Landtag Brandenburg Drucksache 6/10310 6. Wahlperiode Eingegangen: 21.12.2018 / Ausgegeben: 02.01.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4050 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/9954 Sachstand zu den Ausschreibungen für Windenergieanlagen 2017 und 2018 im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Im Jahr 2017 gab es 3 Ausschreibungsrunden und 2018 4 Ausschreibungsrunden für Windenergieanlagen im Land Brandenburg, bei denen 53 bzw. 94 Zuschläge nach Brandenburg gingen. Daran haben sich auch Bürgerenergiegesellschaften beteiligt. Frage 1: Wie viele Bürgerenergiegesellschaften und sonstige Gesellschaften, die einen Zuschlag erhalten hatten, haben bis zum heutigen Tag ihren Zuschlag zurückgezogen? (Bitte mit Namensnennung der Bürgerenergiegesellschaften und sonstigen Gesellschaften ) Frage 2: Aus welchen Gründen wurden die Zuschläge zurückgezogen? (Bitte mit Namensnennung und jeweiligen Rückzugsgrund) zu den Fragen 1 und 2: Eine Rückgabe von Zuschlägen bei Windenergieanlagen hat der Gesetzgeber beim Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2017) nicht vorgesehen und ist folglich nicht möglich. Gemäß § 35a EEG 2017 entwertet die Bundesnetzagentur (BNetzA) Zuschläge, wenn beispielsweise der Zuschlag nach Ablauf der Frist zur Realisierung der Anlage erlischt. Frage 3: Gibt es Bürgerenergiegesellschaften oder sonstige Gesellschaften, an denen eine Brandenburger Gemeinde, Stadt oder Amt beteiligt sind? Wenn ja welche? zu Frage 3: Darüber liegen der Landesregierung, auch nach Rücksprache mit der BNetzA, keine Informationen vor. Bürgerenergiegesellschaften müssen gemäß § 36g EEG 2017 nach Zuschlagserteilung gegenüber der BNetzA lediglich angeben, dass sie der Gemeinde ein Angebot unterbreitet haben.