Landtag Brandenburg Drucksache 6/10270 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.12.2018 / Ausgegeben: 27.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4048 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/9952 Ärztliche Versorgung im Landkreis Elbe-Elster Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung für das Land Brandenburg (Stand 30.06.2018) ist für den Landkreis Elbe-Elster zu entnehmen, dass im Planungsbereich Finsterwalde Zulassungen für Hausärzte frei sind und im Planungsbereich Elsterwerda - Bad Liebenwerda 2 Ausschreibungen für Praxisübernahmen laufen. Weiterhin besteht eine Unterversorgung im Bereich Nervenheilkunde. Nach dieser Auskunft ist der Landkreis Elbe-Elster mit der ärztlichen Versorgung insgesamt gut aufgestellt, jedoch nehmen dass die Bürger anders wahr. Vorbemerkung der Landesregierung: Gegenstand der Fragen 1-10 sind Angebote der ambulanten medizinischen Versorgung im Landkreis Elbe-Elster. Die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung obliegt der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Brandenburg (KZV BB). Diese wurden um Zuarbeit zur Beantwortung der Kleinen Anfrage gebeten. Die nachfolgenden Antworten beruhen auf diesen Stellungnahmen. Frage 1: Wie viele Ärztinnen und Ärzte waren zu den Stichtagen 31.12.2010, 31.12.2014 und 31.12.2017 in der ambulanten Versorgung tätig? (Bitte auch aufführen, wie viele davon in eigener Niederlassung tätig waren) a) Wie viele wirkten zu den genannten Stichtagen als Hausärzte? b) Wie viele wirkten zu den genannten Stichtagen als Fachärzte? zu Frage 1: Die entsprechenden Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Die Angaben zu den haus- und fachärztlichen Versorgungsaufträgen in Tabelle 1a beziehen sich auf die Anrechnungsfaktoren (AF) gemäß der Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL‐RL) des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), die sich aus dem Zulassungsstatus eines/einer in eigener Niederlassung tätigen Arztes/Ärztin (hälftiger Versorgungsauftrag = 0,5 AF; voller Versorgungsauftrag = 1,0 AF) bzw. dem Beschäftigungsumfang eines angestellten Arztes/einer angestellten Ärztin (bis 10 h/Wo = 0,25 AF, über 10 bis 20h/Wo = 0,5 AF, über 20 bis 30h/Wo = 0,75 AF, über 30h/Wo = 1,0 AF) ergeben. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10270 - 2 - Tab. 1a: Hausärztliche und fachärztliche Versorgungsaufträge im Landkreis Elbe‐ Elster (2010, 2014, 2017) Tab. 1b: In der ambulanten Versorgung tätige Zahnärzte Stichtag Vertragszahnärzte (d.h. in eigener Niederlassung) Angestellte Zahnärzte Gesamt 31.12.2010 83 3 89 31.12.2014 80 3 83 31.12.2017 76 5 81 Quelle: KZV Brandenburg Frage 2: Welche Arztdichte wies der Landkreis Elbe-Elster per 31.12.2010, per 31.12.2014 und per 31.12.2017 auf? zu Frage 2: Die entsprechenden Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tab. 2a: Vertragsarztdichte Landkreis Elbe‐Elster (2010, 2014, 2017) Jahre Vertragsarztdichte (Einwohner/-in/Vertragsarzt/- ärztin) LK Elbe-Elster Land Brandenburg 2010 870 766 2014 775 735 2017 775 724 Quelle: KVBB Die Entwicklung im Landkreis Elbe-Elster zeigt eine im Vergleich zur Landesentwicklung deutlich positivere Arztdichte. Tab. 2b+c: Zahnarztdichte = Versorgungsgrad Stichtag Einwohnerzahl statistisch Zahnärztliche Versorgung 31.12.2010 115.560 118,5 % 31.12.2014 109.606 121,9 % 31.12.2017 104.673 119,6 % Quelle: KZV Brandenburg Jahre Hausärzte Fachärzte Vertragsärzte gesamt Zulassung Anstellung Gesamt Zulassung Anstellung Gesamt Zulassung Anstellung Gesamt 2010 72,5 2,0 74,5 50,5 3,75 54,25 123,0 5,75 128,75 2014 68,0 11,25 79,25 47,0 9,75 56,75 115,0 21,0 136,0 2017 61,5 12,25 73,75 43,0 16,75 59,75 104,5 29,0 133,5 Quelle: KVBB Landtag Brandenburg Drucksache 6/10270 - 3 - Stichtag Einwohnerzahl statistisch (Altersgruppe 0-18 