Landtag Brandenburg Drucksache 6/10279 6. Wahlperiode Eingegangen: 21.12.2018 / Ausgegeben: 27.12.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4061 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/9975 Bildungscampus Rheinsberg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Der Bildungscampus Rheinsberg hat sich zum 1. August 2018 gegründet. Ziel war und ist es, den Schulstandort Rheinsberg zu stärken. Neben den schulorganisatorischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Zusammenführung zweier Schulen (Salvador-Allende-Grundschule und Heinrich-Rau-Oberschule) zu einem Bildungscampus ist aufgrund der Aussagen von Seiten der Landesregierung davon ausgegangen worden, dass das neue Schulzentrum auch finanzielle Förderung erhält, so dass die beiden Gebäude saniert werden können. Die Zuversicht auf Förderung entstammt einem Gespräch von Vertretern der Stadt Rheinsberg im Hause der ILB am 27.09.2018 sowie weiteren Gesprächen im Sommer des Jahres 2018, an denen auch Vertreter des Bildungsministeriums teilnahmen. Außerdem hatte das zuständige Staatliche Schulamt 2017 die Auflösung der beiden in Rede stehenden Schulen und die anschließende Neugründung des Bildungscampus positiv beschieden . Die Stadt Rheinsberg ist mit 130.000 Euro an Planungsleistungen in Vorleistung gegangen , um die notwendigen Unterlagen für einen Fördermittelantrag überhaupt qualitativ korrekt einreichen zu können. Die Stadt Rheinsberg hat vertraut in die Aussagen und an die Inaussichtstellung der Fördermittel von Seiten der Landesregierung. Das sieht nun gemäß dem Ablehnungsbescheid der ILB vom 02.11.2018 nicht so aus. Dagegen soll eine Schule in Neustadt/Dosse nach hiesiger Kenntnis eine Förderung erhalten. Frage 1: Bekommt die Neustädter Schule eine Zuwendung? In welcher Höhe? Mit welcher Begründung? Frage 2: Warum hat das Land ausgerechnet für die Schule in Neustadt eine Ausnahme gemacht? Zu den Fragen 1 und 2: Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Amt Neustadt (Dosse) erhält für die Prinz-von-Homburg-Schule keine Zuwendung über das Kommunale Infrastrukturprogramm (KIP). Der dargelegte Bedarf in Verbindung mit der überregionalen und landespolitischen Bedeutung des Standorts, welche sich durch die enge Verzahnung mit dem Brandenburgischen Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse) sowie die besondere Profilierung der Schule durch die Spezialklasse Reiten ergibt, begründet für den konkreten Fall eine Einzelförderung dieser Maßnahme. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10279 - 2 - Dabei ist eine Förderung des Vorhabens in Höhe von 4.500.000 EUR als Festbetragsfinanzierung vorgesehen. Frage 3: Lagen bis zum 30.09.2018 vollständige Antragsunterlagen vor und konnte das Amt Neustadt bis zum 30.09.2018 eine vollständige Gesamtfinanzierung nachweisen? Zu Frage 3: Nein. Frage 4: Ist es richtig, dass das Finanzministerium im Fall der Schule in Neustadt eine Ausnahme von den KIP-Richtlinien vornahm? Zu Frage 4: Nein. Das Vorhaben zur Prinz-von-Homburg-Schule in Neustadt (Dosse) wird nicht über das Kommunale Infrastrukturprogramm (KIP) gefördert. Frage 5: Wie viele Anträge zur Maßnahme Programm KIP Bildung wurden seit Start des KIP landesweit gestellt und wie viele davon wurden abgelehnt und befürwortet? Sofern eine Befürwortung vorliegt, bitte auch die Zuwendung nominal und prozentual (gemessen am Antrag) benennen. Frage 6: Welche Bildungseinrichtungen wurden landesweit seit dem Start des KIP in welcher Höhe gefördert? Zu den Fragen 5 und 6: Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Insgesamt wurden 85 Anträge im Rahmen des KIP-Bildung gestellt. Davon wurden bislang 53 Anträge bewilligt, 9 Anträge sind noch zur Bewilligung vorgesehen. Zudem wurden 3 weitere Anträge bewilligt, die Zuwendungsbescheide wurden jedoch seitens des Zuwendungsempfängers zurückgegeben, da die Vorhaben anderwärtig finanziert wurden. Bisher wurden 12 Anträge abgelehnt, 4 Anträge sind noch zur Ablehnung vorgesehen . 