Landtag Brandenburg Drucksache 6/10289 6. Wahlperiode Eingegangen: 27.12.2018 / Ausgegeben: 02.01.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4086 des Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10028 Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz und Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg“ Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: „Tolerantes Brandenburg“ ist ein 1998 von der Landesregierung initiiertes sogenanntes Handlungskonzept „für Demokratie“ und „gegen Rechtsextremismus“. Daraus ist mittlerweile ein Netzwerk aus verschiedenen Akteuren entstanden; das „Beratungsnetzwerk Tolerantes Brandenburg“. Zentraler Akteur ist die in der Staatskanzlei eingerichtete Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg“, die die Arbeit des Beratungsnetzwerks steuert. Dazu zählt auch der Austausch mit dem brandenburgischen Verfassungsschutz. Auf der Internetpräsenz des „Toleranten Brandenburgs“ wird die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz Brandenburg als „eng“ bezeichnet.1 Bereits in einer 2014 veröffentlichten Expertise von externen Wissenschaftlern zum Handlungskonzept, die die Arbeit des Netzwerks analysiert2, heißt es auf S. 14: „Es findet ein dichter Informationsaustausch zwischen dem Verfassungsschutz und Polizei einerseits und der Koordinierungsstelle bzw. dem Beratungsnetzwerk andererseits statt. Das bedeutet, dass durch Behörden gewonnene Informationen direkt oder indirekt an freie Träger gegeben werden wie umgekehrt die freien Träger im Beratungsnetzwerk auch lokal und regional gewonnene Informationen an die Sicherheitsbehörden weitergeben. […]“ Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Form und in welcher Regelmäßigkeit erfolgt der Informationsaustausch zwischen dem Verfassungsschutz und der Koordinierungsstelle - und umgekehrt? (Bitte auflisten nach Jahr, Monat, Anzahl und Dauer) 2. Über welche konkreten Sachverhalte unterrichtete die Koordinierungsstelle den Verfassungsschutz und umgekehrt? 1 (siehe http://www.tolerantes.brandenburg.de/koordinierungsstelle/aufgaben-der-koordinierungsstelletolerantes -brandenburg.html, zuletzt abgerufen am 07.11.2018 um 11:02 Uhr). 2 (s. http://www.tolerantes.brandenburg.de/media_fast/5791/Endbericht%20TBB_2014-03-14-final.pdf, zuletzt abgerufen am 07.11.2018 um 15:57) Landtag Brandenburg Drucksache 6/10289 - 2 - 3. Nehmen Mitarbeiter des brandenburgischen Verfassungsschutzes an Sitzungen der Koordinierungsstelle teil? Wenn ja, zu welchen Themen und in welcher Regelmäßigkeit? 4. Nehmen Mitarbeiter der Koordinierungsstelle an Sitzungen des brandenburgischen Verfassungsschutzes teil? Wenn ja, zu welchen Themen und in welcher Regelmäßigkeit? zu den Fragen 1 bis 4: Sowohl die Koordinierungsstelle "Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg" als auch der Verfassungsschutz Brandenburg sind Organisationseinheiten der Landesregierung. Ihr Austausch fällt - entsprechend dem einschlägigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes - in den „nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich“ exekutiver Eigenverantwortung der Regierung. 5. Leitet die Koordinierungsstelle Informationen, die sie von privatrechtlich organisierten Akteuren des Beratungsnetzwerks, das heißt von privaten Dritten erhalten hat, an den Verfassungsschutz weiter und werden diese als solche gekennzeichnet? zu Frage 5: Nein, soweit es sich nicht um Informationen allgemeiner Natur wie beispielsweise fachliche Hinweise oder Veranstaltungsankündigungen handelt. 6. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt der Informationsaustausch zwischen dem Verfassungsschutz und der Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg“? zu Frage 6: Das Brandenburgische Verfassungsschutzgesetz regelt in § 1 Abs. 2: "Die Verfassungsschutzbehörde unterrichtet die Landesregierung und andere zuständige Stellen über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder." Auf dieser Grundlage erfolgt auf Arbeitsebene ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Verfassungsschutz und der Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg“ zu allgemeinen Entwicklungen im Phänomenbereich Rechtsextremismus. 7. Gibt die Koordinierungsstelle vom Verfassungsschutz erhaltene Informationen an private Akteure des sogenannten Beratungsnetzwerks und seine Kooperationspartner weiter ? Wenn ja, in welcher Form und in welcher Regelmäßigkeit? zu Frage 7: Anlassbezogen können zudem Informationen, welche die Koordinierungsstelle über das Konzept „Verfassungsschutz durch Aufklärung“ erworben hat, auch mit Akteuren aus dem Beratungsnetzwerk oder Kooperationspartnern erörtert werden. 8. Für den Fall, dass die vorstehende Frage bejahend beantwortet wird: Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt dieser Informationsaustausch, das heißt der Austausch zwischen der staatlichen Koordinierungsstelle und privaten Dritten über vom Verfassungsschutz erhaltene Informationen? zu Frage 8: Die Koordinierungsstelle "Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg" koordiniert auf der Grundlage des Handlungskonzeptes der Landesregierung u.a. ressortübergreifende Vorhaben, unterstützt und entwickelt Strategien für Demokratie und gegen Rechtsextremismus, sensibilisiert die Öffentlichkeit, arbeitet mit zivilgesellschaftlich Aktiven zusammen, fördert deren Engagement und verknüpft vorhandene Strukturen zwi- Landtag Brandenburg Drucksache 6/10289 - 3 - schen Staat und Zivilgesellschaft. Der gesetzliche Auftrag des Verfassungsschutzes nach § 5 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes zur Informierung die Öffentlichkeit wird im Handlungskonzept in Bezug genommen.