Landtag Brandenburg Drucksache 6/10266 6. Wahlperiode Eingegangen: 21.12.2018 / Ausgegeben: 27.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4063 der Abgeordneten Dieter Dombrowski (CDU-Fraktion), Rainer Genilke (CDU-Fraktion) und Raik Nowka (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9977 Entsorgung asbesthaltiger Dachpappenabfälle in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Mit einem Merkblatt zur Entsorgung asbesthaltiger Dachpappenabfälle informierte die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) als zentrale Stelle für die Steuerung gefährlicher Abfälle kurzfristig die Abfallwirtschaftsbeteiligten in der Region über die Verschärfung bei der Entsorgung asbesthaltiger Teerpappen. Bislang wurden Dachpappenabfälle nach einer Vorbehandlung in thermischen Verwertungsanlagen entsorgt. Aktuelle Analysen in den thermischen Verwertungsanlagen, die für die Mitverbrennung von teerhaltigen Dachpappenabfällen zugelassen sind, zeigten in einigen Fällen jedoch Belastungen mit karzinogenen Fasern. Da diese bei der thermischen Verwertung nicht zerstört werden und dieser Entsorgungsweg somit künftig ausgeschlossen wird, wies die SBB in ihrem Merkblatt darauf hin, dass die jeweiligen Abfallerzeuger (Privatpersonen, Baufirmen, Bauherren, Betreiber von Wertstoffhöfen) einen Nachweis der Faserfreiheit der Teerpappen zu erbringen haben. Für asbesthaltige Dachpappenabfälle, die getrennt von übrigen Teerpappenresten zu lagern und zu transportieren sind, kommt nach Auskunft der SBB nur eine Entsorgung auf einer Deponie der Klassen III oder eine Untertagedeponie (in Abhängigkeit des jeweiligen PAK-Wertes) in Frage. Besonders die hohen Anforderungen der SBB an die entsprechenden Analyseverfahren (Prüfmethode, die eine Nachweisgrenze von deutlich unter 0,1 % Massenanteil ermöglicht) und an die Wahl des entsprechenden Abfallschlüssels stellen sowohl die öffentlich rechtliche Entsorgungsträger (örE) als auch die privaten und gewerblichen Abfallerzeuger vor große Probleme in der praktischen Handhabung vor Ort. Für die Bürger als private Abfallerzeuger ist es weder verhältnismäßig noch technisch, organisatorisch und wirtschaftlich zumutbar, für jede Anlieferung von Dachpappenabfällen an die Wertstoffannahmehöfe eine analytische Laboruntersuchung zu beauftragen und einen Prüfbericht beim Wertstoffhof vorzulegen. Die neuen Regelungen der SBB führen zudem zu einem enormen Anstieg der Baukosten, wenn Baufirmen künftig mehr als das Doppelte (rund 600-1.000 Euro pro Tonne Dachpappenreste anstatt rund 300 je Tonne) für die fachgerechte Entsorgung von Dachpappenabfällen zahlen müssen. Dadurch steigt die Gefahr für illegale Abfalllagerungen in der freien Landschaft, auch weil das Landesamt für Umwelt und das MLUL bislang keine landesweite Regelung speziell für die Annahme solcher Abfälle aus privaten Haushalten durch die Recyclinghöfe erarbeitet haben. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10266 - 2 - Vorbemerkung der Landesregierung: Die Betreiber von Wertstoffhöfen verlangen bei der Abgabe von Dachpappenabfällen durch Bürger als private Abfallerzeuger keine Asbestanalytik . Untersuchungen zur Beschreitung bestimmter Entsorgungswege veranlasst der Betreiber des Wertstoffhofes. Frage 1: Welche Mengen an Dachpappe aus dem Land Brandenburg wurden pro Jahr bis zur Veröffentlichung des Merkblatts der SBB mit den weiterführenden Hinweisen zur Entsorgung asbesthaltiger Dachpappenabfälle in den vergangenen zehn Jahren verwertet bzw. beseitigt? a) Verwertung in Ersatzbrennstoffanlagen für die Zementindustrie sowie