Jahre) Kieferorthopädische Versorgung 31.12.2010 14.059 114,3 % 31.12.2014 13.686 117,7 % 31.12.2017 13.938 85,7 % Quelle: KZV Brandenburg In der zahnärztlichen Versorgung gilt: Überversorgung: ab 110 % Regelrechte Versorgung: ±100 % (über 75 % bis 110 %) Drohende Unterversorgung : ≤ 75 % Unterversorgung: ≤ 50 % Frage 3: Wie viele Hausärzte sind in den Jahren 2000 bis 2017 aus ihrer Praxis ausgeschieden ? (Bitte jahrweise angeben) Frage 4: Wie viele Hausärzte haben in den Jahren 2000 bis 2017 eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung erhalten und für welche Orte? (Bitte jahrweise angeben) Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 zusammen beantwortet . Eine detaillierte Auswertung zur Anzahl der ausgeschiedenen Hausärzte liegt der Landesregierung nicht vor. Detaillierte Auswertungen erfolgen durch die KVBB in Bezug auf Versorgungsaufträge, Grundlage ist die Bedarfsplanungsrichtlinie. Ein Hausarzt/eine Hausärztin kann auch über Teilbeschäftigungsaufträge verfügen. Somit ist die Angabe in Versorgungsaufträgen, laut KVBB, exakter. Im Zeitraum 2000 bis 2017 hat sich die Anzahl der hausärztlichen Versorgungsaufträge im Landkreis Elbe‐Elster von 90,0 VA um 16,25 VA auf 73,75 VA reduziert. Die Fachgruppe der Hausärztinnen/Hausärzte wird gem. § 11 BPL‐RL auf der planungsräumlichen Ebene der Mittelbereiche beplant (vormals auf Ebene des Landkreises). Mit Versorgungsgraden von über 110 % gelten der Mittelbereich Elsterwerda ‐ Bad Liebenwerda (120,7 %) und der Mittelbereich Herzberg (110,8 %) zum Stand 31.12.2017 als überversorgt und der Mittelbereich Finsterwalde mit 107,2 % als überdurchschnittlich gut versorgt. Mit Blick auf die höhere Altersstruktur der Hausärztinnen /Hausärzte (siehe Tabelle in Frage 7 und 8) hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen des Landes Brandenburg am 29.11.2017 den Mittelbereich Herzberg als Förderregion im hausärztlichen Bereich ausgewiesen, in dem Niederlassungen bzw. die Übernahme von Praxen mit bis zu 55.000 € gefördert werden. Damit sollen frühzeitig Nachfolgeregelungen jener Praxen unterstützt werden, bei denen bereits eine Praxisabgabe geplant ist. Frage 5: Wie viele Hausärzte werden in den Jahren 2018 bis 2022 aus ihrer Praxis ausscheiden , ist in diesen Fällen eine Praxisübernahme gewährleistet? zu Frage 5: Zum aktuellen Stand (30.10.2018) sind im Landkreis Elbe‐Elster insgesamt 75,25 Hausärztinnen/Hausärzte (Versorgungsaufträge) tätig (+ 2,0 %). Im Vergleich zum Jahr 2017 hat sich die Zahl der Hausärztinnen/Hausärzte demnach um 1,5 VA erhöht. Insgesamt haben im Jahr 2018 (Stand 30.10.2018) vier Hausärztinnen/Hausärzte mit jeweils 1,0 Versorgungsauftrag die Tätigkeit beendet. Davon konnten 3,0 der Arztstellen bzw. Ver- Landtag Brandenburg Drucksache 6/10270 - 4 - tragsarztsitze erfolgreich nachbesetzt werden, die restliche Arztstelle/Vertragsarztsitz (1,0 VA) ist zur Nachbesetzung ausgeschrieben. Hinsichtlich zu erwartender Hausarzt- /Hausärztinzahlen im Jahr 2022 respektive einer Aussage über die weitere Entwicklung der vertragsärztlichen Versorgung im Landkreis Elbe‐Elster können keine verlässliche Angaben erfolgen, zumal das Niederlassungs‐ und Nachbesetzungsgeschehen von Arztpraxen von höchst individuellen Entscheidungskriterien abhängig ist. Zudem hat der Gesetzgeber die Regelung des Erlöschens der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung mit Vollendung des 68. Lebensjahres zum Jahresbeginn 2009 aufgehoben, so dass Vertragsärzte auch (weit) über das 68. Lebensjahr hinaus arbeiten können. Eine valide Auskunft über die konkrete Anzahl an Hausärztinnen/Hausärzten, die in den nächsten vier Jahren in den Ruhestand gehen wird, ist daher nach Auskunft der KVBB verlässlich nicht möglich. Valide Zahlen darüber, wie viele Zahnärzte ausscheiden werden, liegen nach Angaben der