Landtag Brandenburg Drucksache 6/10290 6. Wahlperiode Eingegangen: 27.12.2018 / Ausgegeben: 02.01.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4071 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/9985 Mobilfunk im Landkreis Märkisch-Oderland Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: In der Landtagssitzung am 15.11.2018 in der Aktuellen Stunde zum Thema „Klare Regeln für 5 G -Vergabe: Fairer Mobilfunknetzausbau für Stadt und Land „ führte der Wirtschaftsminister sinngemäß aus, dass in Naturschutzgebieten keine Mobilfunkmasten aufgestellt werden dürfen, weil es Studien gäbe, die nahe legen würden, dass die Mobilfunkstrahlung schädliche Auswirkungen auf Fauna und Flora hätte. Nicht bestritten wurde, aber auch nicht begründet warum, wurde, dass es in Naturschutzgebieten schwierig bis unmöglich sei, Mobilfunktstationen oder Mobilfunkmasten aufzustellen. Nunmehr ist es aber so, dass große Teile des Landes Brandenburg unter Landschafts- oder Naturschutz stehen. Die Landesregierung hat in der Vergangenheit sehenden Auges die großzügige Unterschutzstellung als NSG, LSG, Biosphärenreservate oder FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete forciert. Jetzt wird dies als Begründung angeführt, dass die Versorgung mit Mobilnetz an vielen Stellen nicht möglich sei. Andererseits ist die Landesregierung und deren Behörden die letztendliche, weil, oberste Genehmigungsbehörde , für alle naturschutzrechtlichen Fragen. Die Landesregierung hätte jederzeit die Möglichkeit das Naturschutzgesetz und andere Gesetze, die angeblich oder vermeintlich die Aufstellung von Mobilfunktstationen oder Mobilfunkmasten behindern oder verhindern, zu ändern und dementsprechende Gesetzentwürfe in den Landtag einzubringen. Bei der Genehmigung von Windkraftanlagen in Wäldern oder Nähe von Wohngebieten wird weit weniger zimperlich umgegangen. Als Fazit bleibt festzustellen das der Verfassungsauftrag in allen Teilen des Landes gleichwertiger Lebensverhältnisse herzustellen, durch die Landesregierung zumindest in der Frage der Versorgung mit Mobilfunknetz nicht erfüllt wird und unter anderem mit Naturschutzfragen begründet wird. Damit werden die Bürger im ländlichen Raum quasi vorsätzlich, zumindest aber fahrlässig, massiv benachteiligt. Andererseits beklagt die Landesregierung die demographische Entwicklung im ländlichen Raum und der Peripherie und versuchte damit sogar die gescheiterte Kreisgebietsreform zu begründen . Frage 1: Wie viel Fläche des Landkreises Märkisch-Oderland steht unter Naturschutz? Frage 2: Wie viel Fläche im Landkreis Märkisch-Oderland steht unter Landschaftsschutz? zu den Fragen 1 und 2: Im Landkreis Märkisch-Oderland beträgt die Fläche von Naturschutzgebieten 9.681 ha, die Fläche von Landschaftsschutzgebieten beträgt 48.337 ha Landtag Brandenburg Drucksache 6/10290 - 2 - (Stand: 30.09.2016). Es wird darauf hingewiesen, dass Naturschutzgebiete oft vollständig oder anteilig in Landschaftsschutzgebieten liegen und sich dann die jeweiligen Schutzkategorien überlagern. Frage 3: Gibt es im Landkreis Märkisch-Oderland Probleme mit der Genehmigung und Aufstellung von Mobilfunkmasten oder Mobilfunktstationen aus Gründen des allgemeinen Landschafts- oder Naturschutzes? Wenn ja welche? zu Frage 3: Die Frage bezieht sich auf Zuständigkeiten des Landkreises. Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Frage 4: Wie ist die aktuelle Netzabdeckung mit Mobilfunk im Landkreis Märkisch- Oderland, aufgeschlüsselt nach den Gemeinden? Frage 5: In welchen Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland gibt es besonders große Probleme mit der Netzabdeckung? Gibt es Zusammenhänge mit örtlichen NSG, LSG, FFH-gebieten oder Vogelschutzgebieten? zu den Fragen 4 und 5: Die drahtlose Breitbandverfügbarkeit in Deutschland wird auf Ebene der Planungsregionen näherungsweise durch den Breitbandatlas der Bundesregierung dargestellt (https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandatlas- Karte/start.html). Dem MWE liegen keine konkreten Daten der einzelnen Mobilfunkanbieter zur Netzabdeckung vor, da diese der Geheimhaltung der Netzbetreiber unterliegen. Frage 6: Gibt im Landkreis Märkisch-Oderland generell Probleme mit der Genehmigung und Aufstellung von Mobilfunkmasten oder Mobilfunktstationen im Zusammenhang mit örtlichen NSG, LSG, FFH-gebieten, Vogelschutzgebieten? zu Frage 6: Die Frage bezieht sich auf Zuständigkeiten des Landkreises. Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Frage 7: Gibt es im Landkreis Märkisch-Oderland in Gemeinden mit Netzabdeckungsproblemen gleichfalls Windkraftanlagen? zu Frage 7: Im Energie- und Klimaschutzatlas Brandenburg (EKS) werden unter anderem Windkraftanlagen in Brandenburg dargestellt. Bezüglich der Netzabdeckung in diesen Gebieten verweist die Landesregierung auf den Breitbandatlas des Bundes (https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandatlas- Karte/start.html).