die Angabe in Versorgungsaufträgen, laut KVBB, exakter. Im Zeitraum 2000 bis 2017 hat sich die Anzahl der hausärztlichen Versorgungsaufträge im Landkreis Oberspreewald‐Lausitz von 81,0 VA um 11,0 VA auf 70,0 VA reduziert. Die Fachgruppe der Hausärztinnen/-ärzte wird seit 2013 gem. § 11 BPL‐RL auf der planungsräumlichen Ebene der Mittelbereiche beplant (vormals Beplanung auf der Landkreisebene). Während der Mittelbereich Senftenberg‐Großräschen zum Stand 31.12.2017 mit einem Versorgungsgrad 104,1 % als überdurchschnittlich gut versorgt bewertet werden kann, beträgt der Versorgungsgrad im Mittelbereich Lauchhammer ‐ Schwarzheide 91,7 % und im Mittelbereich Lübbenau 91,9 %. Für alle drei Planungsbereiche bestehen Zulassungsmöglichkeiten bis zur Sperrung des Planungsbereiches wegen Erreichens/Überschreitens des Versorgungsgrades von 110 %. Im Hinblick auf die auffällige, weil höhere Altersstruktur der Hausärztinnen/Hausärzte im Landkreis Oberspreewald‐Lausitz (siehe Tabelle in Frage 6 und 7) hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen des Landes Brandenburg am 29.11.2017 die Mittelbereiche des Landkreises als Förderregion im hausärztlichen Bereich ausgewiesen, in denen Niederlassungen bzw. die Übernahme von Praxen mit bis zu 55.000 € gefördert werden. Damit sollen frühzeitig Nachfolgeregelungen jener Praxen unterstützt werden, bei denen bereits eine Praxisabgabe geplant ist. Frage 5: Wie viele Hausärzte werden in den Jahren 2018 bis 2022 aus ihrer Praxis ausscheiden , ist in diesen Fällen eine Praxisübernahme gewährleistet? zu Frage 5: Zum aktuellen Stand (30.10.2018) sind im Landkreis Oberspreewald‐Lausitz insgesamt 74,25 Haus‐ ärztinnen/-ärzte (Versorgungsaufträge) tätig. Im Vergleich zum Landtag Brandenburg Drucksache 6/10264 - 4 - Jahr 2017 hat sich damit die Zahl der Hausärztinnen/-ärzte um 4,25 VA erhöht (+ 6,1 %). Insgesamt haben im Jahr 2018 (Stand 30.10.2018) drei Hausärztinnen/-ärzte mit 2,5 Versorgungsaufträgen die Tätigkeit beendet, wovon die Stelle eines Arztes/einer Ärztin (VA 1,0) erfolgreich nachbesetzt werden konnte; die restlichen Stellen eines Arztes/einer Ärztin (1,5 VA) sind zur Nachbesetzung ausgeschrieben. Hinsichtlich zu erwartender Hausarztzahlen im Jahr 2022 respektive einer Aussage über die weitere Entwicklung der vertragsärztlichen Versorgung im Landkreis Oberspreewald‐Lausitz können nach Angaben der KVBB keine verlässlichen Angaben erfolgen, zumal das Niederlassungs‐ und Nachbesetzungsgeschehen von Arztpraxen von höchst individuellen Entscheidungskriterien abhängig ist. Zudem hat der Gesetzgeber die Regelung des Erlöschens der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung mit Vollendung des 68. Lebensjahres zum Jahresbeginn 2009 aufgehoben, so dass Vertragsärzte auch (weit) über das 68. Lebensjahr hinaus arbeiten können. Eine valide Auskunft über die konkrete Anzahl an Hausärztinnen/-ärzte, die in den nächsten vier Jahren in den Ruhestand gehen wird, ist daher nach Aussagen der KVBB verlässlich nicht möglich. Nach Angaben der KZV liegen ebenfalls keine validen Zahlen darüber vor, wie viele Zahnärztinnen/Zahnärzte ausscheiden werden. Frage 6: Wie hoch war 2017 bei den ambulant tätigen Fachärzten der Anteil derjenigen, die a) älter als 50 Jahre, b) über 60 Jahre alt waren? (Bitte jeweils nach Fachrichtungen angeben) Frage 7: Wie hoch war 2017 bei den Hausärzten der Anteil derjenigen, die a) älter als 50 