Landtag Brandenburg Drucksache 6/10275 6. Wahlperiode Eingegangen: 21.12.2018 / Ausgegeben: 27.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4079 der Abgeordneten Dr. Andreas Bernig (Fraktion DIE LINKE) und Andrea Johlige (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/10016 Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem “Politisch motivierte Kriminalität - rechts” (PMK-rechts) – Oktober 2018 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und rechter Gewalt wird auch zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern, ist es notwendig, Brennpunkte rechtsextremistischer Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen, um informiert und vorbereitet in die Auseinandersetzungen zu gehen. Frage 1: Wie viele Straftaten wurden im Oktober 2018 in dem Bereich “PMK-rechts” (Politisch motivierte Kriminalität - rechts) insgesamt registriert? Bitte aufführen nach: 1. Gewalttaten, 1. terroristischen Straftaten, 2. Störungen der Totenruhe, 3. Bildung einer kriminellen Vereinigung und 4. sonstigen Straftaten? zu Frage 1: Im Monat Oktober 2018 (Stand: 28.11.2018) wurden im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD- PMK) 94 politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich PMK -rechts- registriert. Der KPMD- PMK ist eine Eingangsstatistik und unterliegt deshalb bis zum jahresbezogenen Meldeschluss einer ständigen Aktualisierung aufgrund von Nachmeldungen/Korrekturen im Ergebnis der Ermittlungen in den relevanten Strafverfahren. Die nachfolgende Tabelle enthält eine dezidierte Aufstellung gemäß der Anfrage. Kategorie Anzahl der Fälle Oktober 2018 Gewaltdelikte 5 Terroristische Straftaten 0 Störung der Totenruhe gem. § 168 StGB 0 Landtag Brandenburg Drucksache 6/10275 - 2 - Bildung einer kriminellen Vereinigung 0 Sonstige Straftaten 89 Gesamt 94 Frage 2: Um welche Gewalttaten – tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 2: Im Referenzzeitraum wurden fünf politisch rechtsmotivierte Gewaltstraftaten erfasst. Alle Gewaltstraftaten wurden als extremistisch bewertet. Eine dezidierte Aufstellung zu den weiteren Punkten der Fragestellung ist der Anlage 1 zu entnehmen. Frage 3: Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s soweit möglich, Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat/den Tätern stehen und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? zu Frage 3: Der Landesregierung wurden im Monat Oktober 2018 keine terroristischen Straftaten gemeldet, die in den Phänomenbereich PMK -rechts- fallen. Frage 4: Sind der Landesregierung Störungen der Totenruhe bekannt geworden, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Anzahl der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat/den Tätern steht, handelt es sich? zu Frage 4: Für Oktober 2018 wurde der Landesregierung keine Straftat gemäß § 168 StGB -Störung der Totenruhe- gemeldet, die in den Phänomenbereich PMK -rechts- fällt. Frage 5: Sind der Landesregierung die Bildungen terroristischer und/oder krimineller Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMK- rechts fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzungen bzw. personellen Überschneidungen zu anderen rechten Strukturen, wie rechten Kameradschaften, Parteien o. ä.? zu Frage 5: Der Landesregierung liegen im Phänomenbereich PMK -rechts- keine Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Bildung bzw. Existenz von terroristischen und/oder kriminellen Vereinigungen im Land BB für den Monat Oktober 2018 vor. Frage 6: Aus welchen Straftaten setzen sich die “sonstigen Straftaten” im Phänomenbereich PMK-rechts zusammen? Wie viele Delikte gab es in den jeweiligen Kategorien im Oktober 2018? zu Frage 6: Die nachfolgende Auflistung enthält eine Aufschlüsselung der in Beantwortung Landtag Brandenburg Drucksache 6/10275 - 3 - der Frage 1 aufgeführten 89 „sonstigen Straftaten“. Bezeichnung der Straftat Verletzte Rechtsnorm Anzahl der Fälle Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 68 Volksverhetzung § 130 StGB 6 Beleidigung § 185 StGB 8 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener § 189 StGB 1 Sachbeschädigung § 303 StGB 2 Verstoß gg. Versammlungsgesetz VersG 4 Anzahl der sonstigen Delikte im Land BB 89 Frage 7: Wie viele Nachmeldungen rechtsextremistisch motivierter Straftaten gab es bis zum 31. Oktober für das Jahr 2018? zu Frage 7: Der Landesregierung wurden bis zum Zeitpunkt der Erhebung für die Monate Januar bis September 2018 insgesamt 143 Straftaten nachgemeldet. Frage 8: Wie viele dieser nachgemeldeten Straftaten waren Gewalttaten? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Delikt, Tatzeit, Tatort, Landkreis, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Tat nach dem Strafgesetzbuch angeben. Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 8: Bei den in der Antwort zu Frage 7 aufgeführten nachgemeldeten Straftaten handelt es sich in 15 Fällen um Gewaltstraftaten. Zu 12 Fällen wurde bereits berichtet (KA Nr. 3426, Anlage 2; KA Nr. 3505, Anlage 2; KA Nr. 3693, Anlage 2 und KA 3920, Anlage 2 und KA 4007, Anlage 2). Eine dezidierte Aufstellung zu den Punkten der Fragestellung für die weiteren drei Fälle, die als extremistisch bewertet wurden, ist der Anlage 2 dieser Anfrage zu entnehmen. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 Stand 28.11.2018 Anlage 1 KA 4079 lfd. Nr. Tatzeit Delikt (§§) Tatort Landkreis/kreisfreie Stadt Themenfelder Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Herkunftsland der Opfer 1 05.10.2018 223 Prenzlau Uckermark gegen Asylbewerber/Flüchtlinge, fremdenfeindlich 1 1 Afghanistan 2 11.10.2018 224 Fürstenwalde/Spree Oder-Spree gegen Asylbewerber/Flüchtlinge, fremdenfeindlich 0 1 Afghanistan 3 20.10.2018 224 Oranienburg Oberhavel fremdenfeindlich 1 2 Rumänien 4 27.10.2018 223 Hennigsdorf Oberhavel gegen Asylbewerber/Flüchtlinge, fremdenfeindlich, Rassismus 1 2 Iran 5 28.10.2018 224 Cottbus Cottbus gegen links, fremdenfeindlich, Rassismus 0 1 Deutschland Politisch motivierte Kriminalität -rechtszu Frage 2: Gewaltdelikte -rechts- Stand 28.11.2018 Anlage 2 KA 4079 lfd. Nr. Tatzeit Delikt (§§) Tatort Landkreis/kreisfreie Stadt Themenfelder Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Herkunftsland der Opfer 1 21.08.2018 224 Frankfurt (Oder) Frankfurt (Oder) fremdenfeindlich, gegen Asylbewerber/Flüchtlinge 2 1 Guinea 2 03.09.2018 223 Prenzlau Uckermark fremdenfeindlich, gegen Asylbewerber/Flüchtlinge 2 1 Afghanistan 3 28.09.2018 223 Brück Brandenburg gegen Asylbewerber/Flüchtlinge, fremdenfeindlich, Rassismus 0 1 Russische Föderation Politisch motivierte Kriminalität -rechtszu Frage 8: Nachmeldungen Gewaltdelikte -rechts-