KZV Brandenburg ebenfalls nicht vor. Frage 6: Der Website war zu entnehmen, dass eine Zulassungsmöglichkeit durch Praxisübernahme zum 01.07.2018 im Bereich Kinder- und Jugendmedizin besteht, konnte diese Praxisübernahme bereits vollzogen werden? zu Frage 6: Bezüglich dieser Praxisübernahme ist die Nachfolge gesichert. Eine entsprechende Entscheidung ist für die Zulassungssitzung im Dezember 2018 vorgesehen. Frage 7: Wie hoch war 2017 bei den ambulant tätigen Fachärzten der Anteil derjenigen, die a) älter als 50 Jahre, b) über 60 Jahre alt waren? (Bitte jeweils nach Fachrichtungen angeben) Frage 8: Wie hoch war 2017 bei den Hausärzten der Anteil derjenigen, die a) älter als 50 Jahre, b) über 60 Jahre alt waren? (Bitte jeweils auch auf die drei Planungsbereichen aufschlüsseln ) Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 7 und 8 zusammen beantwortet . Umfassende Auswertungen im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung zu den Fragen 7a) und 8a) nicht vor. Angaben zum Anteil der Haus- und Fachärzte über 60 Jahren können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Das statistische durchschnittliche Berufsabgangsalter liegt bei 65 Jahren. Tab.: Anteile der Haus‐ und Fachärztinnen/-ärzte >= 60 Jahre (31.12.2017) Arztgruppe Anteil Ärzte > 60 Jahre LK Elbe‐Elster Land Brandenburg Hausärztinnen/-ärzte 38,2 % 30,1 % MB Elsterwerda‐Bad Liebenwerda 30,0 % MB Herzberg (Elster) 50,0 % MB Finsterwalde 34,6 % Fachärzte 29,2 % 25,3 % Quelle: KVBB Landtag Brandenburg Drucksache 6/10270 - 5 - Frage 9: Einige Hausärzte berichten, dass sie zukünftig, Bereitschaftsdienste auch für weit entfernte Orte übernehmen sollen. Für wie viele Ärzte trifft das zu? zu Frage 9: Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse zur Anzahl von Ärzten, die Bereitschaftsdienste für weit entfernte Orte übernehmen. Die VII. Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg hat am 16.06.2017 mehrheitlich das Konzept „Bereitschaftsdienst 4.0“ beschlossen, welches eine Umsetzung bis zum Jahr 2022 vorsieht . Es bezweckt die Entlastung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst . Neben vielen weiteren Maßnahmen sieht dieses Konzept auch die Gestaltung neuer Einsatzarztregionen vor. Detaillierte Informationen erhalten die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung in den regionalen Ärzteveranstaltungen bzw. durch direkte Ansprache der VV‐Mitglieder, der Regionalbeiräte oder des Vorstandes. Frage 10: Fachärzte sind oft gerade für Ältere oder Familien weit entfernt, zusätzlich gibt es bei Urologen, Kinderärzten, Chirurgen oder Hals-, Nasen-, Ohrenärzten und anderen immer sehr lange Wartezeiten zu bewältigen, so dass viele Leistungen von den Hausärzten übernommen werden. Jedoch müssen Hausärzte in ländlichen Regionen mehr Patienten betreuen als in urbanen Räumen. Warum geht man davon aus, dass Menschen in ländlichen Räumen schneller behandelt werden können als Menschen in Städten? zu Frage 10: Im Flächenland Brandenburg sind bei der Bedarfsplanung der haus- und fachärztlichen Versorgung regionale Differenzierungen durch die unterschiedlichen Voraussetzungen in ländlich geprägten bzw. urbanen Regionen zu berücksichtigen. Die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung obliegt der KVBB und der KZV BB (s. auch Vorbemerkung der Landesregierung). Die Landesregierung hat jedoch keine Erkenntnisse darüber, dass in ländlich geprägten Regionen fachärztliche Behandlungen verstärkt durch Hausärzte übernommen werden bzw. Hausärzte dort im Vergleich mehr Patientinnen und Patienten betreuen als in urbanen Räumen. Die Landesregierung ist darüber hinaus nicht der Auffassung, dass es Unterschiede in der Behandlungsdauer von Patientinnen und Patienten gibt, die sich auf die Wohnsituation in einer ländlichen oder urbanen Region zurückführen lassen.