Jahre, b) über 60 Jahre alt waren? (Bitte jeweils auch auf die drei Planungsbereichen aufschlüsseln ) Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 6 und 7 zusammen beantwortet . Umfassende Auswertungen im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung zu den Fragen 6a) und 7a) nicht vor. Angaben zum Anteil der Haus- und Fachärzte über 60 Jahren können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tab. : Anteile der Haus‐ und Fachärzte >= 60 Jahre (31.12.2017) Arztgruppe Anteil Ärzte >= 60 Jahre LK Oberspreewald‐ Lausitz Land Branden‐ burg Hausärztinnen/-ärzte 45,8 % 30,1 % MB Lauchhammer‐Schwarzheide 65,0 % MB Lübbenau 37,7 % MB Senftenberg‐Großräschen 39,0 % Fachärztinnen/-ärzte 20,2 % 25,3 % Quelle: KVBB Frage 8: Hat sich zwischenzeitlich die Situation bei der Versorgung mit Hausärzten verbessert ? zu Frage 8: Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 3-5 verwiesen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10264 - 5 - Frage 9: Der Website ist zu entnehmen, dass der Versorgungsgrad im Bereich Kinder- und Jugendmedizin 203,4 Prozent beträgt, jedoch dringend für Senftenberg ein Kinderarzt gesucht wird, wie ist dies zu begründen? zu Frage 9: Die Fachgruppe der Kinderärztinnen/-ärzte wird gemäß § 12 BPL‐RL auf der planungsräumlichen Ebene der kreisfreien Stadt, des Landkreises oder der Kreisregion beplant. Bei einer Bevölkerungszahl von 15.178 Einwohnerinnen und Einwohnern unter 18 Jahren im Planungsbereich Oberspreewald‐Lausitz, geht die KVBB von 8,0 pädiatrischen Versorgungsaufträgen und einer regional angepassten Verhältniszahl von 3.859 Kindern und Jugendlichen auf einen Kinderarzt / auf eine Kinderärztin aus. Somit beträgt nach Angaben der KVBB der Versorgungsgrad 203,4 %. Bei der Ermittlung dieser Verhältniszahl werden auch die Versorgungsanteile derjenigen Kinderärztinnen/-ärzte berücksichtigt, die ihre Anstellung oder Zulassung bereits beendet haben, deren Arztstellen oder Praxen aber zur Nachbesetzung bzw. Übernahme ausgeschrieben sind. Nach Angaben der KVBB sind im Landkreis OSL aktuell 1,25 Arztstellen/Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung bzw. Übernahme ausgeschrieben. Darunter ein Vertragsarztsitz in der Stadt Senftenberg. Die betreffende gut etablierte Kinderarztpraxis in Senftenberg wurde im Jahr 2017 unerwartet geschlossen . Das seitdem laufende Nachbesetzungsverfahren konnte bisher trotz intensiver Bemühungen der KVBB noch nicht erfolgreich gestaltet werden. Frage 10: Einige Hausärzte berichten, dass sie zukünftig, Bereitschaftsdienste auch für weit entfernte Orte übernehmen sollen. Für wie viele Ärzte trifft für den das für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz zu? zu Frage 10: Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse zur Anzahl von Ärzten, die Bereitschaftsdienste für weit entfernte Orte übernehmen. Die VII. Vertreterversammlung der KVBB hat am 16.06.2017 mehrheitlich das Konzept „Bereitschaftsdienst 4.0“ beschlossen, welches eine Umsetzung bis zum Jahr 2022 vorsieht. Es bezweckt die Entlastung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst. Neben vielen weiteren Maßnahmen sieht dieses Konzept auch die Gestaltung neuer Einsatzarztregionen vor. Detaillierte Informationen erhalten die Mitglieder der KVBB in den regionalen Ärzteveranstaltungen bzw. durch direkte Ansprache der Vertreterversammlungs‐Mitglieder, der Regionalbeiräte oder des Vorstandes.