4 Anträge wurden seitens des Antragstellers zurückgezogen. Zur ausführlichen Darstellung der bereits bewilligten Anträge und der jeweiligen Schulen wird auf Anlage 1 verwiesen. Frage 7: Gab es im Programm Umschichtungen für Schulzentren? Wenn ja, wann wurden welche Änderungen vorgenommen? Zu Frage 7: Gemäß Punkt 2 der „Richtlinie zur Förderung von notwendigen Bau- und Ausstattungsinvestitionen für besondere bildungspolitische Schwerpunkte an Schulen in öffentlicher Trägerschaft“ sollen von den zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 80 Mio. EUR 30 Prozent für die Förderung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Neugründung von Schulzentren eingesetzt werden. Aufgrund des großen Interesses der antragsberechtigten Schulträger im Förderschwerpunkt „Schulzentren“ sowie der zum Teil sehr hohen Investitionsvolumina wurde festgelegt , dass bis zu 40 Prozent der vorhandenen Mittel des KIP-Bildung für Schulzentren verwendet werden können. Dies entspricht einem möglichen Gesamtfördervolumen für Schulzentren von bis zu 32 Mio. EUR. Voraussichtlich wird im Förderschwerpunkt „Schulzentren “ ein Gesamtfördervolumen von ca. 30 Mio. EUR ausgereicht werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10279 - 3 - Frage 8: Ist der Landesregierung bekannt, dass in den beiden Schulstandorten des Bildungs -campus Rheinsberg ein Sanierungsbedarf besteht und wie will die Landesregierung dazu beitragen, diesen Sanierungsbedarf zu vermindern? Zu Frage 8: Im Land Brandenburg gibt es für den Bereich Schule geteilte Zuständigkeiten: Für die inneren Schulangelegenheiten ist das Land und für die äußeren Schulangelegenheiten der jeweilige Schulträger einer Schule verantwortlich. Der Schulträger verwaltet nach § 99 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) seine Schulangelegenheiten in eigener Verantwortung. Der Schulträger unterhält und verwaltet demnach die Schule als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Er stellt insbesondere die Schulanlagen, Gebäude und Einrichtungen. Es ist somit originäre Aufgabe des Schulträgers, für notwendige Räumlichkeiten für den Schulbetrieb zu sorgen. Aus den genannten Gründen, die in der kommunalen Selbstverwaltung liegen, existieren im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport keine flächendeckenden und vollständigen Informationen zur baulichen Situation von Einzelschulen sowie entsprechenden Investitionsplanungen . Im Rahmen der Antragstellung auf eine Förderung durch das Kommunale Infrastrukturprogramm (KIP) im Bereich Bildung ist durch den Antragssteller auf den Sanierungsbedarf an beiden Schulstandorten hingewiesen worden. Frage 9: Warum wurde der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Rheinsberg über die Gesamtfinanzierung nicht einfach angefordert? Frage 10: Warum ist in einem möglichen Fördermittelbescheid nicht die Bedingung aufgenommen worden, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Rheinsberg vor Auszahlung der Fördermittel vorgelegt werden muss? Zu den Fragen 9 und 10: Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Durch die Stadt wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Zusammenfassung der Salvador- Allende-Grundschule mit der Heinrich-Rau-Oberschule mit Datum vom 16.03.2017 im MBJS eingereicht. Überarbeitete Anträge der Stadt wurden am 23.08.2017 sowie am 10.08.2018 eingereicht. Noch im Antrag vom 10.08.2018 wurde durch die Stadt Rheinsberg eine Zuwendung in Höhe von 2.700.000 EUR beantragt. Das Vorhaben in der Stadt Rheinsberg wurde daher im Rahmen der Budgetplanung für die Aussteuerung des Programms KIP-Bildung mit diesem beantragten Investitionsvolumen geführt. Dies wurde der Stadt Rheinsberg durch die ILB im Rahmen einer telefonischen Beratung am 27.09.2018 bestätigt. Am 28.09.2018 wurde erneut ein überarbeiteter Antrag der Stadt Rheinsberg eingereicht, in welchem eine Zuwendung in Höhe von 3.483.861,63 EUR beantragt wurde. Dabei wurde durch die Stadt ein Eigenanteil in Höhe von 1.291.287,21 EUR unter dem Vorbehalt eines Stadtverordnetenbeschlusses im November 2018 zugesichert. Bei einer möglichen Zuwendungssumme in Höhe von 2.700.000 EUR für das Gesamtvorhaben in Höhe von 4.775.148,84 EUR wäre jedoch ein nachgewiesener Eigenanteil i. H. v. 2.075.148,84 EUR notwendig gewesen. Da zu diesem Zeitpunkt bereits vollständige Anträge mit einem höheren beantragten Zuwendungsvolumen vorlagen, als Haushaltsmittel