Landtag Brandenburg Drucksache 6/10317 6. Wahlperiode Eingegangen: 02.01.2019 / Ausgegeben: 07.01.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4078 der Abgeordneten Anita Tack (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/10013 Bauflächen für Wohnungsbau auf Flächen der Berliner Stadtgüter Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Auf den Flächen der Berliner Stadtgüter in Brandenburg können künftig Wohnungen entstehen. Das teilte Berlins Bausenatorin Katrin Lompscher auf der Konferenz „Gutes Wohnen in Brandenburg“ am 15.Oktober 2018 in Potsdam mit. Die Stadtgüter verfügen insgesamt über 16.000 Hektar Land in Brandenburg. Davon befinden sich 1400 Hektar im Gestaltungsraum Siedlung. Die Flächen können nun von den benachbarten Kommunen zum Wohnungsbau genutzt werden. Sie können die Flächen in Erbbaupacht übernehmen und entwickeln. 1. Welche Flächen der Berliner Stadtgüter wurden direkt den Kommunen angeboten? 2. Welche Kommunen haben Bedarf für Wohnungsbau insbesondere sozialen Wohnungsbau angemeldet? 3. Welche vertraglichen Vereinbarungen konnten dazu getroffen werden bzw. sind in Arbeit ? 4. Welche Wohnungsbauunternehmen, auch Berliner Landeswohnungsbaugesellschaften , werden auf diesen Flächen bauen? zu Fragen 1 bis 4: Dem Land ist bekannt, dass es in der Stadt Teltow Überlegungen gibt, Wohnungsbau auf Flächen der Berliner Stadtgüter GmbH zu betreiben. Weitere Informationen zu den Fragestellungen liegen der Landesregierung nicht vor. 5. Welche Unterstützung kann die Landesregierung beratend, informell oder finanziell für diese Projekte geben? zu Frage 5: Bei Vorhaben auf Flächen der Berliner Stadtgüter GmbH stehen den Bauherrn dieselben Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten des Landes zur Verfügung wie auf anderen Flächen.