Landtag Brandenburg Drucksache 6/10315 6. Wahlperiode Eingegangen: 02.01.2019 / Ausgegeben: 07.01.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4085 der Abgeordneten Michael Jungclaus (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/10027 Einzug unrechtmäßiger Gewinne im Lkw-Gewerbe Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Zentrale Bußgeldstelle der Polizei hat nach §29a Ordnungswidrigkeitengesetz neben Bußgeldern die Möglichkeit, bei Überladung von Lkw das Instrument der Gewinnabschöpfung zu nutzen. Dadurch soll die Abschöpfung des durch den Verstoß rechtswidrig erlangten Vermögensvorteils erfolgen. Wie das Innenministerium mitteilte, war die Stelle, die diesen Komplex bei der Polizei bearbeitet, längere Zeit vakant. Deshalb strengte Brandenburg im vergangenen Jahr kein einziges Verfahren zum Einzug illegal erwirtschafteter Gewinne an. Im Jahr 2015 wurden 32 Verfahren geprüft und 29 Einziehungsbescheide erlassen, von denen 14 Bescheide bei der Verwaltungsbehörde rechtskräftig und von den Verursachern bezahlt wurden. Im Jahr 2016 wurden 7 Verfahren geprüft und 6 Einziehungsbescheide erlassen; davon wurden 3 Bescheide bei der Verwaltungsbehörde rechtskräftig. 2018 wurden bisher 110 Verfahren geprüft und 78 Einziehungsbescheide erlassen. Offen blieb, wie sich die Verstöße auf die einzelnen Branchen aufteilen. Die Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage „Tierschutz bei Tiertransporten“ (Drucksache 6/8858) hat etwa gezeigt, dass sich die Anzahl der Verstöße hinsichtlich der Ladedichte im Zeitraum von 2013 bis 2016 versiebenfacht hat (2013: 33 Verstöße, 2016: 202 Verstöße). Vorbemerkungen der Landesregierung: Die Zuständigkeiten für die Kontrollen des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs in Brandenburg wurden bereits in der Antwort zur Kleine Anfrage 3437, Landtagsdrucksache 6/8680, dargestellt. Eine alleinige Zuständigkeit der Polizei Brandenburgs ist nicht gegeben. 1. Wie viele Verfahren wurden in den letzten zehn Jahren zu rechtswidrig erlangten Vermögensvorteilen im Lkw-Gewerbe geprüft, bei wie vielen wurden Einziehungsbescheide erlassen und wie viele Bescheide wurden von den Verursachern in diesem Zeitraum bezahlt (bitte für die Jahre 2008 bis 2018 und, falls entsprechende Daten vorhanden sind, nach Branchen aufschlüsseln)? 2. Wie hoch waren die Gelder, die die Einziehungsbehörde in den letzten zehn Jahren dadurch eingenommen hat (bitte für die Jahre 2008 bis 2018 aufschlüsseln)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10315 - 2 - zu den Fragen 1 und 2: Die Daten für den Bereich der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei (ZBSt) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Eine Bearbeitung des Themenkomplexes erfolgt dort seit dem Jahr 2011.Die Unterteilung nach Branchen ist statistisch nicht möglich. Weitere Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 geprüfte Verfahren 21 32 27 32 32 7 0 118 erlassene Bescheide 17 25 22 25 29 6 0 97 bei der ZBSt bezahlte Bescheide 10 17 12 17 16 3 0 28 bei der ZBSt bezahlte Summe in € 4.052 5.635 4.041 6.142 22.882 1.315 0 28.825 Daten mit Stand 04.12.2018 aktualisiert 3. Welche Kosten sind der Einziehungsbehörde durch die Gewinnabschöpfung entstanden ? zu Frage 3: In der ZBSt sind für die Aus- und Fortbildung eines Mitarbeiters des gehobenen Dienstes zur Bearbeitung derartiger Sachverhalte bisher ca. 4.000 € und für die Implementierung einer speziellen Fachanwendung in das Vorgangsbearbeitungsprogramm SC-OWi/BB der ZBSt 40.000 € ausgegeben worden. Für einzelne Verfahren im Rahmen der Sachbearbeitung in der ZBSt fallen ausschließlich Verwaltungsgebühren von mindestens 28,50 € an. 4. Wie viele Unternehmen waren pro Jahr betroffen (bitte für die Jahre 2008 bis 2018 aufschlüsseln)? zu Frage 4: Eine Statistik dazu wird in der ZBSt nicht geführt. 5. Kann die zentrale Bußgeldstelle der Polizei das Instrument der Gewinnabschöpfung auch gegenüber ausländischen Unternehmen anwenden? Wenn ja, wie viele ausländische Betriebe waren betroffen? zu Frage 5: Ja. Eine Statistik dazu wird in der ZBSt nicht geführt. 6. Welche Höhe hatten die durch die Verstöße rechtswidrig erlangten Vermögensvorteile der Unternehmen (bitte für die Jahre 2008 bis 2018 aufschlüsseln)? zu Frage 6: Die in den einzelnen Verfahren durch die ZBSt festgesetzten Einziehungsbeträge wurden auf der Grundlage des gerichtlich anerkannten Schriftwerks „Kostensätze Gütertransport Straße“ geschätzt und ggf. bei Vorlage der Transportrechnung angepasst. Die Höhe der tatsächlich rechtswidrig erlangten Vermögensvorteile der Unternehmen ist in der ZBSt nicht bekannt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10315 - 3 - 7. Wie viele solcher Verfahren wurden für Tiertransporte geprüft, entsprechende Einziehungsbescheide erlassen und von den Verursachern bezahlt? zu Frage 7: Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. 8. Wie bewertet die Landesregierung die Wettbewerbsverzerrung, die durch unrechtmäßige Gewinne im Lkw-Gewerbe entsteht? 9. Wie schätzt die Landesregierung die Effekte des Instruments der Gewinnabschöpfung auf die Verzerrung des Wettbewerbs ein? zu den Fragen 8 und 9: Eine Bewertung kann nicht erfolgen, da der Landesregierung entsprechende Statistiken nicht vorliegen.