Kraftwerken, b) Beseitigung auf DKIII-Deponien in anderen Bundesländern, c) Beseitigung auf DKIV-Deponien (Untertagedeponien) in anderen Bundesländern zu Frage 1: Die nachfolgende Tabelle enthält Auswertungen über: a) Entsorgung in Ersatzbrennstoffanlagen für die Zementindustrie sowie Kraftwerken b) Beseitigung auf DK-III-Deponien c) Entsorgung auf DK-IV-Deponien [t] a) b) c) 2009 9.606,01 0 47,90 2010 10.565,10 0 58,07 2011 15.871,40 56,98 157,20 2012 17.716,36 77,3 181,52 2013 17.612,18 0 220,46 2014 17.993,35 139,38 521,04 2015 18.179,29 79,05 57,78 2016 18.865,45 261,1 283,82 2017 17.020,10 95,9 134,26 Zum Jahr 2008 sind keine Daten auswertbar. Die oben aufgeführten Mengen beziehen sich auf die in Berlin und Brandenburg erzeugten Abfallmengen. Frage 2: Welche Gesamtmenge an asbesthaltiger Dachpappe wurde im Land Brandenburg verbaut und muss zukünftig entsorgt werden? zu Frage 2: Der Landesregierung liegen keine Informationen zur Gesamtmenge an asbesthaltiger Dachpappe vor, die im Land Brandenburg verbaut wurde bzw. zukünftig entsorgt werden muss. Frage 3: Aus welchen konkreten Gründen wurde durch die SBB festgelegt, dass eine Prüfmethode für die Faseranalytik vom beauftragten Labor zu verwenden ist, die eine Nachweisgrenze von deutlich unter 0,1 % Massenanteil ermöglicht? zu Frage 3: Eine Verbrennung von Abfällen, welche karzinogene Fasern enthalten, ist aus Gründen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes nicht zulässig. Das gilt auch für Abfälle mit Gehalten an karzinogenen Fasern unterhalb einem Massenanteil von 0,1 %. Daher muss zur Ermittlung der zulässigen Entsorgungswege eine Prüfmethode verwendet werden, die eine ausreichend niedrige Nachweisgrenze aufweist. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10266 - 3 - Frage 4: Auf der Grundlage welcher wissenschaftlichen Kriterien wurde die Nachweisgrenze von deutlich unter 0,1 % Massenanteil von wem festgelegt? Wann erfolgte diese wissenschaftliche Untersuchung? zu Frage 4: Die Betreiber der Mitverbrennungsanlagen fordern, dass nur Abfälle in ihren Anlagen verbrannt werden, die nachweislich frei von karzinogenen Fasern sind. Welche wissenschaftlichen Untersuchungen im Detail dort vorliegen, ist nicht bekannt. Frage 5: Nach vorliegenden Informationen sind zwei Labore in Berlin und Brandenburg bekannt, die das von der SBB erforderliche Prüfverfahren zur Faseranalytik durchführen können. Welche Labore gibt es nach Information der Landesregierung darüber hinaus, welche die von der SBB geforderten Anforderungen erfüllen? zu Frage 5: Über die exakte Anzahl in Berlin und Brandenburg bzw. bundesweit vorhandener Labore liegen keine Informationen vor. Allerdings sind aus der täglichen Praxis der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) vier Labore aus der Region sowie fünf weitere Labore überregional bekannt, die die geforderte Analytik durchführen. Frage 6: Wie bewertet die Landesregierung die DKIII- und DKIV-Kapazitäten in Berlin und Brandenburg sowie deutschlandweit? zu Frage 6: In Berlin und Brandenburg gibt es keine DK-III-Deponien sowie Untertagedeponien (DK-IV-Deponien). Die Abfälle aus Berlin und Brandenburg, die auf DK-III- sowie DK-IV-Deponien entsorgt werden müssen, werden in entsprechenden Entsorgungsanlagen in angrenzenden Bundesländern (z.B. Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen- Anhalt, Thüringen) entsorgt. Die dortigen Kapazitäten werden als insgesamt ausreichend bewertet. Frage 7: Welche Entsorgungsanlagen werden den jeweiligen Abfallerzeugern mit der Abfallschlüsselnummer 17 09 03* (sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten) durch die SBB derzeit zugewiesen? zu Frage 7: Den Abfallerzeugern werden für die Entsorgung asbesthaltiger teerhaltiger Dachpappenabfälle (AS 170903*) die DK-III-Deponien in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sowie die Untertagedeponie in Sachsen-Anhalt und Thüringen zugewiesen. Wird der Wunsch geäußert, diese Abfälle über eine Vorbehandlungsanlage in Berlin oder Brandenburg zu entsorgen, wird diesem Entsorgungsweg auch zugestimmt. Frage 8: Zu welchen konkreten Ergebnissen führten die Runden Tische bei der SBB am 16.07.2018 sowie am 06.11.2018? zu Frage 8: Die Runden-Tisch-Gespräche bei der SBB am 16.07.2018 sowie am 06.11.2018 dienten dazu, unter den Betreibern der Wertstoffhöfe in Berlin und Brandenburg einen Erfahrungsaustausch zu organisieren bzw. eine Diskussion der Detailprobleme zu ermöglichen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10266 - 4 - Frage 9: Wie bewertet die Landesregierung die mit dem SBB-Merkblatt zur Entsorgung asbesthaltiger Dachpappenabfälle verbundenen finanziellen Mehraufwendungen für private Haushalte sowie gewerbliche Bauunternehmungen? zu Frage 9: Die Entsorgungskosten für teerhaltige Dachpappenabfälle, die nachweislich asbesthaltig sind, sind höher als die der nachweislich asbestfreien teerhaltigen Dachpappenabfälle . Dieser Sachverhalt war auch schon vor dem 10.07.2018 (Datum der Veröffentlichung der „Weiterführenden Hinweise zur Entsorgung asbesthaltiger Dachpappenabfälle “) zu verzeichnen. Die Preisunterschiede treffen private Haushalte und gewerbliche Bauunternehmungen gleichermaßen. Frage 10: Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Entsorgungsprobleme vor Ort bei den örE zu lösen, die sich aufgrund der von der SBB veröffentlichten Regelungen ergeben (Faseranalytik, getrennte Lagerung und getrennter Transport von asbesthaltiger Dachpappe, Auswahl einer repräsentativen Mischprobe von Dachpappenabfällen), und um zu einer abgestimmten Lösung im Land Brandenburg zu kommen, die eine praktikable und kostenmäßig darstellbare Entsorgung absichert? zu Frage 10: Alle Abfallwirtschaftsbeteiligten wurden durch die SBB in umfänglicher Weise über die Situation und die sich ergebenden Konsequenzen informiert. Auf der Internetseite der SBB stehen diverse Informationsmaterialien zur Verfügung. Darüber hinaus haben Gesprächsrunden mit den Wertstoffhofbetreibern in Berlin und Brandenburg stattgefunden (siehe Antwort zu Frage 8). Im Januar 2019 ist eine weitere Gesprächsrunde mit den öffentlich -rechtlichen Entsorgungsträgern vorgesehen. Des Weiteren prüft das Landesamt für Umwelt (LfU) im Einzelfall die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einer Ablagerung auf einer DK-II-Deponie zuzustimmen (siehe Antwort zu Frage 11). Frage 11: Mehrere Landkreise haben das LfU und das MLUL gebeten zu prüfen, ob eine Entsorgung asbesthaltiger Dachpappenabfälle auch auf DKI- oder DKII-Deponien möglich ist. Wie bewertet die Landesregierung diesen Vorschlag der Landkreise und kreisfreien Städte? zu Frage 11: Die Deponierung asbesthaltiger Dachpappen ist grundsätzlich nur auf Deponien der Klasse III und IV möglich. Im Einzelfall ist allerdings auch eine Ablagerung von asbesthaltigen Dachpappen auf einer DK-II-Deponie möglich. Diese Möglichkeit wird das LfU prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen diesem Entsorgungsweg zustimmen. Frage 12: Welche Regelungen haben andere Bundesländer hinsichtlich der Entsorgung asbesthaltiger Dachpappenabfälle getroffen? zu Frage 12: Die Regelungen anderer Bundesländer werden durch die Landesregierung nicht bewertet.