zu Verfügung standen, musste der Antrag abgelehnt werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10279 - 4 - Die Ablehnung erfolgte somit nicht aufgrund des fehlenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung . Anlage/n: 1. Anlage Anlage 1 - Übersicht der bewilligten Förderanträge KIP-Bildung (Stand 03.12.2018) Lfd. Nr. Zuwendungsempfänger Bildungseinrichtung Zuwendungshöhe Verhältnis Zuwendung zu Gesamtausgaben 1 Amt Barnim-Oderbruch Ganztagsschule Altreetz 43.154,89 17,21% 2 Amt Brieskow-Finkenheerd Grundschule Ziltendorfer Niederung 498.350,18 49,83% 3 Amt Brück Grundschule Brück 1.271.140,92 37,03% 4 Amt Lieberose/Oberspreewald Ludwig-Leichhardt-Oberschule Goyatz 73.291,20 46,49% 5 Amt Lieberose/Oberspreewald Comenius Grundschule Lieberose 6.403,18 69,52% 6 Amt Peitz Grundschule Peitz 123.053,26 75,00% 7 Amt Spreenhagen Grundschule "Am Kieferwald" 31.590,00 45,00% 8 Gemeinde Golzow vertreten durch das Amt Brück Grundschule Golzow 188.728,05 75,00% 9 Gemeinde Großbeeren Otfried-Preußler-Grund- und Oberschule 1.074.150,00 45,00% 10 Gemeinde Großkmehlen vertreten durch das Amt Ortrand Grundschule "Am Schloss" 23.286,40 15,65% 11 Gemeinde Kloster-Lehnin Heinrich-Julius Bruns 613.444,13 45,00% 12 Gemeinde Leegebruch Grundschule Leegebruch J. H. Pestalozzi 425.726,99 74,35% 13 Gemeinde Lindendorf vertreten durch das Amt Seelow-Land Grundschule Dolgelin "Jozef Vervoort" 81.324,37 45,00% 14 Gemeinde Neuenhagen Goethe Grundschule 50.011,81 75,00% 15 Gemeinde Niedergörsdorf Grundschule Thomas Müntzer 412.258,76 75,00% 16 Gemeinde Nuthetal Grundschule Otto-Nagel 165.936,75 75,00% 17 Gemeinde Nuthetal Grundschule Otto-Nagel 233.413,74 45,00% 18 Gemeinde Nuthetal Grundschule Saarmund 104.563,80 75,00% 19 Gemeinde Röderland Grundschule Prösen 45.408,20 75,00% 20 Gemeinde Schönwalde-Glien Grundschule "Im Glien" 545.816,13 41,99% 21 Gemeinde Schönwalde-Glien Grundschule "Menschenskinder" 512.473,51 43,07% 22 Gemeinde Schwielowsee Grundschule Geltow 3.045.579,25 46,39% 23 Gemeinde Stahnsdorf Grundschule "Heinrich Zille" 1.383.464,00 45,00% 24 Gemeinde Wustermark Grundschule Otto Lilienthal 3.266.691,25 32,32% 25 Landeshauptstadt Potsdam Oberschule Pierre de Coubertin 8.000.000,00 24,55% 26 Landeshauptstadt Potsdam Grundschule Bornstedter Feld Rote Kaserne Ost 7.794.892,04 40,35% 27 Landeshauptstadt Potsdam Grundschule Bornim 4.928.417,81 35,28% 28 Landkreis Elbe-Elster Oberstufenzentrum Elbe-Elster 121.411,56 75,00% 29 Landkreis Elbe-Elster Oberstufenzentrum Elbe-Elster 172.079,58 46,96% 30 Landkreis Elbe-Elster Oberstufenzentrum Finsterwalde 180.525,00 75,00% 1 Lfd. Nr. Zuwendungsempfänger Bildungseinrichtung Zuwendungshöhe Verhältnis Zuwendung zu Gesamtausgaben 31 Landkreis Märkisch-Oderland Gymnasium Seelow 174.889,84 64,55% 32 Landkreis Oder-Spree Spree-Oberschule 8.000.000,00 42,79% 33 Landkreis Uckermark Oberschule Templin 75.975,95 45,00% 34 Stadt Calau Grund- und Oberschule Calau Robert-Schlesier-Haus 1.712.690,51 75,00% 35 Stadt Cottbus Schmellwitzer Oberschule 209.437,73 49,82% 36 Stadt Falkenberg/Elster Astrid-Lindgren-Grundschule 772.499,80 57,86% 37 Stadt Jüterbog Wiesen-Oberschule 3.585.569,03 44,81% 38 Stadt Ketzin/Havel Europaschule Ketzin 345.304,42 48,37% 39 Stadt Liebenwalde Grundschule "Am Weinberg" 3.320.319,00 48,55% 40 Stadt Luckenwalde Friedrich-Ebert-Schule 311.251,50 75,00% 41 Stadt Mittenwalde Grundschule Töpchin 227.177,38 33,13% 42 Stadt Neuruppin Fontane Oberschule Neuruppin 1.918.476,18 75,00% 43 Stadt Storkow (Mark) Grund- und Oberschule Storkow (Mark) 187.028,25 75,00% 44 Stadt Teltow Grundschule Anne-Frank 5.215,00 48,34% 45 Stadt Trebbin Grundschule Trebbin 31.803,55 46,90% 46 Stadt Trebbin Grundschule Trebbin 16.859,02 49,69% 47 Stadt Trebbin Goetheoberschule 12.660,75 45,00% 48 Stadt Treuenbrietzen Grundschule "Albert Schweitzer" 590.748,75 45,00% 49 Stadt Werder (Havel) Inselschule Töplitz 180.450,00 45,00% 50 Stadt Werder (Havel) Oberschule Carl-von-Ossietzky 1.301.253,60 46,05% 51 Stadt Werder (Havel) Ernst-Haeckel-Gymnasium 402.197,59 7,50% 52 Stadt Wildau Oberschule Ludwig Witthöft 217.311,22 56,27% 53 Stadt Wittenberge Grundschule Friedrich-Ludwig-Jahn 64.119,08 64,18% 2